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5 Dezember 2023
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Benötigtes Wissen
Mit der Umstellung der SEPA-Schemes im März 2024 auf die neuen ISO-20022-Meldungsversionen (V 2019) ist es nun endlich auch für SEPA-Transaktionen möglich, die Adresse einer an der Zahlung beteiligten Partei «strukturiert» zu übermitteln. Was für viele im SEPA-Raum neu sein dürfte, gehört im Schweizer Zahlungsverkehr an der Kunde-Bank-Schnittstelle längst zum Alltag. Unsere Banken haben dafür gesorgt, dass je nach verwendetem Netzwerk die Adresse entweder strukturiert weitergereicht (SIC RTGS, SWIFT CBPR+) oder in zwei Adresszeilen zusammengeführt wird. Dieses Vorgehen hat dazu geführt, dass im SIC-System bereits über 75 % aller von den zahlenden Parteien übermittelten Adressen strukturiert sind. Viele Banken haben ihre eigenen Systeme wie Online- und Mobile-Banking oder ihre internen Applikationen bereits angepasst und verlangen die Eingabe der Adresse in strukturierter Form. Es ist daher davon auszugehen, dass der Schweizer Zahlungsverkehr bis November 2025 ohne grössere Probleme umgestellt werden kann.
Neue «Toleranz» in der Schweiz
Bei näherer Betrachtung der Daten zeigt sich jedoch, dass insbesondere die Trennung von Strassenname und Hausnummer Probleme bereiten kann. Dies aus dem einfachen Grund, dass diese Trennung ausserhalb des Zahlungsverkehrs unüblich ist. Im internationalen Kontext macht das Sinn, da es unterschiedliche Konventionen gibt, an welcher Stelle die Hausnummer steht – vor oder nach dem Strassennamen. So gibt es Kombinationen, die sich nur schwer automatisch interpretieren lassen – zum Beispiel 15 66th Street; ist damit das Haus Nr. 15 in der 66. Strasse gemeint? Die Adresse wird bei der Verarbeitung fast ausschliesslich zu Prüf- und Kontrollzwecken verwendet, sei es zur korrekten Zuordnung, zur Verhinderung von Geldwäscherei oder zur Kontrolle von Sanktionen. All dies ist in der Schweiz und in Liechtenstein kein Problem, da die Struktur der Adresse unter anderem durch gesetzliche Vorgaben einheitlich geregelt ist. Aus diesem Grund hat das Payment Committee Switzerland (PaCoS) als Standardisierungsgremium für die Swiss Payment Standards (SPS) beschlossen, in der Schweiz folgende Toleranz einzuführen: Die Hausnummer darf auch im Element «Strassenname» vorkommen, sofern die Adresse korrekt ist. Dies gilt an sich für alle Kanäle, wie zum Beispiel in pain.001. Neu wird dies auch für die QR-Rechnung in der strukturierten Ausprägung zugelassen.
PaCoS hat zudem beschlossen, für die Kunde-Bank-Schnittstelle den bisherigen Weg beizubehalten und die strukturierte Adresse vorzusehen. Um den besonderen Gegebenheiten von stark international tätigen Finanzinstituten und deren Kundschaft Rechnung zu tragen, werden die SPS hybride Adressen als Bankenangebot ermöglichen. Ihre Einführung betrifft den Empfang von Zahlungen beziehungsweise die Meldungsformate für Gutschrifts- und Lastschriftanzeigen, Konto-Reports und Kontoauszüge. Kundinnen und Kunden der Banken müssen jedoch weiterhin mit unstrukturierten Adressen rechnen, da nicht alle Buchungen aus dem Zahlungsverkehr stammen.
Kompromiss im Ausland
Auf internationaler Ebene ist die Situation nicht so klar. Erst seit der Einführung von ISO-20022-Meldungen im Swift-Netzwerk für grenzüberschreitende Zahlungen im März 2023 ist es möglich, eine Adresse vollständig strukturiert zu übermitteln. Dies hat dazu geführt, dass sich die meisten Beteiligten erst jetzt mit dem Thema befassen und nun feststellen müssen, dass nicht alle weltweit gebräuchlichen Adresssysteme in die vorgegebene Struktur passen. Und da aus regulatorischer Sicht der Ort und das Land, das heisst der rechtlich massgebliche Sitz eines Beteiligten, klar zu deklarieren sind, gilt nun folgender Kompromiss: Man nimmt wie vorgesehen die strukturierten Elemente und lässt die Option zu, zusätzlich zweimal das Element «Address Line» einzupflegen, wenn die Angaben nicht mit einem anderen Element geliefert werden können. Die Angabe des Ortes und des Landes in den dafür vorgesehenen Elementen bleibt immer obligatorisch. Diese Kompromisslösung basiert auf den Möglichkeiten der jeweiligen ISO-20022-Basismeldungen und erfordert daher lediglich eine Anpassung der Business- und Validierungsregeln. Dieser neue Adresstyp nennt sich «hybride Adresse».
Bei einer Entscheidung bis Ende November 2023 soll Swift diesen Adresstyp für den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr nach CBPR+ mit dem Standardrelease im November 2025 einführen. Ob dies auch für die SEPA-Schemes folgt, wird sich im nächsten Jahr zeigen. Aufgrund der engen Verflechtung der zentralen Schweizer Infrastruktur mit dem internationalen Bankgeschäft ist davon auszugehen, dass diese Anpassung sowohl das SIC-System insbesondere für Weiterleitungen (Zahlungen mit einer Partei im Ausland) als auch allenfalls die Services für SEPA-Zahlungen betreffen wird. An der Kunde-Bank-Schnittstelle für inländische Zahlungen gilt, wie oben erwähnt, die strukturierte Adresse.
Martin Walder Head Billing & Payments Standards, SIX
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