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Die hier genannten Fondstypen unterscheiden sich in den Produkten (Anlagevehikel), in die die Fonds
investieren dürfen.
Aktienfonds
Bei Aktienfonds investiert
die Fondsleitung das Kapital hauptsächlich in
Aktien. Aktienfonds können nach
verschiedenen Kriterien wie Branchen, geografischen, speziellen Themen oder auch der Grösse von
Unternehmen ausgerichtet sein.
Geldmarktfonds
Geldmarktfonds stellen Schuldnern kurzfristig flüssige Mittel zur
Verfügung. Für das erhaltene Kapital zahlen die Schuldner einen marktüblichen Zins, der dem Fonds
und damit auch den Anlegern zu Gute kommt.
Obligationenfonds (Anleihenfonds)
Obligationenfonds investieren in festverzinsliche Wertpapiere. Dabei wird
das Fondsvermögen auf verschiedene Schuldner wie Staaten oder Unternehmen verteilt.
Obligationenfonds reagieren zwar auch auf das jeweilige Zinsumfeld am Markt, doch fallen die
Kursschwankungen wegen der
Diversifikation der enthaltenen
Anleihen und den unterschiedlichen Laufzeiten
oft schwächer aus.
Strategiefonds
Strategiefonds werden auch Anlagezielfonds oder Portfoliofonds genannt. Sie enthalten
diversifizierte Anlagen, was bedeutet, dass sie weltweit in Aktien, Anleihen und Geldmarktpapiere
investieren. Dabei richtet sich die Gewichtung der einzelnen Wertpapierkategorien und
Fremdwährungsanteile nach dem im Fondsvertrag definierten Anlageziel oder der
Risikobereitschaft.
Innerhalb einer Wertpapierkategorie teilt der Fondsmanager beispielsweise den Aktienanteil auf
verschiedene Branchen oder Regionen auf und verteilt die Anleihen auf verschiedene Laufzeiten. Er
diversifiziert die einzelnen Anlagekategorien somit und passt die Wertpapiergewichtung der
jeweiligen Entwicklung an den Finanzmärkten an.
Immobilienfonds
Immobilienfonds
investieren in der Regel in gewerblich genutzte Immobilien oder in Wohnsiedlungen. Ein
Grossteil der an der SIX Swiss Exchange kotierten und zum Handel zugelassenen Anlagefonds sind Immobilienfonds.
Im Gegensatz zu anderen Fondstypen, bei denen Anteile jederzeit verkauft werden können,
ist bei Immobilienfonds hierzu eine Kündigung notwendig. Jeweils auf das Ende eines Rechnungsjahres
und unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwölf Monaten kann die Rücknahme von Anteilen
verlangt werden.