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1 Juni 2023
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Benötigtes Wissen
Am 20. März 2023 war es so weit: Banken tauschten zum ersten Mal ISO-20022-Zahlungsmeldungen über das Standard-Swift-Netzwerk aus. Mit rund einem halben Jahr Verzögerung hat die Migration von MT- auf MX-Meldungen begonnen und soll im November 2025 abgeschlossen sein. Aus Rücksicht auf die Parallelphase gibt es in den zugrunde liegenden CBPR+ Market Practices noch einige Kompromisse. Zum Beispiel lässt sich die Konvertierung oft nur mithilfe von Trunkierung und Mapping durchführen.
Um nach dem Abschluss der Migration aber wirklich von der immer weiter ausgreifenden Nutzung von ISO 20022 als Meldungsstandard profitieren zu können, hat das Committee on Payments and Market Infrastructures (CPMI) der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) und der Payments Market Practice Group (PMPG) als Vertretung der Banken einen Anforderungskatalog für eine grenzüberschreitende Zahlung zusammengestellt. Den Entwurf unterbreitete die BIZ am 1. März 2023 auf ihrer Website zur Stellungnahme. Für den Schweizer Finanzplatz hat das Payments Committee Schweiz Anfang Mai eine entsprechende Rückmeldung gegeben.
Leitgrundsätze
Kernpunkte des Berichts mit dem Titel «ISO 20022 Harmonisation requirements for enhancing cross-border payments» bilden einerseits der End-to-End-Prozess eines Kundenzahlungsauftrags über verschiedene Banken, allenfalls über eine zentrale Infrastruktur wie dem SIC-System, bis zur Gutschrift bei der begünstigten Partei und andererseits die dafür verwendeten Meldungen (pain.001, pacs.008 oder camt.053).
Bei der Erarbeitung der entsprechenden Anforderungen liess sich die CPMI-PMPG-Expertengruppe von folgenden Grundsätzen leiten:
Fokus auf die G20-Ziele
Die Harmonisierungsanforderungen konzentrieren sich darauf, die vier Ziele zu erreichen, die die G20-Staaten für die Verbesserung von grenzüberschreitenden Zahlungen festgelegt haben. Diese Ziele umfassen angemessene Kosten, eine hohe Geschwindigkeit, die einfache Zugänglichkeit und eine umfassende Transparenz. Das CPMI hat daher nur Anforderungen vorgeschlagen, die mindestens eines dieser Ziele betreffen.
Plattform- und Netzwerkneutralität
Das CPMI hat darauf geachtet, neutral in Bezug auf die von Finanzinstituten verwendeten Lösungen für die Abwicklung von grenzüberschreitenden Zahlungen zu sein. Es werden weder bestimmte grenzüberschreitende Zahlungsplattformen oder Messaging-Netzwerke noch bestimmte Service-Provider bevorzugt.
Ausrichtung auf eine mögliche zukünftige Entwicklung
Die Harmonisierungsanforderungen sollen ab Abschluss der Migration im Swift-Netzwerk im November 2025 gelten. In der Zwischenzeit werden viele Zahlungssystembetreiber und Finanzinstitute Kompromisse eingehen müssen.
Ehrgeizig, aber realistisch
Die CPMI-PMPG-Expertengruppe bringt Vorschläge, die sowohl die G20-Ziele als auch den erforderlichen Aufwand und den angestrebten Zeitrahmen der Harmonisierungsanforderungen des CPMI berücksichtigen. Einige ambitionierte Anforderungen erachtet die PMPG entweder als zu kostspielig oder als nicht ausgereift genug und sieht deshalb davon ab, sie weiterzuverfolgen.
Allgemeine und spezifische Vorschläge
Die nun formulierten Anforderungen umfassen einerseits einen definierten Katalog von 17 ISO-20022-Meldungen und andererseits Vorgaben für die Verwendung der jeweiligen Komponenten und Datensätzen.
Die Vorschläge zur Verwendung beispielsweise der jeweils dem Anwendungsfall entsprechenden Meldung, von offiziellen Codelisten oder eines eingeschränkten Character-Sets sind eher allgemeiner Natur. Daneben gibt es einige spezifische Vorschläge. So soll zur Verbesserung der Transparenz immer eine Unique End-to-End Transaction Reference (UETR) mitgegeben werden und das Datum sowie der Zeitpunkt der effektiven Belastung sollen auf dem Konto der zahlenden Partei an die begünstigte Partei weitergegeben werden. Weitere Anforderungen betreffen die Angabe von Gebühren und Umrechnungskursen.
Ein wichtiger Baustein dieser Harmonisierung ist die Verwendung von strukturierten Komponenten und standardisierten Identifikationen.
Dazu gehören die Angabe der Kontonummer, wenn immer möglich als IBAN sowie die konsequente Verwendung des BIC für die involvierten Finanzinstitute oder des Legal Entity Identifier (LEI) für andere Parteien der Zahlung. Selbstverständlich ist die Angabe der Adresse mit einzelnen, klar definierten Elementen, bekannt als «strukturierte Adresse», auch erwähnt.
Schliesslich beschäftigt sich die PMPG mit Remittance-Informationen, zum Beispiel mit dem Verwendungszweck, und weiteren Geschäftsfallinformationen. Auch hier empfiehlt sie die Verwendung von strukturierten Elementen. Obschon die unveränderte Weitergabe dieser Informationen über die ganze Verarbeitungskette bis zur begünstigten Partei selbstverständlich ist, hält die CPMI-PMPG-Expertengruppe das nochmals explizit fest.
All diese Vorschläge erläutert der PMPG-Bericht mit Begründungen, mit Hinweisen zur Umsetzung und zu den detaillierten Tabellen für die jeweiligen Komponenten und für die Elemente der entsprechenden ISO-20022-Meldungen.
Welche Vorschläge in einem nächsten Schritt in die erste Fassung der CPMI-Anforderungen aufgenommen werden und wie die Umsetzung in den Märkten aussieht, ergibt sich nach Auswertung der Rückmeldungen. Es ist davon auszugehen, dass Zentralbanken, Regulatoren, Finanzinstitute und Marktinfrastrukturbetreiber dieses Vorhaben unterstützen werden, wenn es für alle Marktteilnehmer und insbesondere für die Bankkundschaft weltweit Vorteile bringt. Eine solche Harmonisierung ist die ideale Ergänzung zur globalen Nutzung von ISO-20022-Meldungen oder APIs basierend auf den ISO-20022-Ressourcen.
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Martin Walder Head Billing & Payments Standards, SIX
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