Harmonisierung – ein kontinuierlicher Prozess

Autor/-in

Martin Walder

Veröffentlicht am

6 September 2023

Lesezeit

Minuten

Benötigtes Wissen

  • Vertrautheit mit der ISO-20022-Standardisierung
  • Vertiefte Kenntnisse der Organisation

Ein wichtiges Thema im Zusammenhang mit der ISO-20022-Harmonisierung beschäftigt verschiedene grosse Zentralbanken in ihrer Rolle als Betreiber von Clearing- und Settlementsystemen. Dabei geht es um die Frage, wie sie nach der Umstellung der Netzwerke und Infrastrukturen auf ISO 20022 die Weiterentwicklung koordinieren und ein Auseinanderdriften der konkreten Implementierungen verhindern können. Die Verbreitung von ISO-20022-Meldungen ermöglicht eine einfachere und effizientere Weiterleitung von Aufträgen und die Verbindung von Marktinfrastrukturen, auch Interlinking genannt. Es ist wichtig, diese Vorteile zu bewahren und sie nicht durch einen nächsten Änderungszyklus zu schmälern.

Swift hat als Basis für die Migration auf ISO 20022 die Meldungsversion Stand 2019 gewählt. Viele Marktinfrastrukturbetreiber – zum Beispiel SIX in der Schweiz – haben dies zum Anlass genommen, ihre Systeme ebenfalls auf diese Version umzustellen – oder planen zumindest, dies zu tun. Auch SEPA mit einem der grössten Schemes hat beschlossen, die SEPA Clearing and Settlement Mechanisms im kommenden November auf diese Meldungsversion umzustellen. Die Umstellung im Swift-Netzwerk hat auch andere Anbieter dazu veranlasst, Anpassungen vorzunehmen.

Drei Arten von Anpassungen

Die Anforderungen an Marktinfrastrukturen und Schemes ändern sich ständig aufgrund neuer Bedürfnisse der angeschlossenen Parteien wie Banken oder Drittsysteme, ihrer Kunden wie Unternehmen oder Handelslösungen sowie neuer Regulierungen oder technischer Entwicklungen. Dies kann dazu führen, dass Akteure ihre Implementierungen oder Regelwerke anpassen müssen. Sollen dabei auch Meldungsinhalte oder entsprechende Validierungen geändert oder erweitert werden, gibt es grob drei Möglichkeiten.

Der einfachste und zumindest in der Schweiz häufigste Weg ist eine Anpassung der Guidelines ohne Adaption der sogenannten ISO-20022-Basismeldung. Oft genügt es, einen neuen Code zu verwenden, ein Feld obligatorisch zu machen oder eine Validierung anzupassen. Auch die Anpassung der Länge, der erlaubten Zeichen oder die Angleichung der Regeln für die Verwendung der Meldung an sich lassen sich ohne neue Version umsetzen.

Deutlich aufwendiger wird es, wenn die Verwendung einer neueren Version der Basismeldung erforderlich ist. Während es bei zentralen Infrastrukturen oft möglich ist, die Umstellung in einem Release durchzuführen, gewähren wir mit den Swiss Payment Standards hierzulande eine dreijährige Übergangsfrist für die Umstellung von pain.001.001.03 (Version 2009) auf pain.001.001.09 (Version 2019). Unabhängig davon, wie die Umstellung erfolgt, müssen alle Systemteilnehmer ihre Systeme anpassen und testen.

Ist die gewünschte Anpassung mit der aktuellen Meldungsversion nicht möglich, müssen die Marktteilnehmer zuerst eine Anpassung der Basismeldung oder eine komplett neue ISO-20022-Meldung bei der Registration Authority beantragen. Solche Anpassungen werden jeweils jährlich im zweiten Quartal publiziert und stehen dann den Anwendern zur Verfügung. Dies ist vor allem dann notwendig, wenn eine Infrastruktur, ein Scheme oder ein Geschäftsfall auf ISO 20022 migriert wird oder ganz neu ist. Auch die Schweizer Community erfasst solche Änderungen regelmässig, um bei künftigen Versionswechseln davon profitieren zu können. Bei der Umstellung auf die neuen camt.05x-Versionen .08 wurde dies erstmals angewendet.

Die Suche nach einer Autorität

Die Zentralbanken als Betreiber oder Überwacher sind sich durchaus bewusst, dass nach Abschluss der Migration im Swift-Netzwerk, also nach 2025, die Frage einer koordinierten und abgestimmten Weiterentwicklung an Bedeutung gewinnen wird. Es wäre sehr schade, wenn Grossbritannien beispielsweise eine neue pacs.008-Version einführen würde, um ein neues Angebot zu unterstützen, während andere Infrastrukturen dies nicht tun. Wenn dieses Angebot auch für international ausgerichtete Marktteilnehmer interessant ist, könnten diese nicht oder nur schwer davon profitieren.

Um solche unerwünschten Szenarien zu vermeiden, gibt es unterschiedliche Vorstellungen. So möchte die eine Zentralbank eine möglichst schnelle und regelmässige Anpassung der jeweils aktuellen Basismeldungen, während sich andere Marktteilnehmer eher am Swift-Netzwerk orientieren wollen. Unklar ist auch, wer die Autorität und die Kapazität hat, eine solche Koordination zu übernehmen. Derzeit gibt es verschiedene Branchengremien und Arbeitsgruppen, die hier eine Rolle spielen könnten: die High Value Payments Systems Plus – eine Initiative von Swift –, die Registration Management Group – das oberste Registrierungsgremium von ISO 20022 –, die regelmässigen Operator Meetings, Branchenverbände wie die European Automated Clearing House Association oder die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich mit ihrem Committee on Payments and Market Infrastructures. Die Diskussion steht aber erst am Anfang. Zusammen mit der SNB und im Austausch mit den Gremien des Finanzplatzes Schweiz setzen wir uns als Fachleute der Standardisierung aktiv für ein möglichst pragmatisches Vorgehen ein, das auf die beschränkte Veränderungskapazität Rücksicht nimmt, aber auch allfällige Chancen, die sich aus einem Releasewechsel ergeben, nicht ausser Acht lässt.

Martin Walder
Head Billing & Payments Standards, SIX

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