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Governance
SIX Interbank Clearing übt in verschiedenen Finanzplatz-Gremien die Geschäftsführung für bankenübergreifende Aufgaben aus.
SIX Interbank Clearing wickelt Zahlungen ab zwischen Finanzinstituten, erlässt operative Regelungen für den Zahlungsverkehr des Finanzplatzes Schweiz und vertritt den Finanzplatz beim Erlass nationaler und internationaler Normen über den Zahlungsverkehr sowie bei der Entwicklung, Verarbeitung und beim Betrieb von Zahlungsmitteln und -systemen.
Mitglieder
Verwaltungsrat
- Patrick Graf (Präsident)
St.Galler Kantonalbank AG - Markus Beck
Raiffeisen Schweiz - Marc Bonfils
PostFinance AG - Ipek Cetin
Zürcher Kantonalbank - Dieter Goerdten
SIX BBS AG - Dr. Christian Kleine
UBS Switzerland AG - Prof. Dr. Sébastien Kraenzlin
Schweizerische Nationalbank - Steffen Rossberg
Entris Banking AG
Geschäftsleitung
- Matthias Sailer
Geschäftsführer - Timo Pfahl
Mitglied der Geschäftsleitung und Leiter SIC IT
Das SPC bildet die nationale Plattform für Meinungsbildung (Sounding Board) zu Themen rund um den Zahlungsverkehr.
Mitglieder
- Markus Beck (Vorsitz)
Raiffeisen Schweiz - Daniel Berger
SIX, Leiter PaCoS / EPC Request to Pay TF - Maurizio Denaro
Schweizerische Nationalbank, CPMI - Andreas Ehrensperger
SIX, ISO 20022 Card Standard Evaluation Group - Jörg Engelhardt
SIX, EPC Cash Efficiency WG - Herwig Ganz
Credit Suisse, CBPR+ - Natalie Graf
Schweizerische Bankiervereinigung - Sergio Greco
UBS, EPC Legal Support Group - Alain Hiltgen
UBS, EPC Payments Security Support Group - Susanne Höhener
Liechtensteinischer Bankenverband (vertritt liechtensteinische Banken) - Bernd Jopp
SECB, WG/Committees Deutsche Bundesbank and EBA Clearing
- Christian Kleine
UBS, EPC Board / Chair Audit Committee - Roman Locher
SIX, Mitglied PAP / EPC Scheme Evaluation and Maintenance Standard TF and HVPS+ - Romano Ramanti
ZKB, EPC Payment Scheme Fraud Prevention WG - George Schmid
UBS, EPC Legal Support Group - Simone Schmitz
UBS, Mitglied PaCoS - Elmar Schnarwiler
Credit Suisse, Mitglied PaCoS - Philipp Stahel
UBS, EPC Mobile Payments WG - Dominik Vogel
UBS, PMPG - Martin Walder
SIX, SAFSF / SWIFT / EPC Scheme Evolution and Management WG / ISO committees
Das PaCoS berät und unterstützt Finanzinstitute und SIX Interbank Clearing in der Gestaltung der Produkte, des Marketings und der Kommunikation und koordiniert die Interessensvertretung in nationalen und internationalen Gremien.
Mitglieder
- Daniel Berger (Vorsitz)
SIX Banking Services - Elmar Schnarwiler (stv. Vorsitz)
Credit Suisse Group AG - Christoph Bauer
Migrosbank (vertritt die Einzelinstitute) - Patrick Bürki
Entris Banking AG (vertritt die Regionalbanken) - Rudolf Fischli
Schweizerische Nationalbank - Sascha Hüsler
Thurgauer Kantonalbank
- Julien Lempen
Banque Cantonale Vaudoise - Peter Lützelschwab
Zürcher Kantonalbank (vertritt auch den Verband Schweizerischer Kantonalbanken) - Alfred Meyenberg
PostFinance AG - Simone Schmitz
UBS Switzerland AG - Dominik Vogel
Vertreter PMPG / UBS Switzerland AG - Ernst Weber
Raiffeisen Schweiz (vertritt die Raiffeisenbanken)
Die Legal Support Group SIX Interbank Clearing AG (LSG SIC) ist ein ständiges Gremium der Nutzer des SIC-Systems, das den Verwaltungsrat der SIX Interbank Clearing AG und dessen Gremien bei rechtlichen Fragestellungen berät und unterstützt.
Mitglieder
- Credit Suisse Group AG
- PostFinance AG
- Raiffeisen Schweiz
- Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg)
- SIX
- UBS Switzerland AG
- Zürcher Kantonalbank
Das PAP stellt das Projekt- und Prozessmanagement sicher, so dass die Zahlungssysteme gemäss den Bedürfnissen der Finanzinstitute weiterentwickelt, und unterstützt SIX Interbank Clearing bei der Umsetzung der Strategie für die Gemeinschaftswerke.
Mitglieder
- Ernst Weber (Vorsitz)
Raiffeisen Schweiz (vertritt die Raiffeisenbanken) - Maurizio Denaro (stv. Vorsitz)
Schweizerische Nationalbank - Juan Bret (Protokollführer)
SIX Interbank Clearing AG - Regula Widmer-Schild
Credit Suisse Group AG - Adrian Schranz
Entris Banking AG (vertritt die Regionalbanken)
- Fabian Gonser
UBS AG - Ernst Herzig
Zürcher Kantonalbank - Bernd Jopp
Swiss Euro Clearing Bank - Roman Locher
SIX Banking Services - Andreas Mechler
Citibank - François Marbot
SIX Interbank Clearing AG - Marianne Zentriegen
PostFinance AG
Das RAR ist ein Administrations- und Redaktionsgremium und ist dem PAP unterstellt. Es sorgt dafür, dass die für die Zahlungssysteme notwendigen Dokumentationen erstellt, redaktionell überarbeitet und nachgeführt werden. Es unterstützt SIX Interbank Clearing insbesondere bei der Erarbeitung von Handbüchern, Verträgen, Weisungen und Zirkularen an die Finanzinstitute.
Mitglieder
- Erika Dingler (Vorsitz)
SIX Interbank Clearing AG - Dieter Bolliger
Credit Suisse Group AG - Patrick Bürki
Entris Banking AG (vertritt die Regionalbanken) - Sandro Corchia
SIX Interbank Clearing AG (Protokoll) - Bang Fernandez
PostFinance AG
- Guel-Leyla Firat
UBS Switzerland AG - Elena Flochová
Schweizerische Nationalbank - Yoann Foumany
SECB - Ernst Herzig
Zürcher Kantonalbank - Ernst Weber
Raiffeisen Schweiz
SIC
Teilnahme via Schweizerische Nationalbank
Regeln & Verfahren beim Ausfall eines Teilnehmers
Das SIC-System leistet durch geeignete Regeln einen wesentlichen Beitrag zur Eindämmung der systemischen Risiken auf dem Finanzplatz Schweiz und trägt damit zur Stabilität des Finanzsystems bei.
Der Ausfall eines oder mehrerer Teilnehmer kann Liquiditäts- oder Kreditprobleme auslösen. Die SNB als Systemmanagerin verfügt über Instrumente, die die Wahrscheinlichkeit eines Systemrisikos reduzieren.
Regeln für Teilnehmer
Rechte und Pflichten der Systemteilnehmer sind zwischen SIX Interbank Clearing AG bzw. der SNB und dem Teilnehmer vertraglich geregelt. Das SIC-Handbuch in seiner jeweils geltenden Version ist ein integraler Bestandteil des SIC-Vertrages, sowie besondere durch die SNB oder die SIC AG erlassene Anforderungen und Reglemente.
Bestimmungen der SNB
Die SNB als Systemmanagerin von SIC führt die Teilnehmerkonten, steuert und überwacht den Zahlungsverkehr und hat das Recht, Weisungen oder Reglemente für SIC zu erlassen.
Teilnahmepflichten
Jeder SIC-Teilnehmer ist verpflichtet,
- alle ihn betreffenden Zahlungen aus Drittsystemen in SIC verrechnen zu lassen
- alle Meldungstypen entgegenzunehmen und verarbeiten zu können
- die SIC-Weiterentwicklungen termingerecht umzusetzen, sofern er das Vertragsverhältnis nicht aufgrund der verbindlich bekanntgegebenen Änderungen gekündigt hat.
Verträge
Für die SIC-Teilnahme sind folgende Verträge zu unterzeichnen:
- SIC-Teilnehmervertrag
- Vertrag betreffend Teilnahme am SIC-System
Betriebsbereitschaft der Teilnehmer
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, an SIC-Betriebstagen sowohl die geldmässige als auch die abwicklungstechnische Betriebsbereitschaft solange sicherzustellen, bis alle seine Zahlungsausgänge (inkl. Drittsystemzahlungen) verrechnet sind. Dies gilt auch an kantonalen und lokalen Feiertagen.
euroSIC
Teilnahmebedingungen
In der Regel kann jedes Institut, das der schweizerischen Bankenaufsicht unterliegt, an euroSIC teilnehmen. Finanzinstitute, Gemeinschaftswerke, Clearingorganisationen sowie deren Mitglieder ausserhalb der Schweiz erhalten ebenfalls Zugang, sofern sie in ihren Ursprungsländern in Bezug auf Bankenaufsicht, Bekämpfung der Geldwäscherei und Telekommunikationsinfrastruktur mindestens denselben rechtlichen und operationellen Standards unterworfen sind wie die Teilnehmer in der Schweiz.
Zahlungsverarbeitung
Transaktionen zwischen euroSIC-Teilnehmern gelten als so genannte inländische Zahlungen und werden direkt verrechnet. Gleiches gilt für die aus Wertschriftengeschäften resultierenden Transaktionen (SECOM, Eurex/Euro-Repo). Handelt es sich hingegen um grenzüberschreitende Zahlungen (Zahlungen an Institute, die nicht an euroSIC angeschlossen sind), werden diese in Echtzeit an die angeschlossenen ausländischen Systeme weitergeleitet. Zur Wahl dieses Systems (Routing) besteht bei der SECB eine Steuertabelle, die sowohl Systemkriterien als auch bilaterale Vereinbarungen berücksichtigt. Zahlungen aus dem Euro-Zahlungsraum an euroSIC-Teilnehmer gehen den umgekehrten Weg.
SEPA Regelwerk
Grundlage für die Verarbeitung von SEPA-konformen Überweisungen im einheitlichen Euro-Zahlungsraum ist das Regelwerk «SEPA Credit Transfer Scheme Rulebook» des European Payments Council (EPC). Es definiert die Regeln, Abläufe und Standards beim SEPA-Überweisungsverfahren während des Transfers vom Zahler an den Zahlungsempfänger.
Das Regelwerk legt unter anderem fest, dass
- die am SEPA teilnehmenden Finanzinstitute für SEPA-konforme Überweisungen erreichbar sind und solche auch ausführen können
- die Überweisung zwischen der Bank des Auftraggebers und der Bank des Empfängers in Euro zu erfolgen hat
- das Kundenbankkonto im einheitlichen Euro-Zahlungsraum geführt wird, nicht aber auf Euro lauten muss
- eine maximale Überweisungsdauer festgelegt ist
- es keine Betragslimiten gibt
- die Transaktionen durch einheitliche Formate (ISO 20022) und Dateninhalte abgewickelt werden, unter anderem mit Angabe von IBAN und BIC
- die Abläufe der Zahlung sowie der Rückweisungen und Rückleitungen einzuhalten sind.
Webseiten:
Dienstleister SIC/euroSIC
Dienstleister für Teilnehmer am SIC- und euroSIC-System (Hinweis: unvollständige Liste – nur gemeldete gemäss Selbstdeklaration)
Firma | Kategorie |
SIC-System (RTGS) |
euroSIC-System (RTGS) |
Instant- Zahlungen |
---|---|---|---|---|
Banque Lombard Odier & Cie SA Rue de la Corraterie 11 | Servicebüro | |||
Bottomline Technologies DACH AG Rautistrasse 12 |
Servicebüro Betreiber von Bankensoftware Anbieter von Bankensoftware | |||
Entris Banken AG Mattenstrasse 8 | Servicebüro | Ja | Ja | Ab August 2024 |
EFiS Swiss AG Sempacherstrasse 15 | Servicebüro | Seit 2017 | Seit 2017 | Ja, tbd |
Finastra Switzerland GmbH Bäderstrasse 29 |
Servicebüro Anbieter von Bankensoftware | Seit 1996 | Seit 2000 | Seit 2023 |
Hypothekarbank Lenzburg AG Bahnhofstrasse 2 | Servicebüro | |||
Incentage AG Mülistrasse 18 | Anbieter von Bankensoftware | Seit 2023 | Seit 2023 | Seit 2023 |
InCore Bank Wiesenstrasse 17 | Anbieter von Bankensoftware | |||
Logisoft AG Neue Winterthurerstrasse 15 | Anbieter von Bankensoftware | Ab 2024 | Ab 2024 | Seit 2023 |
midix.com ag Weinbergstrasse 47 | Anbieter von Bankensoftware | |||
SWIFT Avenue Adèle 1 | Anbieter von Bankensoftware | Ja | Ja | |
Swisscom (Schweiz) AG Pfingstweidstrasse 51 |
Servicebüro Betreiber von Bankensoftware | Seit 2019 | Seit 2019 | Seit 2023 |
SYNTRON Informatik AG Rikonstrasse 22 | Anbieter von Bankensoftware | Seit 2012 | Seit 2010 | Nein |
Worldline (Schweiz) AG Hardturmstrasse 201 |
Servicebüro Betreiber von Bankensoftware Anbieter von Bankensoftware | Ab 2024 |
Servicebüro: Hat eine Kommunikationsstelle zu den SIC/euroSIC-Systemen und bietet weitere Services an, um Zahlungen in diese Systeme einliefern zu können.
Betreiber von Bankensoftware: Betreibt (Hosting) Bankensoftware für Finanzinstitute zur Teilnahme am Interbank-Zahlungsverkehr via den SIC/euroSIC-Systemen (Outsourcing-Partner für Bankapplikationen).
Anbieter von Bankensoftware: Stellen Finanzinstituten Software zur Teilnahme am Interbank-Zahlungsverkehr via den SIC/euroSIC-Systemen zur Verfügung.
Antrag zur Aufnahme in die Dienstleister-Liste und Mutation von bestehenden Dienstleistern
Sicherheitssysteme
Beschreibung:
Das SASS-System wird für die Zahlungssysteme SIC und euroSIC sowie für das Effektenabwicklungssystem SECOM eingesetzt. Es garantiert in der Schweizer Finanzplatzinfrastruktur Swiss Value Chain die sichere und unverfälschte Übermittlung von Meldungen.
Die Sicherheitssoftware SASS bildet die Schnittstelle zwischen der Gateway-Applikation und der Hardwarekomponente HSM (Hardware Security Module; Primus HSM S500). Die kryptografischen Operationen, die den privaten Schlüssel verwenden, erfolgen im HSM, die restlichen mit der Sicherheitssoftware SASS. Diese ist verfügbar für Windows 2012 Server R2 oder RedHat Enterprise Linux 7.
Webseiten:
Bestellung SASS-Software:
Die SASS-Software mit der dazugehörenden Dokumentation kann direkt im passwortgeschützten Extranet bezogen werden.
Bestellung Primus HSM S500:
Für die Bestellung des HSM ist das Formular im Extranet zu verwenden. Das unterzeichnete Bestellformular ist direkt an Securosys zu senden. Diese liefert dann die bestellte Hardware mit dem dazugehörenden Zusatzmaterial. Die entsprechende Dokumentation und Firmware-Updates können über das Supportportal Securosys bezogen werden.
Zu beachten ist, dass nur von SIX freigegebene HSM Firmware Versionen installiert werden dürfen, da diese im Zusammenspiel mit der entsprechenden Version der SASS Software freigegeben werden müssen! Es ist wichtig, immer die richtige, von SIX kommunizierte Kombination von SASS Software und HSM Firmware zu verwenden. Weitere Informationen und Details finden sich hier.
HEADQUARTER SWITZERLAND
Securosys SA
Max-Högger-Strasse 2
8048 Zürich
E-Mail: primus@securosys.ch
Telefon: +41 44 552 31 00
Support:
Bei Fragen zu SASS wenden Sie sich bitte an SIX. Support zu HSM erhalten Sie von Securosys über ihr Web-Support-Portal.
Kontakte
SIX |
HEADQUARTER SWITZERLAND |
Bestellung: |
Bestellung: |
Support: |
Web-Support-Portal: https://support.securosys.ch Tel. +41 44 552 31 00 |
Version | Test | Produktion | Firmware |
SASS 2.1.4 | ab 03.10.2022 | ab 18.11.2022 | Firmware 2.8.46 |
SASS 2.0.5 | ab 31.03.2022 | ab 21.04.2022 | Firmware 2.8.46 |
SASS 1.7.5 | ab 03.10.2022 | ab 18.11.2022 | Firmware 2.8.46 |
SASS 1.7.3 | ab 19.10.2021 | ab 19.11.2021 |
Firmware 2.7.13 (2.7.16) Firmware 2.8.46 |
SASS 1.6.4 | ab 14.10.2020 | ab 20.11.2020 |
Firmware 1.6.0 (1.6.2) Firmware 2.7.13 |
Anmerkung: beim Upgrade der HSMs auf 2.7.13 muss zwingend die Zwischenversion 1.7.1 installiert werden. Die Anleitung der Securosys unbedingt beachten.
Hinweis: HSM-Firmware 2.8.46 ist Voraussetzung für die Migration auf SASS 2.0. Wir empfehlen einen Upgrade auf Version 2.8.46.
Der Versionspfad muss zwingend eingehalten werden (SASS 2.0.5, dann SASS 2.1.4). Ein Upgrade von SASS 1.7.3 resp. SASS 1.7.5 direkt auf SASS 2.1.4 ist nicht möglich (siehe «SASS Migration Path Checklist 2.1.4»).
Key Management
Jeder Teilnehmer muss in einem Berechtigungsschreiben mindestens zwei Vertrauenspersonen SIC/euroSIC im Key Management festlegen, die die nötigen Funktionen bestimmen.
Beim Austausch von Public Certificates muss der dazugehörende Fingerprint von einer Vertrauensperson SIC/euroSIC unterzeichnet und per E-Mail oder Post an das Key Management (SIX Interbank Clearing AG) gesendet werden.
Öffentliche Zertifikate
Beschreibung
- Key information for parties using Finance IPNet, Englisch
- Begleitbrief: Koordination betreffend Einstellung von Finance IPNet
- Letter: Coordination regarding the discontinuation of Finance IPNet, Englisch
- Lettre d'accompagnement: Coordination au sujet de la suppression de Finance IPNet, Französisch
- Lettera accompagnatoria: Coordinamento per la sospensione di Finance IPNet, Italienisch
Bestellung
Eine Bestellung von Finance IPNet ist grundsätzlich nicht mehr möglich.
Beschreibung
Das Secure Swiss Finance Network (SSFN) ist ein Kommunikationsnetzwerk auf Basis der SCION-Technologie, das SIX federführend mit weiteren Partnern bereitstellt .
SSFN ist ein zugelassener Zugangsweg für den Messaging Gateway für SIC und euroSIC.
Nähere Informationen: www.six-group.com/ssfn
Bestellung
Systemschnittstellen
Beschreibung
Finanzinstitute nehmen über proprietäre Schnittstellen von Softwareherstellern oder über das SWIFT-Netzwerk an den Schweizer RTGS-Systemen SIC und euroSIC teil. In Notfällen können als Alternativlösung Filetransfer oder Datenträger eingesetzt werden.
Messaging Gateway
Über den Zugangsweg «Messaging Gateway» wird der grösste Teil der Zahlungen ausgetauscht. Die Kommunikation erfolgt über das geschlossene Finance IPNet-Netzwerk. Finanzinstitute haben die Wahl zwischen Schnittstellen mehrerer Softwarehersteller. Diese Software kann entweder durch das Institut in Eigenregie oder über ein Service Bureau betrieben werden. Diese Softwarehersteller bieten auch Module für weitere Dienstleistungen von SIX oder auch den Anschluss an SWIFT.
SWIFT
Dies ist eine Zugangsmöglichkeit für Teilnehmer mit kleinen Zahlungsvolumen, die ihre bestehende SWIFT-Infrastruktur für den RTGS-Anschluss nutzen wollen. Die Kommunikation erfolgt über den SWIFT Interact Service.
Webportal als Ergänzung
Das Webportal ist eine Ergänzung der beiden zuvor genannten Zugangswegen. Damit können bestimmte Anwendungsfälle manuell über IP-Netzwerke wie Finance IPNet oder Internet ausgelöst werden. Beispiele für Anwendungsfälle sind die Abfrage eines Verrechnungskontos oder eine Annullierung.
Über das Webportal können ebenfalls Nachforschungen online durchgeführt werden. So können die Originalmeldungen, z.B. eine pacs.008, am Bildschirm kontrolliert oder heruntergeladen werden.
Teilnehmer mit Zugangsweg «SWIFT» sind verpflichtet, das Webportal zu nutzen.
Webportal
Identifikation
Die Identifikation des Benutzers im Webportal erfolgt mit elektronischen Zertifikaten, die von Drittanbietern herausgegeben werden. Um eine hohe Sicherheit gewährleisten zu können, müssen die folgenden Mindestanforderungen an die Zertifikate erfüllt werden:
- Das Benutzerzertifikat muss auf einem hardwarebasierten Sicherheitstoken gespeichert sein;
- Gültigkeit der Benutzerzertifikate: nicht abgelaufen, bei Neuanmeldung noch neun Monate gültig;
- Gültigkeit der Rootzertifikate: nicht abgelaufen, bei Neuanmeldung noch fünf Jahre gültig;
- Standard: X.509 V3;
- Signatur Algorithmus: sha2;
- Schlüssellänge: mind. 2048 Bit;
- Key Usage: Client Authentication, digital Signature.
Bei Verwendung selbst herausgegebener Zertifikate müssen mindestens zehn Benutzer angemeldet werden.
Finanzinstitute, die Zertifikate anderer Drittanbieter – beispielsweise ausländische Zertifizierungsstellen und/oder bankeigene Zertifikate – verwenden wollen, nehmen vorgängig mit SIX Interbank Clearing Kontakt auf.
Empfohlene Authentisierungsmethoden
Der Zugriff auf die Applikation erfolgt via Webbrowser und wird durch ein Zertifikat oder SwissID gesichert, das von Drittanbietern herausgegeben wird.
Empfohlen werden folgende Authentisierungsmethoden:
SwissID
Hier kann sich der Benutzer kostenlos für die SwissID registrieren: www.swissID.ch:
- Auf www.swissID.ch Konto anlegen
- SwissID App herunterladen
- Online-Identitätsprüfung mittels SwissID App vornehmen. Hinweis: Verifizierung mittels Pass für Internationale-Webnutzer
Zertifikat
Empfohlen werden die beiden folgenden Authentisierungs-Zertifikate der Firma QuoVadis:
- Fortgeschrittenes Persönliches Zertifikat (Advanced Personal Certificate)
Bitte das QuoVadis Advanced Premium Zertifikat auf USB-Token (Hardware) im Formular auswählen.
Hinweis: «Fortgeschrittenes Persönliches Zertifikat mit Firmeneintrag» (Advanced Commercial Certificate) ist nicht zugelassen.
- QuoVadis Signing Service
Bitte QuoVadis Signing Service AC oder QuoVadis Signing Service Premium im Formular auswählen.
Hinweis: «QuoVadis Signing Service Standard*» ist nicht zugelassen.
Bitte beachten Sie, dass dazu eine Identifikationsprüfstelle in der Schweiz aufzusuchen ist, bei welcher der Benutzer sich persönlich ausweisen muss.
Identifikationsprüfstellen sind gemäss Hersteller:
- Poststellen der Schweizerischen Post (Gelbe Identifikation)
- Durch QuoVadis autorisierte Personen
- Gemeinde- und Stadtverwaltungen
- Notariate in der Schweiz
- SBB Change/Western Union Schalter (SBB Kundenidentifikation)
Aufgrund gesetzlicher Auflagen werden ausschliesslich folgende Ausweise akzeptiert:
- Für Bürgerinnen und Bürger der Schweiz, Deutschlands, Frankreichs oder Italiens: gültiger Reisepass/Personalausweis oder gültige Identitätskarte (mit Angaben zu Person und Gültigkeit inkl. Unterschrift)
- Für alle anderen Personen: gültiger Reisepass (mit Angaben zu Person und Gültigkeit inkl. Unterschrift)