3 Gründe, wieso Sie sich um FIDLEG kümmern sollten – und 3, wieso Sie weiterhin gut schlafen können


3 Gründe, wieso Sie sich um FIDLEG kümmern sollten – und 3, wieso Sie weiterhin gut schlafen können

Wenn eine neue Regulierung kommt, reichen die Reaktionen von Stöhnen bis zu blankem Entsetzen. Für Schweizer Finanzinstitute, die vom Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) betroffen sein werden, besteht jedoch kein Grund zur Panik.

Das eidgenössische Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) wurde am 15. Juni 2018 vom Schweizer Parlament verabschiedet und tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Aus drei Gründen ist es jetzt an der Zeit, dass sich Schweizer Finanzinstitute mit den damit verbundenen Konsequenzen auseinandersetzen:

  1. Das FIDLEG tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Die Zeit sich darauf vorzubereiten, schwindet. Ausserdem könnten sich die neuen Regeln auch noch einmal ändern, da die Verordnung (FIDLEV) noch nicht finalisiert ist.
  2. Das FIDLEG ist letztendlich ein Anlegerschutz. Ein besser informierter Endinvestor ist ein besser geschützter Endinvestor. Das sorgt aber auch für einen gesünderen Markt im Allgemeinen. Alle profitieren.
  3. Das FIDLEG stellt Regeln zum ordnungsgemässen Vertrieb von Finanzinstrumenten auf. Darum sollten Schweizer Finanzinstitute auch Schritte unternehmen, um sich selbst vor Compliance-Verletzungen und rechtlichen Risiken zu schützen, die mit diesen neuen Regeln einhergehen.

Wer einen ganzheitlichen Compliance-Ansatz wählt braucht keine der anstehenden Veränderungen zu fürchten. Aus drei Gründen können Sie in Bezug auf das FIDLEG beruhigt sein:

  1. Das FIDLEG könnte Ihnen bekannt vorkommen. Die Basisinformationsblätter (BIBs), die dem Schutz der Kleinanleger dienen sollen, sind den EU Key Information Documents (KIDs) in der EU für komplexe Anlageprodukte, den sogenannten PRIIPs, ähnlich. So ähnlich, dass Kundenberater gemäss Regulierung PRIIP KIDs statt BIBs verwenden dürfen.
  2. Das FIDLEG ist nicht ganz so streng wie MIFID II. Die Schweizer Regulierung umfasst nicht alle Teile der EWR-Regulierung. Beispielsweise müssen Finanzinstrumente nicht als «complex/non-complex» klassifiziert werden und beim Handel mit OTC-Derivaten gibt es keine Verpflichtung zu BIBs. Das Einhalten der neuen Regeln ist damit einfacher.
  3. Das FIDLEG wird bei SIX implementiert sein. Die Erfahrung von SIX aus der Zusammenarbeit mit den Emittenten bei den KIDs für PRIIPs lässt sich direkt auf die BIBs betreffend FIDLEG übertragen. Falls nicht bereits über bestehende KIDs abgedeckt, können Sie neue für das FIDLEG relevante BIBs über die bestehende Dokumentationsplattform von SIX generieren.

SIX unterstützt Sie bei FIDLEG

SIX verfügt über langjährige Erfahrung in der Bereitstellung von Finanzdaten für Vorschriften wie PRIIPs und in der Unterstützung der Branche mit ihrem Know-how. Teilen Sie uns noch heute Ihre Herausforderungen im Zusammenhang mit FIDLEG mit. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir einen Lösungsansatz.