Durch Art 9 RLCG i.V.m. Art. 9 Ziff. 2.03 RLRMP erhalten Emittenten die Möglichkeit, mittels eines Opting In SIX Exchange Regulation zu melden, dass sie einen Nachhaltigkeitsbericht gemäss einem international anerkannten Standard erstellen. Diese Tatsache wird zum Zweck der Information der Marktteilnehmer auf dieser Webseite veröffentlicht.
Daneben steht den Gesellschaften weiterhin frei, einen Nachhaltigkeitsbericht gemäss einem international anerkannten Standard zu erstellen und zu veröffentlichen, ohne dies SIX Exchange Regulation zu melden. Ferner ist zulässig, bestimmte Themen aus dem Bereich der Nachhaltigkeit im Rahmen des Geschäftsberichts abzuhandeln.
Entscheidet sich ein Emittent für ein Opting In, ist er verpflichtet, den Bericht unter Anwendung des gewählten zugelassenen international anerkannten Standards zu erstellen und innert acht Monaten nach dem Abschlussstichtag des Jahresabschlusses auf seiner Webseite während 5 Jahren zu veröffentlichen.

Weitere Informationen zu den Pflichten im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung sind hier verfügbar.