IBAN, was sonst?

Autor/-in

Stefan Schneider

Veröffentlicht am

6 September 2023

Lesezeit

Minuten

Der Zahlungsverkehr ist ein wesentlicher Bestandteil des globalen Handels. Ihn so weit wie möglich zu vereinfachen und zu standardisieren, ist demnach von grosser Bedeutung. Die IBAN-Pflicht soll die Zahlungsabwicklung effizienter, sicherer und transparenter gestalten.

Seit Oktober 2016 dürfen Banken gemäss EU-Verordnung SEPA-Zahlungen nur mit IBAN abwickeln. Dies ermöglicht, Zahlungen in einem Straight-Through-Processing-Modus, also ohne manuell einzugreifen zu müssen, schneller und präziser zu identifizieren und zuzuordnen. Dies, weil sich Banken auf eine einheitliche IBAN-Struktur verlassen können. Zudem verfügt die IBAN über eine Prüfziffer, so dass Vertipper und Zahlendreher bereits bei der Erfassung erkannt und korrigiert werden können. Das wiederum führt dazu, dass die Transaktionen erheblich günstiger werden und Banken und Unternehmen ihre Ressourcen effizienter einsetzen können.

Ein weiterer grosser Vorteil der obligatorischen IBAN ist ihre internationale Kompatibilität. Die meisten Länder in Europa haben den IBAN-Standard bereits übernommen – mehrere Länder ausserhalb Europas ebenfalls. SEPA-Zahlungen, aber auch Instant Payments, sind ohne IBAN undenkbar. Auch das Schweizer SIC-System erlaubt Instant-Zahlungen nur mit diesem Identifikationsmerkmal.

Darüber hinaus bietet die Verwendung der IBAN verbesserte Sicherheitsmassnahmen. Da sie Konten eindeutig identifiziert, können Banken Zahlungen genauer zuordnen und so betrügerische Transaktionen leichter erkennen und Geldwäscherei vorbeugen. Das macht die Geldströme transparenter, hilft bei der Nachverfolgung von Zahlungen und entlastet das Compliance-Management. Banken können genauere Informationen über die Herkunft und das Ziel von Transaktionen bereitstellen. Eine bessere Überwachung und Analyse des Zahlungsverkehrs sind die Folgen.

Mit der angestrebten IBAN-Pflicht sind Unternehmen und Einzelpersonen möglicherweise herausgefordert, ihre bestehenden Zahlungsprozesse sowie ihre Buchhaltungs- und Zahlungssysteme anpassen zu müssen, damit die IBAN als einziges Identifikationsmerkmal gelten kann. Insbesondere wichtig hierbei ist es, Daueraufträge oder Daten für wiederkehrende Aufträge wie Lohnzahlungen zu bereinigen. Das IBAN-only-System basiert auf einer automatischen Verarbeitung. Eine vorübergehende Störung oder ein Ausfall der elektronischen Infrastruktur kann den Zahlungsverkehr unterbrechen. Darum ist es wichtig, entsprechende Backup-Massnahmen zu implementieren. Die Vorteile einer IBAN-Pflicht überwiegen aber bei weitem.

Auch für die Schweiz ist «IBAN only» ein wichtiger Schritt zu einer verbesserten, standardisierten nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungsabwicklung mit all den erwähnten Vorteilen. Die QR-Rechnung hat die Verwendung der IBAN nochmals beschleunigt. Unter der Leitung von SIX erarbeitet ein Expertenteam aus verschiedenen Schweizer Banken einen Vorschlag für das weitere Vorgehen zur ausschliesslichen Verwendung der IBAN bis im Herbst 2023.

 

Stefan Schneider
Mitglied der Taskforce «IBAN only», PostFinance

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