Kantone, welche ihre Daten in Terravis-Auskunft zur Verfügung stellen, können Terravis auch als Plattform für den Zugriff der eigenen Verwaltungen auf ihre Grundstück-Auszüge verwenden. Der Zugriff ist stets durch den Kanton zu regeln, SIX Terravis kann einzelnen Verwaltungen nicht gesondert Zugang zu Terravis-Auskunft gewähren.
Betreibungs- und Konkursämter, Kantonspolizei und Staatsanwaltschaft können den Zugriff auf sämtliche in Terravis aufgeschaltete Kantone beantragen. Den übrigen kantonalen und kommunalen Verwaltungen stehen ausschliesslich die Daten des eigenen Kantons in dem von der verantwortlichen Kantonsstelle definierten Umfang zu.
Die Nutzung der Terravis-Auskunft durch Verwaltungen basiert auf einem Rahmenvertrag zwischen Kanton und SIX Terravis. Nachstehend finden Sie die relevanten Unterlagen.