Anstehende Entwicklungen
Verlängerung der parallelen Nutzung der verschiedenen ISO-20022-Meldungsversionen
Das Payments Committee Switzerland (PaCoS) hat beschlossen, die in den Swiss Payment Standards (SPS) beschriebene Parallelphase für den Einsatz des älteren ISO-20022-Meldungsstandards (Version 2009) und des neuen (Version 2019) bis November 2026 zu verlängern. Damit trägt der Finanzplatz Schweiz den internationalen Entwicklungen (z. B. im Swift-Umfeld) Rechnung und ermöglicht Softwarelieferanten, Finanzinstituten und deren Kunden in der Schweiz eine wirtschaftlichere und effizientere Planung der Umstellungsarbeiten.
Die Finanzinstitute und ihre Softwarelieferanten sind im Rahmen der SPS angehalten, bis zum Standard-Release im November 2026 neben den neuen Meldungsversionen auch die bisherigen Versionen (pain.001.001.03, pain.002.001.03 und camt.05x.001.04) zu akzeptieren bzw. bereitzustellen. Bis November 2026 werden die entsprechenden SPS-Schemas in der Version 2009 nur noch bei zwingenden regulatorischen Vorgaben angepasst. Für die Nutzung neuer Elemente oder Services werden die SPS ausschliesslich auf Basis der neueren Meldungsversionen (z. B. pain.001.001.09, pain.002.001.10 und camt.05x.001.08) weiterentwickelt. Weitere Informationen und Merkblätter
Daraus entstehende Vorteile
Mehr Vorlaufzeit
für aufwändige Anpassungen an Kunden-Bank-Schnittstelle.
Gemeinsamer Zeitpunkt
für Verwendung der neuen ISO-20022-Meldungsversionen sowie zur empfängerseitigen Verarbeitung von camt-Meldungen unter Gebrauch des erweiterten Zeichensatzes.
Beschreibung
Der Finanzplatz Schweiz passt sich den internationalen Rahmenbedingungen an und führte per November 2022 neue Meldungsversionen in den SIC Implementation Guidelines (IG) und den Swiss Payment Standards (SPS) ein. Für die SPS ist eine Parallelphase bis November 2026 vorgesehen.
Grund für die Anpassung
Im März 2023 führte Swift die ISO-20022-Meldungsversion 2019 ein. Der EPC hat beschlossen, im März 2024 zu folgen. Eine Task Force aus Experten von SIX und der PaCoS-Banken hat umfangreiche Abklärungen vorgenommen. Sie ist zum Schluss gekommen, dass sowohl für die Weiterleitung im SIC-System als auch für die Auftragserteilung durch Endkunden eine gleichzeitige oder zeitnahe Umstellung empfehlenswert ist. Damit können Datenverluste und manuelle Nachbearbeitungen vermieden werden. Mit dem SIC-Release November 2022 wurde das RTGS bereits auf die neue Meldungsversionen umgestellt.
Strukturierte und hybride Adressen im Zahlungsverkehr Schweiz
Beschreibung
Der Finanzplatz Schweiz stellt den Zahlungsverkehr auf strukturierte und hybride Adressen sowohl für Ausland- (SEPA, Swift) als auch Inlandzahlungen (SPS, SIC) gemäss ISO-20022-Standard um. Sowohl die strukturierte als auch die hybride Adresse unterstützen die korrekte Identifikation der an einer Zahlung beteiligten Parteien. Damit wird der Finanzplatz Schweiz den Anforderungen globaler Regulierungsbehörden bezüglich transparenterer Überwachung und Unterbindung von Geldwäscherei gerecht.
Aktuelle Entwicklungen
Swift (Cross-Border Payments and Reporting Plus, «CBPR+») und das EPC (SEPA Rulebooks) hatten ursprünglich die obligatorische Verwendung der strukturierten oder hybriden Adresse ab November 2026 vorgesehen. Im Sommer 2026 haben sowohl Swift als auch das EPC auf Antrag verschiedener Markteilnehmer beschlossen, den Termin vom November 2026 auszusetzen. Somit kann die unstrukturierte Adresse im Swift-Netzwerk vorerst weiterhin verwendet werden.
Da die strukturierte und hybride Adresse im Schweizer und Liechtensteiner Zahlungsverkehr bereits weitgehend etabliert sind, hat das Payments Committee Switzerland («PaCoS») entschieden, dass keine Anpassungen am Einführungszeitpunkt erforderlich sind. Die im Schweizer Zahlungsverkehr eingeleitete Migration auf strukturierte Adressen, beziehungsweise die Einstellung unstrukturierter Adressen, geplant auf November 2026, wird weitergeführt.
Die Schweizer Implementation Guidelines SPS 2026 und die Schweizer Implementation Guidelines QR-Rechnung, Version 2.4, gültig ab dem 14. November 2026, bleiben somit unverändert in Kraft.
Der SIC-Release vom 13. November 2026 wird wie geplant durchgeführt, jedoch in einem angepassten Umfang. Um Weiterleitungen aus dem oder ins Swift-Netzwerk nicht zu behindern, wird auf die Validierung der Adressen verzichtet. Es gilt deshalb zu beachten, dass weiterhin Zahlungsaufträge mit unstrukturierten Adressen eintreffen können (Details siehe Release Notes SIC-Plattform-Release 5.3).
Spezifikationen
- Seit März 2023 darf im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr (Zahlungsart «X») für die Parteien «Ultimate Creditor» und «Ultimate Debtor» nur noch die strukturierte Adresse verwendet werden.
- Die Nutzung der hybriden Adresse ist seit November 2025 für alle Parteien und alle Zahlungsarten («D» für Inland, «S» für SEPA, «X» für Ausland und Fremdwährung Inland) möglich.
- Am 22. November 2025 trat die Schweizer Implementation Guidelines QR-Rechnung, Version 2.3 in Kraft. Seit diesem Zeitpunkt ist in der QR-Rechnung nur noch die strukturierte Adresse zugelassen. Weitere Informationen und Hilfestellungen
- Die Verwendung der strukturierten/hybriden Adresse wird ab November 2026 für alle Parteien und alle Zahlungsarten («D» für Inland, «S» für SEPA, «X» für Ausland und Fremdwährung Inland) im Rahmen der Swiss Payment Standards («SPS») verpflichtend. Ab November 2026 sind bei Verwendung einer Adresse die Adresselemente «Town Name» und «Country» in jedem Fall zwingend zu verwenden und mit dem korrekten Inhalt zu befüllen. Weitere Informationen und Merkblätter
- Banken können im Rahmen ihres Kundenangebotes weiterhin zusätzliche Optionen anbieten, die ausserhalb der Swiss Payment Standards unterstützt werden. Dies kann auch die unstrukturierte Adresse beinhalten.
Beispiel einer unstrukturierten, einer strukturierten und einer hybriden Adresse
Beschreibung
In ISO-20022-XML-Meldungen dürfen Zeichen des Unicode-Zeichensatzes UTF-8 verwendet werden. Gemäss den Swiss Payment Standards (SPS) ist folgende Untermenge von Zeichen zugelassen: druckbare Zeichen der folgenden Unicode-Blöcke:
- Basic-Latin (Unicodepoint U+0020 – U+007E)
- Latin1-Supplement (Unicodepoint U+00A0 – U+00FF)
- Latin Extended-A (Unicodepoint U+0100 – U+017F)
Grund für die Anpassung
Die bisherige Regelung (bis Nov. 2022) war einerseits schwer erklärbar und andererseits veraltet. Insbesondere aus der lateinischen Schweiz gab es immer wieder negative Rückmeldungen. Die AGr ISO 20022 ZV Schweiz hat deshalb beschlossen, diese im Rahmen des Versionswechsels anzupassen und auch zukünftige Entwicklungen zu antizipieren (z. B. einheitlicher Zeichensatz für alle Personenregister ab Januar 2024 – zweijährige Parallelphase (vgl. Medienmitteilung Bund)). Die SIC Implementation Guidelines wurden entsprechend angepasst.