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Veröffentlicht am
6 September 2023
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Die Betrugsbekämpfung ist eines der wichtigsten Dauerthemen in Europa. Daher wird die Überprüfung der IBAN und des Namens der begünstigen Partei wird bald ein Muss sein. Diese Überprüfung war bereits im letzten Herbst im Verordnungsvorschlag der EU-Kommission über Sofortüberweisungen enthalten. Sie steht auch im Mittelpunkt der vorgeschlagenen Verordnung über Zahlungsdienste (PSR), die im Juni 2023 als Teil des PSD2-Gesetzespakets veröffentlicht wurde. Mit diesem Vorschlag will die Kommission die Überprüfung auf alle EU-Überweisungen in sämtlichen EU-Währungen ausweiten.
Im Einzelnen soll die IBAN/-Namensprüfung wie folgt funktionieren: Der Zahlungsdienstleister (PSP) der zahlenden Partei muss seiner Kundschaft einen Dienst anbieten, mit dem überprüft werden kann, ob die IBAN mit dem Namen der begünstigten Partei wie von der zahlenden Partei angegeben übereinstimmt. Der PSP kann diese Überprüfung kostenlos beim PSP der begünstigten Partei anfordern. Stimmen IBAN und Name nicht überein, muss der PSP die zahlende Partei über die Diskrepanz informieren und deren Grad angeben. Die zahlende Partei kann dann entscheiden, ob sie die Zahlung freigeben will oder nicht; sie hat auch das Recht, sich ganz von diesem Dienst abzumelden.
Ziel der IBAN-Prüfung ist es, eine zusätzliche Ebene des Vertrauens und der Sicherheit im Zahlungsverkehr zu schaffen. Doch wie erfolgreich wird eine solche obligatorische Prüfung bei der Betrugsbekämpfung sein? Die Euro Banking Association (EBA) hat versucht, diese Frage in einer aktuellen Studie zu beantworten, die in Zusammenarbeit mit der Oesterreichischen Nationalbank, der Deutschen Bundesbank und Strategy& erstellt wurde.
Gemeinsam mit den Mitgliedern ihrer Expertengruppe für Betrugsbekämpfung kam die EBA zu dem Schluss, dass eine solche Prüfung einige Arten von Betrug bei autorisierten Push-Zahlungen bekämpfen könnte, aber bei weitem kein Allheilmittel ist. Am wirksamsten wäre die Prüfung in Fällen, in denen ein Betrüger ein Opfer dazu verleitet, eine Zahlung an eine begünstigte Partei zu genehmigen, die der zahlenden Partei bekannt ist, die IBAN aber zu einem Konto gehört, das der Betrüger kontrolliert. Es gibt jedoch eine ganze Reihe on Betrugsarten, bei denen die Gefahr gross ist, dass das Opfer eine Zahlung veranlasst, obwohl IBAN und Name nicht übereinstimmen. Das Opfer ist besonders anfällig für die Durchführung der Transaktion, wenn der Betrüger in der Lage ist, es kontinuierlich unter Druck zu setzen oder zu manipulieren, möglicherweise sogar während des Zahlungsvorgangs.
Die erwähnte Studie enthält zudem eine Bestandsaufnahme der auf dem europäischen Zahlungsverkehrsmarkt verfügbaren oder in der Entwicklung befindlichen Lösungen zur IBAN-/Namensprüfung und beleuchtet ihre unterschiedlichen Ansätze. Auch wenn es derzeit keinen einheitlichen Ansatz gibt, könnte sich der laufende Gesetzgebungsprozess, der zur Veröffentlichung der Überweisungsverordnung bis Ende 2023 und der Zahlungsdiensteverordnung bis Mitte 2024 führen könnte, als Beschleuniger erweisen. EBA CLEARING arbeitet bereits an einer paneuropäischen IBAN-/Namensprüfungslösung für SEPA-Überweisungen und SEPA-Sofortüberweisungen, die bis Ende dieses Jahres verfügbar sein soll.
Annick Moes Head of Industry Issues and Cooperation Initiatives, Euro Banking Association (EBA)
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