Über Terravis können Sie Register-Schuldbriefe treuhänderisch verwalten lassen. Als Finanzmarkt-Intermediär führt SIX die von Ihnen beauftragten Verwaltungshandlungen aus und tritt gegenüber Dritten als Gläubigerin auf. Das Kreditverhältnis verbleibt dabei weiterhin ausschliesslich zwischen Ihnen und dem Kreditkunden, die Rechtsposition des Kreditkunden wird durch die treuhänderische Verwaltung von Register-Schuldbriefen nicht berührt.
Zudem wird die Weiterverpfändung, Belehnung oder sonstige Zweckentfremdung der Register-Schuldbriefe durch SIX vertraglich ausgeschlossen.
Der Nutzen
- Harmonisierung der schweizweiten Abwicklung von Register-Schuldbriefen
- Vereinfachung der Übertragung von Hypotheken bei Kreditgeber-Wechseln
- Vereinfachung der Übertragung von Register-Schuldbriefen bei Kreditablösungen oder Handänderungen
Eine Dienstleistung – zwei Perspektiven
Als Credit Servicer
Als Credit Servicer lassen Sie die Register-Schuldbriefe, welche Sie in den eigenen Büchern führen, treuhänderisch durch SIX verwalten. Sie instruieren die gewünschten Geschäfte an die Verwaltungstreuhänderin bequem über Terravis.
Als Investor
Als Investor berechtigen Sie einen Credit Servicer, die von diesem Servicer an Ihr Institut sicherungsverpfändeten Register-Schuldbriefe durch SIX verwalten zu lassen. Der Credit Servicer erteilt die Aufträge für sämtliche Verwaltungshandlungen, während Sie jederzeit Einsicht in das in Ihrem Namen geführte Register-Schuldbriefdepot nehmen können.
Downloads
Vertragsunterlagen
Das Vertragswerk für die treuhänderische Verwaltung von Register-Schuldbriefen (Nominee) setzt sich aus folgenden Dokumenten zusammen:
- Teilnehmervertrag betr. treuhänderische Verwaltung von Register-Schuldbriefen
- Depotvertrag
- Preisliste
- Kontrollvereinbarung
- Technische Weisungen
Für Investoren kommt die Kontrollvereinbarung nicht zur Anwendung.
Preisgestaltung
Die Kosten setzen sich aus zwei Faktoren zusammen:
- Grundentgelt
- Transaktionsentgelt
Bedienungsanleitungen
Um Ihnen die Nutzung von Terravis zu erleichtern, stellen wir Ihnen Bedienungsanleitungen zur Verfügung. Diese sind bei Verwendung der Terravis-Benutzeroberfläche (Web-GUI) gültig. Bei der Nutzung von Terravis in Ihrem eigenen Verarbeitungssystem sind die Bedienungsanleitungen des entsprechenden Systems zu befolgen.