Berechtigungen von Terravis-Benutzern

Berechtigungen von Terravis-Benutzern

Übersicht

Zu prüfen sind die Berechtigungen aller Terravis-Benutzer, welche auf Ihrem Teilnehmer aktiv sind (Ziff. 3.1)

Die Bestätigung muss mittels Online-Formular eingereicht werden à bei technischen Problemen mit dem Formular wenden Sie sich bitte an info@terravis.ch (Ziff. 3.3)

Ohne Bestätigung mittels Online-Formular bis zur Deadline gem. E-Mailversand resultiert in jedem Fall im Entzug des Zugriffs auf Grundbuchdaten (Ziff. 4)

1. Sicherstellung Administration

SIX Terravis erfasst für jeden Teilnehmer den ersten Administrator. Die Sicherstellung der Administratoren-Aufgaben (Bewirtschaftung von Benutzern und Stammdaten) ist Sache des Teilnehmers. Er muss dafür sorgen, dass jederzeit eine für seine Organisationsstruktur sinnvolle Anzahl Benutzer die Administratorenrechte inne haben und diese Administratoren die Benutzer und Stammdatenbewirtschaftung immer aktuell halten. 

Stellen Sie sicher, dass Ihr Teilnehmer über mindestens einen aktiven Benutzer mit Administratoren-Rechten verfügt.


Wir empfehlen mit Hinblick auf Urlaubs-/Krankheitsabwesenheiten, mindestens zwei Administratoren zu berechtigen.


2. Bewirtschaftung von Benutzern

Das Erfassen und Bewirtschaften von Benutzern und deren Rechten ist gem. Ziff. 2 AGB Sache des Teilnehmers. Der Zugriff erfolgt über Administration >> Benutzerverwaltung >> Benutzer

Im Falle von Multi-Teilnehmern wählen Sie bitte unter «Teilnehmer-ID» jeden einzelnen angehängten Teilnehmer ebenfalls an


3. Überprüfung, Korrektur und Bestätigung

3.1. Überprüfung

Die Berechtigungen sämtlicher Benutzer, welche auf Ihrem Teilnehmer eröffnet sind und Status «aktiv» aufweisen, sind zu überprüfen. Beachten Sie, dass

  1. nur Benutzer erlaubt sind, welche dem Teilnehmer weisungsrechtlich unterstellt sind;
  2. nur Benutzer erlaubt sind, welche den Zugriff auf Daten der Kantone zur Ausübung ihrer Tätigkeit für den Teilnehmer benötigen;
  3. die Tätigkeit des Benutzers in Zusammenhang mit der Tätigkeit des Teilnehmers insb. hinsichtlich GBV Art. 28 stehen muss. Namentlich ist es nicht zulässig,
  • Rechtsanwälten und deren Hilfspersonen Zugriff auf den Teilnehmer einer Urkundsperson zu gewähren;
  • nicht für das Hypothekargeschäft tätigen Abteilungen von Banken, Versicherungen, Pensionskassen den Zugriff auf Daten mittels Teilnehmer der Nutzergruppe Kreditinstitut zur Verfügung zu stellen;
  • Hilfspersonen, deren Aufgabe nicht im Hypothekar- oder Grundbuchgeschäft liegt, Zugriff auf Kantonsdaten zu gewähren (namentlich Buchhaltung, EDV-Abteilungen).

3.2. Korrektur

Zugriffe aktiver Benutzer, welche nicht mehr für Ihr Unternehmen tätig sind oder nicht mehr in einer Tätigkeit, welche den Zugriff auf Daten der Kantone rechtfertigt, sind umgehend zu deaktivieren.

Weiter sind Zugriffsrechte, welche den vertraglich oder gesetzlich festgelegten Umfang überschreiten, zu korrigieren.

3.3. Bestätigung

Bitte füllen Sie dieses Online-Formular aus. Darin werden folgende Punkte bestätigt:

Der Teilnehmer bestätigt, dass

  1. nur berechtigten Benutzern der Zugriff auf Grundbuchdaten freigeschaltet ist;
  2. den berechtigten Benutzern höchstens die Zugriffsrechte erteilt werden, welche sie zur Ausübung ihrer Tätigkeit benötigen; und
  3. die Zugriffsrechte der Benutzer bei Personalwechsel umgehend angepasst werden. 

Multi-Teilnehmer müssen das Online-Formular sowohl für den eigenen als auch für jeden ihm angehängten Teilnehmer einzeln einreichen.


Bestätigungen werden ausschliesslich über das Online-Formular entgegengenommen. Andere Formen der Korrespondenz können aus Revisionsgründen nicht berücksichtigt werden.

3.3.1. Bestätigungsprozess

  1. Füllen Sie das Formular vollständig aus. Stellen Sie insb. sicher, dass die Angaben zu Teilnehmer-ID und E-Mailadresse korrekt sind.
  2. Nach Einreichen des Formulars erhalten Sie eine E-Mail zur Verifikation der eingegebenen E-Mailadresse (Double Opt-in)
  3. Im Anschluss an das Double Opt-in senden wir Ihnen eine Kopie der abschliessenden Bestätigung. Erst mit diesem Schritt erhalten wir die von den Kantonen anerkannte Bestätigung. Der Prozess ist hiermit abgeschlossen

4. Sanktionen

Jedem Teilnehmer, welcher die Handlungen gem. Ziff. 3 nicht termingerecht ausführt, werden die Zugriffsrechte auf sämtliche Daten der Kantone nach Ablauf der Deadline gem. E-Mail entzogen

WICHTIG:


Der Entzug der Zugriffsrechte auf die Daten führt dazu, dass der/die Administrator(en) des Teilnehmers diese Rechte jedem einzelnen Benutzer manuell neu zuteilen muss. Diese Zuteilung kann erst nach der Re-Aktivierung der Zugriffsrechte und somit nach den Handlungen gem. Ziff. 3.1-3.3 erfolgen.


Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Entschädigung für Schaden (weder mittelbaren noch unmittelbaren), welcher ihm aus dem Entzug dieser Zugriffsrechte entsteht.


Weder SIX Terravis noch die Kantone können für Schäden, welche durch das Unterlassen der Handlungen gem. dieser E-Mail entstehen, haftbar gemacht werden.