Überwachung durch die Schweizerische Nationalbank (SNB)

Die reibungslose Abwicklung von Zahlungen und Effekten ist für die Schweizer Wirtschaft fundamental. Störungen können zu schwerwiegenden Kredit- und Liquiditätsproblemen führen und die Stabilität des Finanzsystems gefährden. Daher überwacht die Schweizerische Nationalbank alle systemrelevanten rechtlichen Einheiten von SIX.

Aufsicht durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA)

Alle Einheiten von SIX, die im Wertschriftenhandel und der Wertschriftenabwicklung tätig sind, unterstehen der direkten Aufsicht durch die FINMA.

SIX x-clear ist von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) als zentrale Gegenpartei gemäss dem Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) zugelassen. SIX SIS verfügt über eine Bewilligung als Zentralverwahrerin unter FinfraG.

SIX Exchange Regulation

Auf Basis der vom Börsengesetz vorgesehenen Selbstregulierung nimmt SIX die regulatorischen Funktionen beim Börsenhandel und bei der Zulassung von Effekten und den zugehörigen Folgepflichten wahr.

Die Einheit Exchange Regulation ist vom operativen Geschäft von SIX getrennt und berichtet direkt an den Verwaltungsratspräsidenten von SIX. Exchange Regulation ist für die Umsetzung und Durchsetzung der Regeln zuständig. Surveillance & Enforcement wacht über Teilnehmer und Händler, Listing & Enforcement über die Emittenten.

Für die Regelsetzung ist das Regulatory Board zuständig. Sanktionen und Entscheide sprechen die Sanktionskommission, die unabhängige Beschwerdeinstanz sowie das Schiedsgericht aus. Sanktionsbescheide erteilt Exchange Regulation. Regelsetzung, Regelanwendung und Beurteilung sind gleichgestellte Bereiche.

Den gesetzlichen Rahmen bildet das Bundesgesetz über die Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten- und Derivatehandel (FinfraG). Übergeordnete Aufsichtsinstanz ist die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA).

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