Die vom Bund anerkannte und von SIX betriebene Prozessplattform «Terravis» ermöglicht die Abwicklung von Hypothekar-, Grundstück- und Handelsregister-Geschäften über eine einzige Schnittstelle und erleichtert damit die heutigen Grundbuchprozesse. Der Datenaustausch erfolgt sicher, standardisiert und medienbruchfrei, was die entsprechenden Abläufe beschleunigt und Fehlerquellen reduziert. Insgesamt werden Grundbuchprozesse dadurch effizienter und kostengünstiger, was zum Beispiel auch zu tieferen Kosten bei der Ausstellung eines Grundbuchauszugs führt. Terravis entlastet sowohl Wirtschaft als auch öffentliche Hand von administrativen Arbeiten. Daher nutzen bereits vierzehn Kantone das elektronische Auskunftsportal für Grundbuchdaten.

Dank der Annahme der Gesetzesänderung durch das Parlament, besteht nun auch für die angeschlossenen Kantone im Bereich der Automatisierung und Digitalisierung des Grundbuchauszugs Rechtssicherheit. Mit Artikel 949d ZGB wird (nach Ablauf der Referendumsfrist) die gesetzliche Grundlage für die Zusammenarbeit von Kantonen mit einer privaten Betreibergesellschaft geschaffen. Hierbei ist es den Kantonen freigestellt welche Form der Zusammenarbeit sie bei elektronischen Grundbuchdaten wählen.

Thomas Zeeb, Division CEO SIX Securities Services: «Die Digitalisierung von Behördendienstleistungen schafft einen Mehrwert für die Schweizer Bevölkerung und ist wichtig für die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Schweiz. SIX freut sich, dass das Parlament für die Abfrage von Grundbuchinformationen und die Zusammenarbeit mit einem privatrechtlichen Betreiber nun Rechtssicherheit geschaffen hat. Auf dieser klaren Grundlage können sich weitere Kantone unserer sicheren und effizienten Plattform Terravis anschliessen.»

Die Dienstleistungen von Terravis unterstehen der Aufsicht der Kantone und der Oberaufsicht des Bundes. Das Bundesamt für Justiz hat Terravis»offiziell als Plattform anerkannt. Ebenfalls anerkannt wurde die Plattform von den kantonalen Datenschützern. Die Führung des Grundbuches und die Datenhoheit bleiben in alleiniger Kompetenz der öffentlichen Hand. Sensible Daten wie Hypotheken können über Terravis nicht abgefragt werden.