Für in Deutschland ansässige Antragsteller verzichtet die Schweizer Steuerbehörde, Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV), ab dem Ertragsjahr 2020 auf das Formular 85 und stellt stattdessen eine Online-Applikation zur Verfügung. Institutionen, die diese Applikation nutzen wollen, benötigen hierfür vom Antragsteller eine Ermächtigung als Vertreter.

Alternativ können Finanzinstitute für die sichere Übertragung der relevanten Daten eine Schnittstelle zwischen SIX und ESTV nutzen – ohne den Mehraufwand einer Ermächtigung als Vertreter durch den Antragsteller. SIX stellt Ihnen diese komfortable Lösung im Rahmen des Advanced Tax Reclaim Service ohne eigene Investitionskosten zur Verfügung. Sie bestimmen, welche Transaktionen über SIX abgewickelt werden sollen. Zählen Sie auch in Zukunft bei regulatorischen oder prozessualen Änderungen im Bereich der Steuerrückforderung auf die innovativen Dienstleistungen von SIX. Auch weitere Investitionsmärkte wie beispielsweise Österreich, Dänemark und die Niederlande verlangen die Übermittlung der Daten unter anderem via Weboberfläche.

In einem Artikel, der kürzlich von The Wealth Mosaic veröffentlicht wurde, erklärt Christophe Lapaire, Head Product & Change Management, mehr über den Service und die Vorteile, die der Advanced Tax Reclaim Service für Sie bringen kann. Lesen Sie mehr.

Gerne stellen wir Ihnen den Advanced Tax Reclaim Service im Detail vor. Nutzen Sie die Gelegenheit und kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung oder fragen Sie Ihren Relationship Manager beim nächsten Besuch nach dem Advanced Tax Reclaim Service.

SIX vernetzt Finanzmarktakteure in der Schweiz und auf der ganzen Welt. 

Kontakt:
Céline Forestier
Advanced Tax Services, Senior Front & Marketing Manager
T +41 58 399 4117
celine.forestier@six-group.com

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