Pilotbetrieb mit digitalem Zentralbankgeld gestartet

Aerial view of a dam, symbolizing the two sides of the CSDR coin: data quality for cash penalty calculation and reconciliation for settlement reporting, highlighted in the "Two Sides of the CSDR Coin" webinar.

Autor/-in

Benjamin Müller Fabio Wieser Philipp Müller

Veröffentlicht am

5 Dezember 2023

Lesezeit

Minuten

Die Distributed-Ledger-Technologie (DLT) und die Tokenisierung von Vermögenswerten – also die Abbildung von Werten auf einem verteilten Register – finden zunehmend auch im regulierten Finanzsektor Anwendung. Beispiele sind Handelsplattformen, Wertschriftenabwicklungssysteme und Zahlungssysteme. Die DLT ermöglicht unter anderem die Verbriefung und Verwaltung von Vermögenswerten wie Wertschriften und Geld in Form von digitalen Token auf einer gemeinsamen Plattform. Die neue Technologie verspricht Effizienzsteigerungen und Transparenzgewinne vor allem im Nachhandel, also bei der Abwicklung, Abstimmung, Bewirtschaftung und Verwaltung von Vermögenswerten.

Eine wichtige Frage ist, wie sich die Abwicklungs- und Kreditrisiken bei Transaktionen mit tokenisierten Wertschriften (Token-Transaktionen) minimieren lassen. Dazu lohnt sich ein Exkurs, wie Wertschriftentransaktionen heute in der Schweiz abgewickelt werden. Kauft eine Bank – auf eigene Rechnung oder auf Rechnung ihres Kunden – eine Wertschrift von einer anderen Bank, erfolgen die Überträge von Geld und Wertschriften am Abwicklungstag nach dem Prinzip «Lieferung gegen Zahlung» (engl. Delivery versus Payment, kurz DvP). Die Lieferung der Wertschriften erfolgt nur, wenn der Verkäufer das Geld gutgeschrieben bekommt (und umgekehrt). Damit lassen sich Abwicklungsrisiken vermeiden. Da in der Regel die Bezahlung im SIC-System und damit in Zentralbankgeld erfolgt, werden bei der Abwicklung auch die Kreditrisiken minimiert.

Bei Token-Transaktionen stellt sich die Frage, wie man diese nach dem DvP-Prinzip und in Zentralbankgeld abwickeln kann. Die Schweizerische Nationalbank (SNB) befasst sich im Rahmen des Projekts Helvetia seit geraumer Zeit mit dieser Frage. Ein untersuchter Ansatz ist die Ausgabe von digitalem Zentralbankgeld auf einer DLT-Plattform. In den ersten beiden Phasen des Projekts führte die SNB erfolgreiche Machbarkeitsstudien in Testsystemen durch. Als Versuchsanlage diente dabei die Plattform der SIX Digital Exchange (SDX), eine DLT-basierte Finanzmarktinfrastruktur für den Handel, die Abwicklung und die Verwahrung von tokenisierten Wertschriften.

Der Pilot ermöglicht eine integrierte Abwicklung von Transaktionen mit tokenisierten Anleihen auf SDX in Franken-wholesale CBDC.

In der kürzlich angelaufenen dritten Phase gibt die SNB im Rahmen eines Pilotbetriebs echtes digitales Zentralbankgeld in Franken auf SDX aus. Seit dem 1. Dezember 2023 können die Pilotbanken – die Kantonalbanken von Waadt, Basel und Zürich sowie die Commerzbank, die Hypothekarbank Lenzburg und UBS – bestimmte Transaktionen in Zentralbankgeld anstelle von privatem Tokengeld abwickeln. Während des Pilotbetriebs dürften die Banken mehrere digitale Anleihen auf SDX ausgeben und mit digitalem Zentralbankgeld abwickeln. Der Pilotbetrieb dauert bis Mitte 2024. Weitere beteiligte Schweizer Finanzmarktinfrastrukturen sind SIC, SIX SIS und SIX Repo.

Eckwerte des Pilotbetriebs

Das im Projekt Helvetia erprobte digitale Zentralbankgeld ist eine tokenisierte Form von Sichtguthaben, eine sogenannte wholesale Central Bank Digital Currency (wCBDC). Dabei handelt es sich um eine alternative technische Repräsentation von Sichtguthaben, die auf einer DLT-Infrastruktur abgebildet ist. wCBDC stellt eine weitere austauschbare Forderung gegenüber der SNB dar, neben Sichtguthaben auf Girokonten und auf den SIC-Verrechnungskonten.

Während des Pilotbetriebs steht die wCBDC den Pilotbanken an ausgewählten Tagen zur Verfügung. Banken können einen Teil ihres Guthabens auf ihren SIC-Verrechnungskonten in wCBDC umwandeln. Eine Pilotbank löst den Tokenisierungsprozess durch eine Zahlung auf ein technisches Konto der SNB im SIC-System aus. Anschliessend schreibt die SNB der Bank den einbezahlten Betrag in Form von wCBDC auf SDX gut. Am Ende des Tages müssen alle wCBDC-Guthaben durch den De-Tokenisierungsprozess wieder in Guthaben auf dem SIC-Verrechnungskonto umgewandelt werden.

Pilotbanken können wCBDC zur Abwicklung von Token-Transaktionen nach dem DvP-Prinzip einsetzen, wobei zwei Arten von Transaktionen zulässig sind: einerseits die Abwicklung von Anleihenemissionen am Primärmarkt und andererseits die Abwicklung von Anleihentransaktionen am Sekundärmarkt. Letztere findet dank einer Verbindung zwischen SDX und dem nationalen Zentralverwahrer SIX SIS infrastrukturübergreifend statt: Die Zahlung erfolgt in wCBDC über SDX und die Lieferung der Titel an den Käufer über das SECOM-System von SIX SIS. Diese Verbindung macht das tokenisierte Anleihenuniversum für alle Kunden von SIX SIS zugänglich. Damit kann sie dazu beitragen, eine Fragmentierung des Franken-Anleihenmarkts und letztlich des Zentralbankgeldes zu verhindern.

Ein Schwerpunkt bei der Vorbereitung des Pilotbetriebs lag auf der Umsetzung der Eingriffs- und Einsichtsfunktionen der SNB für wCBDC. Diese Funktionalitäten stellen die jederzeitige Kontrolle der SNB über wCBDC sicher und sind damit eine Grundvoraussetzung für deren Ausgabe. Eine wichtige Eingriffsfunktion ist die Möglichkeit, Abwicklungstätigkeiten in wCBDC für einzelne oder alle Teilnehmer zu unterbinden. Zudem erhält die SNB gewisse Einsichtsrechte auf SDX, um jederzeit die wCBDC-Guthaben der einzelnen Teilnehmer einsehen zu können. Ferner muss sichergestellt sein, dass beispielsweise bei einer möglichen Fehlbedienung eines Teilnehmers oder bei einer Fehlfunktion des Systems die Abläufe für Interventionen vordefiniert und getestet sind.

Die Vorbereitungen für den Pilotbetrieb begannen im Januar 2023, im Frühjahr startete das Onboarding der Pilotbanken. Rund 20 Mitarbeitende der SNB und der Gesellschaften von SIX Group bilden das Kernteam, das sich interdisziplinär aus Fachleuten der IT, der Wirtschafts- und der Rechtswissenschaften zusammensetzt. Im Frühjahr kamen weitere Vertreter der Pilotbanken hinzu.

Zwei weitere Ansätze, Token-Transaktionen abzuwickeln

Neben wCBDC untersucht die SNB zwei weitere Ansätze für die geldseitige Abwicklung von wholesale Token-Transaktionen: eine «Anbindung» von Token-Abwicklungssystemen an das SIC-System und die Verwendung von privatem Tokengeld, das konkurssicher mit Zentralbankgeld unterlegt ist.

Die drei Ansätze lassen sich anhand von drei Merkmalen – nämlich Emittent, Geldform und Nutzerkreis – und des Abwicklungsmechanismus definieren. Als Emittent kommt entweder eine Zentralbank, in der Schweiz also die SNB, oder eine private Institution in Frage. Bei der Geldform unterscheiden wir zwischen herkömmlichem Buchgeld und Tokengeld, beim Nutzerkreis zwischen der breiten Bevölkerung (retail) und Geschäftsbanken beziehungsweise anderen Finanzintermediären (wholesale) und beim Abwicklungsmechanismus zwischen integrierter und synchronisierter Abwicklung. Integrierte Abwicklung bedeutet, dass sich Geld und andere Vermögenswerte über dieselbe Infrastruktur übertragen lassen. Das ist der Fall im aktuellen Pilotbetrieb mit wCBDC auf SDX. Bei der synchronisierten Abwicklung erfolgt dies über unterschiedliche Infrastrukturen.

Beim zweiten Ansatz, dem sogenannten RTGS-Link, handelt es um eine synchronisierte Abwicklung von Token-Transaktionen über eine Verbindung mit dem RTGS-System, also in der Schweiz dem SIC-System. Hier erfolgt die geldseitige Abwicklung der Transaktionen in Buchgeld und nicht in Tokengeld. Emittent und Nutzerkreis sind dieselben wie bei wCBDC (Zentralbank beziehungsweise Geschäftsbanken).

Der dritte Ansatz, privates Tokengeld, das konkurssicher mit Zentralbankgeld unterlegt ist, unterscheidet sich von wCBDC hinsichtlich des Emittenten. Wie wCBDC richtet es sich an Geschäftsbanken, ist tokenisiert und erlaubt die integrierte Abwicklung. Es wird aber durch eine private Institution ausgegeben. 

Die drei Ansätze zur sicheren und effizienten Token-Abwicklung

Das Mandat vor Augen

Die SNB steht neuen Technologien grundsätzlich offen gegenüber und ist daran interessiert, die Abwicklungsrisiken weiter zu minimieren und die Effizienz zu steigern. Die laufenden Arbeiten zur Tokenisierung von Vermögenswerten sind nicht als Absichtserklärung zu verstehen, dass die SNB wCBDC emittieren oder andere Abwicklungsansätze anbieten wird. Vielmehr geht es darum, umsichtig und vorausschauend zu handeln, damit die SNB ihr Mandat auch in Zukunft erfüllen kann. Die SNB wird zu gegebener Zeit über die gewonnenen Erkenntnisse aus den Arbeiten berichten.


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