Die Schweiz und das neue Instant-Payment-Regime der EU

Autor/-in

Yoann Foumany

Veröffentlicht am

8 März 2024

Lesezeit

Minuten

Im November 2023 hat die EU-Kommission die Änderungen der SEPA-Zahlungsverkehrsverordnung von 2012 vorgestellt. Die neuen Regeln sollen den Weg für Instant Payments in den EU/EWR-Staaten ebnen. Die Auswirkungen betreffen auch die Schweiz.

Hauptpfeiler

Erstens müssen alle Zahlungsdienstleister (PSPs), die Instant Payments in Euro anbieten, diese rund um die Uhr (24/7/365) empfangen und senden können. Die Gebühren dürfen nicht höher sein als für andere Überweisungen.

Zweitens müssen die PSPs – für Konsumenten und Kleinstunternehmen kostenlos – überprüfen, ob die IBAN mit dem von der zahlenden Partei angegebenen Namen der begünstigten Partei übereinstimmt. Zudem müssen sie die Stammdaten täglich mit den aktuellen Sanktionslisten abgleichen.

Und drittens müssen die PSPs den zuständigen Behörden jährlich alle Zahlungsverkehrsspesen offenlegen, um Transparenz zu gewährleisten.

Zeitplan

Nach der Veröffentlichung des endgültigen Verordnungstextes durch die EU-Kommission am 23. November 2024 haben die PSPs in den Euro-Ländern sechs Monate nach Inkrafttreten der Verordnung Zeit, Instant Payments zu empfangen. Die gleiche Frist gilt für die Preisharmonisierung, das tägliche Screening und das Reporting. Innerhalb eines Jahres müssen sie in der Lage sein, Instant Payments zu senden und den Verifizierungsprozess der begünstigten Partei sicherzustellen.

Mit Ausnahme des Sanktionsscreenings räumt die Verordnung den PSPs ausserhalb der Eurozone längere Fristen ein: 30 Monate für den Empfang von Instant Payments und die Preisharmonisierung inklusive Reporting sowie 36 Monate für den Versand von Instant Payments und die IBAN-/Namensprüfung.

Und die Schweiz?

Insbesondere das Wealth Management und die Privatbanken in der Schweiz zeigen grosses Interesse, am Euro-Markt für Instant Payments teilzunehmen. In ihrer Hauptfunktion als Zahlungsverkehrsbank für den Finanzplatz Schweiz prüft die SECB Swiss Euro Clearing Bank derzeit Möglichkeiten, bis Ende 2024 Dienstleistungen für Euro-Instant-Payments in die Schweiz und aus der Schweiz anzubieten. Dies zeigt, dass die neue EU-Verordnung auch für Nicht-Euro-SEPA-Länder von Bedeutung ist und tiefgreifende Auswirkungen auf die Finanzlandschaft haben kann – mit all ihren potenziellen Vorteilen und Herausforderungen.

 

Yoann Foumany
Head Customer Services, SECB

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