Die Kantone stellen berechtigten Parteien in der Terravis-Auskunft die grundbuchlichen Daten zur Verfügung. Die Modalitäten regeln sie in einem Betriebsvertrag mit SIX Terravis. Der Betriebsvertrag und seine Bestandteile sind nachfolgend aufgeführt.
Nutzung der Terravis-Auskunft durch kantonale und kommunale Verwaltungen ist nicht im Betriebsvertrag geregelt. Für diese Option vgl. die Vertragsunterlagen für öffentliche Verwaltungen (Rahmenvertrag Auskunft).