Organisation - SIX SIS AG (CSD)

SIX SIS AG bietet Verwahrungsdienstleistungen in der Schweiz und im Ausland.

SIX SIS AG ist Zentralverwahrer des Schweizer Finanzmarktes (CSD, Central Securities Depository) und eine internationale Sammelverwahrungsstelle (ICSD) für das Settlement und die Verwahrung schweizerischer und ausländischer Effekten. Sie betreibt eines der wenigen Online-Realtime-Abwicklungssysteme der Welt (SECOM), das den Marktteilnehmern die Transaktionsabwicklung über eine einzige technische Schnittstelle ermöglicht. 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bevor eine Geschäftsbeziehung mit uns aufgenommen werden kann, müssen Sie die Basisverträge anerkennen und unterzeichnen.

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen von SIX SIS AG (AGB SIX SIS)

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Veröffentlichung wesentlicher Informationen gemäss Art. 19 lit. c FinfraV / Art. 21 FinfraG

Das Finanzmarktinfrastrukturgesetz (Bundesgesetz über die Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten- und Derivatehandel vom 19. Juni 2015) verpflichtet die Finanzmarktinfrastruktur, die mit den erbrachten Dienstleistungen verbundenen wesentlichen Risiken für die Teilnehmer zu veröffentlichen.

  • Veröffentlichung wesentlicher Informationen im Sinne von Art. 19 lit. c FinfraV / Art. 21 FinfraG

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Nationalbankverordnung (NBV)

Gemäss der Schweizerischen Nationalbankverordnung (NBV) führt SIX Securities & Exchanges (BXS) Ausfallprozedere für SIX x-clear AG („SIX x-clear“) und SIX SIS AG („SIX SIS“) durch. Diese Verfahren zielen darauf ab, alle Mitglieder von SIX x-clear und Teilnehmer von SIX SIS für den Fall eines Ausfalls eines Mitglieds/Teilnehmers wirksam zu unterstützen und gleichzeitig die Schweizer Finanzmarktinfrastruktur zu schützen.

Im Sinne der Nationalbankverordnung legt SIX x-clear die Anlagestrategie gegenüber ihren Teilnehmern offen. Die Anlagestrategie stellt sicher, dass die SIX x-clear zur Verfügung gestellten Mittel, in liquide Anlagen mit geringen Kredit- und Marktrisiken investiert sind.

Ausfallprozedere für SIX SIS AG und SIX x-clear AG

Jeder Ausfall wird gemäss den geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und operativen Leitlinien für SIX x-clear und SIX SIS bearbeitet. Der Ausfall eines Mitglieds/Teilnehmers zieht seine Suspendierung und weitere operative Massnahmen nach sich. Diese Prozesse erfordern Genehmigungen und Ausführungen.

Aus diesem Grunde wird ein spezieller Default-Management-Ausschuss (Default Management Committee) die Ausfallprozedere steuern.

Function Competencies  

Head of Risk Management of
Head Securities & Exchanges

Decision Maker, 
Default Process Manager

 

Head Securities & Exchanges

Decision Maker

 

CEO of SIX x-clear AG

Decision Maker

 

Head of Risk Management
Operations of SIX x-clear AG

Decision Maker, Default Process Coordinator 
SIX x-clear

 

Head of Risk Management
Operations of SIX SIS AG

Default Process Coordinator SIX SIS

 

Representative of Legal &
Compliance of SIX Group AG

Advisor

 

Anlagepolitik von SIX x-clear und SIX SIS


Europäischer Verhaltenskodex für Clearing und Settlement

Der Europäische Verhaltenskodex für Clearing und Settlement ist eine freiwillige Selbstregulierung der europäischen Börsen, Abwicklungsstellen und Zentralverwahrer.

Er hat zum Ziel, die Transparenz bei Preisen und Dienstleistungen zu erhöhen und die Interoperabilität zwischen den verschiedenen Plattformen zu verbessern.

Der Europäische Verhaltenskodex enthält im Wesentlichen die folgenden Regelungen:

  • Verbesserung der Preistransparenz
    Preise und Dienstleistungen sollen besser vergleichbar sein. Deshalb publiziert SIX x-clear AG die Preise aller von ihr angebotenen Dienstleistungen. Detaillierte Informationen zur Berechnung der einzelnen Preise sind hier zu finden.
  • Zugang und Interoperabilität
    Ziel der Regelungen des Europäischen Verhaltenskodex ist der offene Zugang zu Abwicklungsstellen und Zentralverwahrern im Bereich Clearing und Settlement mit dem Zweck, den grenzüberschreitenden Wertpapierhandel zu erleichtern.
  • Entflechtung von Dienstleistungen und getrennte Rechnungslegung
    Die Entflechtung von Dienstleistungen ermöglicht den Kunden, nur diejenigen Dienstleistungen kaufen zu müssen, die sie wirklich benötigen. Mit der getrennten Rechnungslegung sollen die Erträge und Kosten der verschiedenen Dienstleistungen und damit auch allfällige Quersubventionierungen gegenüber den nationalen Regulatoren offen gelegt werden.

Auch SIX x-clear AG hat den Europäischen Verhaltenskodex unterzeichnet und wird für die Umsetzung der dargestellten Massnahmen sorgen.

Geschäftsberichte

SIX deckt mit ihrer operativ tätigen Tochtergesellschaft SIX SIS AG das Geschäftsfeld Wertschriftendienstleistungen ab.