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Veröffentlicht am
15 März 2023
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Benötigtes Wissen
Der Schweizer Finanzplatz hat letztes Jahr ein weiteres Mal gezeigt, dass er ein grosses Vorhaben erfolgreich umsetzen kann. Mit der Ablösung der Einzahlungsscheine durch die QR-Rechnung gelang eine reibungslose Umstellung, die neben Banken und ihren Dienstleistern Millionen von Haushalten und Tausende von Unternehmen betraf. Einige Monate nach der gemeinsamen Kraftanstrengung stellen wir fest: Die Bezahlung mit der QR-Rechnung funktioniert einfach und effizient.
Doch was machte diese Umstellung so bedeutsam? An der fehlenden Farbe des neuen Belegs oder der eigentlich banalen Umsetzung der Informationen in einem QR-Code kann es ja nicht gelegen haben. Vielmehr kommen hier die standardisierten Verfahren ins Spiel. Der Erfolg des Schweizer Zahlungsverkehrs und die Tatsache, dass hier im Vergleich zum Ausland das Bezahlen einer Rechnung bereits heute zum weitaus grössten Teil aus einer einfachen Konto-zu-Konto-Zahlung besteht, kommen nicht von ungefähr. Da ist sicher das Grundvertrauen dem Gegenüber, dass es seine Schuld fristgerecht begleicht. Zudem kommt es auf die günstige und äussert verlässliche Infrastruktur mit dem RTGS-System SIC an, aber auch auf das äusserst einfache, effiziente und erprobte Verfahren zum Austausch der Zahlungsinformationen und der Rechnungsreferenz.
Der Zahlungseingang als zentraler Geschäftsvorfall
Wenn es um den Zahlungsverkehr geht, konzentrieren sich die meisten auf das Bezahlen, also auf die Auftragserteilung. Ebenso wichtig ist aber der Empfang des Guthabens. Der Eingang des Salärs, der Rente oder des Sackgelds ist nicht nur eine Freude, sondern meistens eine Notwendigkeit. Und das originäre Ziel einer Firma ist es ja, Geld zu verdienen. Gerade in unserer konsumorientierten Gesellschaft ist der Eingang einer Zahlung ein zentraler Geschäftsvorfall. Auch die öffentliche Verwaltung lebt von Steuern und Gebühren, die irgendwann als Geldfluss auf dem Konto des zuständigen Amts auftauchen.
Während eine Privatperson meistens eine überschaubare Anzahl von Zahlungseingängen hat, sind es bei Handelsgesellschaften, Liegenschaftsverwaltungen und ganz allgemein bei Dienstleistungserbringern schnell mal Hunderte oder Tausende von Eingängen pro Monat. Dabei handelt es sich nicht nur um grosse Anbieter wie Telekomgesellschaften oder Versicherungen. Egal ob es sich um einen Putzservice, einen lokalen Internetprovider, ein spezialisiertes Versandhaus oder einen Zeitschriftenverlag handelt – Hunderttausende KMU stellen unzählige Rechnungen und sind darauf angewiesen, schnell und einfach kontrollieren zu können, ob und wann die jeweilige Forderung beglichen wurde.
Dank den standardisierten Verfahren ist dies in der Schweiz für grosse und kleine Volumen einfach, effizient und kostengünstig möglich. Der Schlüssel zum Erfolg liegt in der eindeutigen Referenz, die der Rechnungssteller erzeugt und mit den Angaben zum Zahlungsauftrag weiterleitet. Was schon bei den orangen Einzahlungsscheinen tadellos funktionierte, geht auch bei der QR-Rechnung auf: Das Verfahren hinter der Referenz, das unverändert bleibt.
So kann also der Rechnungssteller mit dem Zahlteil der QR-Rechnung eine für ihn eindeutige Referenz mitgeben. Die zahlende Partei gibt diese bei der Erfassung der Zahlung wieder, unabhängig davon, welchen Kanal sie dafür verwendet (über E-/M-Banking, in Papierform oder mit einer Buchhaltungssoftware). Das Besondere an dieser Referenz ist, dass sie formal geprüft werden kann, und die Vorgabe mit sich bringt, dass bei der Verwendung der QR-IBAN auch immer eine QR-Referenz dabei sein muss. Ansonsten lehnt die Bank den Auftrag ab. In der ISO-20022-Meldung ist diese Referenz Teil des Elements «Structured Remittance».
Als Besonderheit zu vielen Systemen und Schemes im Ausland prüft das SIC-System auch, ob ein Zahlungsauftrag der Bank (pacs.008) eine formal korrekte QR-Rechnung enthält, wenn die Zahlung an eine QR-IBAN geht. So können die empfangende Bank und die begünstigte Partei sicher sein, dass die Zahlung für ihre Forderung immer eine korrekte Referenz enthält.
Die Bank der begünstigten Partei wiederum kann, basierend auf diesen Eingängen, eigene Dienstleistungen aufbauen. Teil der standardisierten Verfahren ist jedoch die Möglichkeit der Sammlung und der gesonderten Avisierung der Eingänge mit einer spezifischen Meldungsart (camt.054). Dies hat den Vorteil, dass die begünstigte Partei ausschliesslich die benötigten Informationen an ihre Debitorenbuchhaltung übergeben kann. Was sonst noch auf dem Konto läuft, soll oder darf nicht weitergegeben werden. Im Gegenzug will die Buchhaltung oder das Treasury gar nicht alle Buchungen im Kontoauszug (oder im camt.053) aufgeführt haben – insbesondere bei Handelsunternehmen mit vielen Eingängen wäre das störend und unnötig.
Wem die Zahlungserfassung mit QR-Rechnung zu umständlich ist, der kann auf eBill umsteigen. Denn eBill basiert auf den gleichen Prozessen und unterstützt die QR-IBAN und die QR-Referenz. Anstatt dass die Kundin oder der Kunde selbst aus der Rechnung einen Zahlungsauftrag erstellen muss, erledigt das eBill im Hintergrund. Für den Rechnungssteller bedeutet dies, dass unabhängig davon, ob er eine QR-Rechnung direkt an die Kundschaft sendet oder eine eBill-Rechnung initiiert, der Zahlungsprozess auf die gleiche Weise validiert und der Zahlungseingang genau gleich avisiert wird. Es braucht also keine Umstellung für eBill, sondern eBill ist der nächste logische Schritt zu einer einfacheren und verlässlicheren Rechnungsstellung. Zudem lässt sich eine eBill-Rechnung aus den Daten einer QR-Rechnung erstellen.
Ideale Grundlage auch für Instant Payments
Das System der standardisierten Verfahren hat sich deshalb so viele Jahre – 1971 wurde das «Verfahren Einzahlungsschein mit Referenz (VESR)» eingeführt – gehalten, weil es einfach und gleichzeitig effizient und zuverlässig anwendbar ist. Darüber hinaus konnte das Verfahren auch immer wieder in eine neue technische Umsetzung überführt werden. So verliefen sowohl die noch nicht so weit zurückliegende Umsetzung in ISO-20022-Meldungen (pain.001, pacs.008, camt.05x) als auch die Ablösung durch die QR-Rechnung problemlos. Um dies zu erreichen, mussten einige alte Zöpfe mit übernommen werden. So ist die Einführung einer spezifischen QR-IBAN mittels einer QR-IID sicher nicht die eleganteste Lösung, das Vorhandensein einer spezifischen Kontonummer aber dafür die effizienteste Lösung für eine Validierung von der Zahlungserfassung bis zum Zahlungseingang. Um das zu erreichen, war die QR-IID wiederum der einfachste Weg. Dass dadurch nun auch Zahlungen aus dem Ausland ohne gültige Referenz einfacher werden, ist ein unschöner, aber schlussendlich vernachlässigbarer Nebeneffekt. Und mit der weiteren Verbreitung von ISO 20022 wird es vielleicht sogar mehr vollständig und korrekt abgefüllte grenzüberschreitende Eingänge geben.
Viel bedeutender ist die anstehende Einführung von Instant Payments in der Schweiz. Gerade für Angebote, bei denen ein sofortiger Geldfluss sinnvoll oder günstiger ist, sind Instant Payments ideal; beispielsweise beim Aufladen von Guthaben – das Göttikind wünscht sich zum Geburtstag ein neues Spiel für die Nintendo Switch und verfügt gleich nach dem Ausblasen der Kerzen über das nötige Guthaben. Hierfür ist das standardisierte Verfahren eine ideale Grundlage. Auch für Instant Payments sind die QR-IBAN und die QR-Referenz vorgesehen, ebenso die dazugehörigen Validierungen. Was sicher angepasst werden muss, ist die Art der Avisierung an die begünstigte Partei. Sofern Bedarf vorhanden ist, wird sich die Arbeitsgruppe ISO 20022 ZV Schweiz dazu Gedanken machen und frühestens auf den Standard-Release SPS 2024 (November 2024) entsprechende Implementation Guidelines erarbeiten. Eines ist klar: Es bleibt spannend, denn die Geschichte der standardisierten Verfahren geht auch nach über 50 Jahren weiter.
Martin Walder Head Billing & Payments Standards, SIX
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