Werden SEPA Instant Payments endlich zum «New Normal»?

Autor/-in

Susanne Höhener

Veröffentlicht am

1 Juni 2023

Lesezeit

Minuten

Einige Banken bieten SEPA Instant Payments im Euro-Zahlungsraum bereits seit fünf Jahren an. Heute ist jede vierte Bank in der EU über das SEPA Instant Credit Transfer Scheme erreichbar und gut 13 % der Überweisungen werden instant bezahlt. Aufgrund der zu langsam wachsenden Marktdurchdringung entschied die Europäische Kommission mit Blick auf die «EU-Strategie für den Massenzahlungsverkehr», die bestehende Verordnung anzupassen. Der aktuelle Verordnungsvorschlag sieht vor, dass die meisten Zahlungsdienstleister verpflichtet sind, ihren Kundinnen und Kunden Instant Payments bei Euro-Überweisungen anzubieten. Die Umsetzung soll schrittweise, aber zügig erfolgen. Die Entgegennahme von Instant Payments in Euro ist sechs Monate, deren Versand zwölf Monate nach Inkrafttreten der Verordnung geplant. Für Zahlungsdienstleister ausserhalb des Euro-Währungsgebiets und damit für Liechtenstein gelten Übergangsfristen von 30 beziehungsweise 36 Monaten. Das ist ambitioniert und stellt für die betroffenen Zahlungsdienstleister eine grosse Herausforderung dar.

Selbstverständlich müssen die Zahlungsdienstleister weiterhin die notwendigen und geeigneten Massnahmen zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung oder zur Verhinderung von Betrug treffen. Die grösste Herausforderung besteht darin, dass dies nun innerhalb von zehn Sekunden erfolgen muss. Um dies zu erreichen, müssen sie neue Wege beschreiten. So sieht der aktuelle Verordnungsentwurf vor, dass die Zahlungsdienstleister keine einzeltransaktionsbezogenen Prüfungen gegen gelistete Personen und Organisationen der europäischen Sanktionslisten mehr durchführen müssen. Vielmehr darf sich das Institut der begünstigten Partei darauf verlassen, dass der sendende Zahlungsdienstleister diese Prüfung bereits vorgenommen hat. Erreicht werden soll dies durch einheitliche Vorgaben in Bezug auf das Sanctions-Screening auf dem Kundenstamm.

Eine weitere grosse Herausforderung für die Zahlungsdienstleister ist die neue Verpflichtung zum Abgleich zwischen dem Identifikator des Empfängerkontos (z. B. die IBAN) und dem Namen der begünstigten Partei («Confirmation of Payee»). Diese Überprüfung ist durch den Zahlungsdienstleister der zahlenden Partei unmittelbar vor der Autorisierung der Zahlung durchzuführen. Er muss die zahlende Partei über das Resultat («close» oder «no match») informieren und ihr gleichzeitig ermöglichen, die Zahlung auch bei fehlender Übereinstimmung auszuführen.

All dies macht deutlich, dass die Integration und die Implementierung eines solchen zusätzlichen Zahlungskanals sowohl zeit- und kostenintensiv als auch technisch sehr anspruchsvoll sind. Damit SEPA Instant Payments die angestrebte Verbreitung erreicht, dürfen die Gebühren nicht höher sein als jene von herkömmlichen Euro-Zahlungen. Für die Banken ist der Zeitplan der EU für die Umsetzung sehr ambitioniert. Für die Kundinnen und Kunden werden Instant Payments zu einem schnelleren und effizienteren bargeldlosen Zahlungsverkehr beitragen.

 

Susanne Höhener
Liechtensteinischer Bankenverband

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