Privates Tokengeld aus rechtlicher Sicht

Autor/-in

Gabriel Juri

Veröffentlicht am

5 Dezember 2023

Lesezeit

Minuten

Talk mit Prof. Dr. iur. Cornelia Stengel, Rechtsanwältin für Finanzmarkt- und Datenschutzrecht und Partnerin bei Kellerhals Carrard

Die Nationalbank hat eben den Pilotbetrieb des Tokengeldes für Interbank-Transaktionen (wCBDC) lanciert. Welches sind die grössten rechtlichen Herausforderungen bei der Einführung von privatem Tokengeld in der Schweiz?  

In zivilrechtlicher Hinsicht dürfte es vor allem um die Klärung der rechtlichen Ausgestaltung und Qualifikation gehen. Dabei ist insbesondere zwischen zwei unterschiedlichen Übertragungssystemen zu unterscheiden. Einerseits das traditionelle Anweisungssystem mit Intermediären, bei dem beispielsweise die zahlende Partei ihre Bank anweist, eine Buchung zugunsten der begünstigten Partei vorzunehmen. Zum anderen die durch die DLT-Gesetzgebung ermöglichte direkte Übertragung von digitalen Vermögenswerten zwischen der zahlenden und der begünstigten Partei.

Eng damit verbunden sind finanzmarktrechtliche Fragen, wie etwa die nach einer möglichen oder zu vermeidenden Qualifikation von Tokengeld als Effekte. Darüber hinaus sind jedoch beispielsweise auch währungsrechtliche Fragen zu beantworten, wie jene nach dem möglichen Status als gesetzliches Zahlungsmittel, dem Zugang zu oder den Funktionen von privatem Tokengeld.

Schliesslich sind Fragen des personenbezogenen Datenschutzes und der informationellen Selbstbestimmung frühzeitig in der Konzeptionsphase zu prüfen. Diese hängen teilweise wiederum mit finanzmarktrechtlichen Gesetzen zusammen, wie insbesondere der Gesetzgebung gegen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung.

Wie würde die Realwirtschaft von der Einführung von Tokengeld profitieren? 

Tokengeld könnte schnell und direkt zwischen den beteiligten Unternehmen beziehungsweise deren Kundschaft zirkulieren. Dadurch könnten die Transaktionskosten gesenkt und die Effizienz gesteigert werden. Zukünftige Geschäftsmodelle basieren vermehrt auf dem Bezug von Dienstleistungen, die teilweise direkt von den eingesetzten Maschinen (Internet der Dinge) ausgelöst und mit Kleinstbeträgen abgegolten werden. Insbesondere bei digitalen Dienstleistungen wie Musik- oder Video-Streaming kann Tokengeld Herausforderungen wie Kleinststückelung, Transaktionskosten und Komplexität der Abrechnung und Verwaltung der Zahlungen lösen.

Welche Vorteile hat Tokengeld für den Wertschriftenhandel?

Die Schweiz hat mit der DLT-Gesetzgebung die Grundlagen für einen direkten und effizienten Handel mit allen möglichen Vermögenswerten als sogenannte digital Assets geschaffen. Es fehlt aber noch das Cash Leg, also eben das Tokengeld für die Bezahlung dieser Assets in derselben Transaktion. In diesem Zusammenhang ist auch an die Durchführung von Corporate Actions zu denken, also beispielsweise die Auszahlung von Dividenden auf Aktien, die vollständig automatisiert und in Echtzeit – also nicht wie heute mit zwei Tagen Abstand – erfolgen könnte. Letztlich ist die Einführung von Tokengeld eine Frage der Infrastruktur und der nationalen Souveränität der Schweiz im Zahlungsverkehr.

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