SIX x-clear Member-Informationen
SIX x-clear stellt zeitgerechte und genaue Informationen zu regulatorischen Vorgaben und dem Clearing-Markt zur Verfügung. Die Clearing Notices und Informationsarchive können einfach abgerufen werden.
Als SIX x-clear Member profitieren Sie von einem Kundenservice auf höchstem Niveau. Dazu gehört nicht nur der Support bei der Implementierung, sondern auch bei der Nutzung von weiteren Dienstleistungen.
- Nützliche Links
- Kontakte und Standorte
- Login Support
- Regulatorische Angelegenheiten
Hinweis: Für die Nutzung aller Funktionalitäten unserer Formulare benötigen Sie den Acrobat Professional oder Acrobat Reader ab Version 7.05. Einige Formulare enthalten JavaScript. Bitte stellen Sie sicher, dass in den Einstellungen Ihres Browsers die Funktion JavaScript aktiviert ist.
I. Allgemeine Informationen
II. Formulare für die Einreise
A) Gemeinsame Formulare
- Anmeldung zur Aufnahme als Mitglied von SIX x-clear
- Market coverage and netting preferences for clients , Englisch
- Member reporting applicable for all trading venues (SECOM Member only), Englisch
- Settlement standing instructions (SSI) notification form for CCP centric trading platforms, Englisch
- Settlement standing instructions (SSI) (CLARA Member only), Englisch
- Confirmation of technical and operational readiness, Englisch
- Power of attorney, Englisch
- NCM Instruction for account segregation and portability, Englisch
- Registration form KYC Web Service for SIX x-clear Ltd Norwegian Branch, Englisch
- Appendix II – Contracts for Clearing Services - Overview of contracts (CLARA Member only) , Englisch
- Appendix III – Contract for Clearing Services (English Law) - Contact Data (CLARA Member only) , Englisch
- Appendix I – Contract for SIX x-clear Clients (English law) (CLARA Member only) , Englisch
- Declaration of identity of the beneficial owner (SCP Member only), Englisch
- Contact information and subscription - Member and authorized users (SCP Member only) , Englisch
- Client instruction for account segregation and portability (CLARA Member only), Englisch
B) Marktspezifische Formulare
Ireland / United Kingdom
Die Gebührenstruktur zeigt, dass SIX x-clear auf äusserst wettbewerbsfähige und nachhaltige Gebühren setzt und sowohl für bestehende als auch für neue Kunden erreichbare Anreizprogramme anbietet.
Eine der Hauptfunktionalitäten von SIX x-clear als zentrale Gegenpartei (CCP) besteht darin, das Exposure-Risiko der Clearing Members und somit auch das Gesamtrisiko in allen vertretenen Märkten zu minimieren.
Folgende Mechanismen ermöglichen ein konsistentes Risikomanagement – sowohl für die Mitglieder als auch für die Märkte:
- Selektive Mitgliederschaftskriterien.
- Das Value-at-Risk (VaR) Margenmodell für Aktien und Anleihen wird für alle Plattformen angeboten, und das differenzierte VaR-MIDAS-Margenmodell von SIX x-clear Norwegian Branch.
- Ein segregiertes Link-Margin-Modell in interoperablen Märkten zur Abdeckung des Inter-CCP-Risikos.
- Risikoadjustierte Collateral-Kriterien als Bestandteil der Belehnungsnormen.
- Ein standardisierter und modularer vertraglicher Rahmen für Clearing Members.
Defense-Lines (Wasserfallstruktur)
Bei Ausfall eines Clearing Members oder dem gleichzeitigen Ausfall mehrerer Clearing Members treten die Defense Lines (Rangordnung der Verwertung der Sicherheiten) in Kraft, um die entsprechenden Positionen glattzustellen.
Default-Fund-Struktur
Default-Funds dienen dazu, jene Marktrisiken abzudecken, die beim Ausfall eines Clearing Members oder bei schwierigen Marktbedingungen nicht durch das Margenmodell abgedeckt werden.
Inter-CCP-Management
SIX x-clear ist derzeit auf verschiedenen Plattformen interoperabel mit anderen CCP tätig. Risk-Exposures, die auf Interoperabilität basieren, treten in Märkten mit mehr als einer aktiven CCP auf und wird vom Exposure-Risiko des Clearing Members separat abgedeckt.
Risikomanagement in Echtzeit
SIX x-clear verwendet ein Margining in Echtzeit auf Basis des branchenüblichen Value-at-Risk-Modells (VaR). SIX x-clear Norwegian Branch verwendet das echtzeitnahe MIDAS-Margenmodell für Transaktionen mit Aktien.
Besicherung des Clearing-Risikos
SIX x-clear bietet ihren Kunden Lösungen im Bereich Risikoabsicherung an, welche die höchsten Standards des laufenden Risikomanagements erfüllen.
Zulässiges Collateral
SIX x-clear akzeptiert in der Regel verschiedene Arten von Sicherheiten als zulässiges Collateral. Hinterlegtes Zulässiges Collateral wird zum Marktwert verrechnet, der einem Haircut unterliegt. Weitere Einzelheiten sind den Belehnungsnormen (Lending Norms) zu entnehmen Lending Norms sheet.
Downloads
- Service Description SIX x-clear AG for Members on SIX Clearing Platform (SCP) | xcl-n-805, Englisch
- Dienstleistungsbeschreibung SIX x-clear AG - CCP Clearing-Dienstleistungen in Aktientransaktionen für Members auf SECOM | xcl-800
- Service Description SIX x-clear AG - Clearingdienstleistungen für Anleihen | xcl-802
SIX x-clear hat eine „memberorientierte“ Reporting-Struktur entwickelt, um den Kunden korrekte Informationen termingerecht zu liefern.
Wir bieten reporting- und meldungsbasierte Schnittstellen für das Transaktions-, Abwicklungs- und Clearing-Reporting. Für GCMs bietet SIX x-clear ein Reporting pro NCM.
Wir bieten sowohl Intraday-Reporting als auch EOD-Reporting zu Risiko- und Handelsdetails. Zusätzlich können die Kunden ein GUI benutzen, um die Exposures mit Online-Abfragen zu überwachen.
Den Kunden stehen verschiedene Kommunikationskanäle zur Verfügung, um von SIX x-clear Reports und Meldungen zu erhalten. Dazu gehören das Internet, das SFTP-Protokoll, die C/C-Schnittstelle und SWIFT.
Beispiele von Reports
- Intraday MT537, Englisch
- MT 537, Englisch
- MT 540, Englisch
- MT 541, Englisch
- MT 542, Englisch
- MT 543, Englisch
- MT 548, Englisch
- MT 598-308 GCM, Englisch
- MT 598-308 ICM, Englisch
- MT 598-308 NCM, Englisch
- MT518, Englisch
- MT900 - Default Fund, Englisch
- MT900 - Margins, Englisch
- RDXL040 - Option 1, Englisch
- RDXL040 - Option 2, Englisch
- RDXL040 - Option 3, Englisch
- RDXL050 - Option 1, Englisch
- RDXL050 - Option 2, Englisch
- RDXL050 - Option 3, Englisch
- RDXL090 - Option 1, Englisch
- RDXL090 - Option 2, Englisch
- RDXO422, Englisch
- RDXO434, Englisch
- RDXO435, Englisch
- RDXO436, Englisch
- RDXO437, Englisch
- RDXO439, Englisch
- RDXO534, Englisch
- RDXO535, Englisch
- RPFE010, Englisch
- RPFE025, Englisch
- RPFE110, Englisch
- RPXL010, Englisch
- RPXL020, Englisch
- RPXL100, Englisch
- RPXL200, Englisch
- RPXL310 , Englisch
- RVFE120, Englisch
- RVXO443, Englisch
FTP file inputs
- Account Update Request, Englisch
- Hold and Release Request, Englisch
- Ownership Correction Request at Instruction Level, Englisch
- Ownership Correction Request at Position Level, Englisch
- Ownership Update Request at Instruction Level, Englisch
- Ownership Update Request at Position Level, Englisch
- Response for Account Update Request, Englisch
- Response for Hold and Release Request, Englisch
- Response for Ownership Correction Request at Instruction Level, Englisch
- Response for Ownership Correction Request at Position Level, Englisch
- Response for Ownership Update Request at Instruction Level, Englisch
- Response for Ownership Update Request at Position Level, Englisch
Die FrontLines liefern detaillierte Informationen in Bezug zu den Produkten und Dienstleistungen der SIX x-clear.
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- FrontLine SIX x-clear AG: Änderungen der Kontoverzinsung
- FrontLine SIX x-clear AG: Änderung der Abwicklungsinstruktionen von SIX x-clear zwischen CBF und CBL
- FrontLine SIX x-clear AG: Migration des Aquis Matching Pool, ehemals UBS MTF, auf die Aquis-Technologie
- FrontLine SIX x-clear AG: SIX x-clear AG unterstützt TP ICAP UK MTF und TP ICAP EU MTF
- FrontLine SIX x-clear AG: Implementation of new Trade Unique Identifier by Euronext Oslo (Oslo Børs), Englisch
- FrontLine SIX x-clear AG: SIX Clearing Platform: Neubewertung des Projektzeitplans für die Ablösung des SECOM-Systems (Phase 2)
- FrontLine SIX x-clear AG: SIX x-clear’s New Clearing Platform (SCP): Migration guide for Clearing Members currently connected to the CLARA system (phase 1) - Update, Englisch
- FrontLine SIX x-clear AG: SIX Clearing Platform (SCP) – New planned Go Live Date for phase 1, Englisch
- FrontLine SIX x-clear AG - SIX Clearing Platform (SCP) – Publication of a new volume of Business Partner Specifications, Englisch
- FrontLine SIX x-clear AG - SIX x-clear’s new Clearing Platform (SCP): Migration guide for Clearing Members currently connected to the CLARA system (phase 1), Englisch
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- FrontLine SIX x-clear AG - CSDR: Verordnung über Wertpapierzentralverwahrer («Central Securities Depositories Regulation», CSDR) – Abwicklungsregime: Verschiebung der Eindeckungsverpflichtungen und Aktualisierung für Tests
- FrontLine SIX x-clear AG - Verfügbarkeit der Testumgebung für CLARA, SECOM und NCP: Änderung der Verfügbarkeit der Testumgebungen von SIX x-clear
- FrontLine SIX x-clear AG: SIX x-clear’s New Clearing Platform: Member Readiness Guide – migration of Clearing Members currently connected to the CLARA system (phase 1), Englisch
- FrontLine SIX x-clear AG - CSDR: Verordnung über Wertpapierzentralverwahrer (Central Securities Depositories Regulation – CSDR) – Abwicklungsregime: Tests für Members
- FrontLine SIX x-clear Ltd: CCP Clearing of Exchange Traded Products with crypto currencies as underlyings: Special provisions for margining , Englisch
- FrontLine SIX x-clear Ltd: CCP clearing enabled for Euronext Growth Oslo market, Englisch
- FrontLine SIX x-clear AG: SIX x-clear AG unterstützt Handelsplatz Sigma X Europe
- FrontLine SIX x-clear Ltd: FSB Continuity of Access to FMIs for Systemically Important Banks in Resolution, Englisch
- FrontLine SIX x-clear AG: Abwicklung irischer Wertschriften: Euroclear Bank als Emittenten-CSD für Wertschriften irischer Unternehmen – Update
- FrontLine SIX x-clear AG: Physischer Versand der monatlichen Rechnung wird eingestellt
- FrontLine SIX x-clear AG: Abwicklung irischer Wertschriften: Euroclear Bank als Emittenten-CSD für Wertschriften irischer Unternehmen
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- FrontLine SIX x-clear AG: SIX x-clear AG unterstützt Handelsplatz Turquoise Europe
- FrontLine SIX x-clear AG - Marktinformation: Markterweiterung
- FrontLine SIX x-clear AG - Oslo Børs: Plattform-Migration von Millennium Exchange zu Euronext Optiq – Update – Go Live verschoben
- FrontLine SIX x-clear AG - Oslo Børs: Plattform-Migration von Millennium Exchange zu Euronext Optiq
- FrontLine SIX x-clear AG: Verordnung über Wertschriftenzentralverwahrer (CSDR) – Abwicklungsdisziplin-Regime: Weitere Verschiebung der CSDR zur Abwicklungsdisziplin möglich
- FrontLine SIX x-clear Ltd: Settlement Discipline Regime of CSDR – SIX x-clear provides additional information on implementation and impact on Members, Englisch
- FrontLine SIX x-clear AG: SIX lagert ihre E-Mail-Infrastruktur «Microsoft Exchange» in die Cloud von Microsoft aus
- FrontLine SIX x-clear AG: Umsetzung des CSDR-Regimes für verspätete Abwicklungen durch SIX x-clear
- FrontLine SIX x-clear AG: Fortsetzung des Cash-Equity-Clearings am Standort Oslo Børs durch SIX x-clear
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- FrontLine: Änderung des Buy-in-Vorabinformationsverfahrens von X-CLEAR für X-CLEAR Zürich Members – Update
- FrontLine: Änderung des Buy-in-Vorabinformationsverfahrens von x-clear
- FrontLine: Postponement of comprehensive revision of Members’ Contracts, Englisch
- FrontLine Update: Update: Postponed effective date for partial settlement and top priority for CCP transactions at Euroclear Finland, Englisch
Die Clearing Notices liefern detaillierte Informationen in Bezug auf Markt- und Regeländerungen, die den SIX x-clear Member betreffen.
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- Clearing Notice SIX x-clear AG: Neues Vertragswerk SIX x-clear AG
- Clearing Notice SIX x-clear AG: Änderungen des Margin-Prozentsatzes für Bezugsrechte und ETPs mit digitalen Vermögenswerten als Basiswert
- Clearing Notice SIX x-clear AG: Änderungen des Margensatzes für Bezugsrechte und ETPs mit digitalen Vermögenswerten als Basiswert
- Clearing Notice SIX x-clear AG: Clearing von Leveraged Shares
- Clearing Notice SIX x-clear AG: Einführung der CSDR-Änderung
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- Clearing Notice SIX x-clear AG: Clearing of convertible bonds and subscription rights, Englisch
- Clearing Notice SIX x-clear AG - Einführung eines neuen SECOM-Risiko-Bucket für Hochrisikoprodukte - Update
- Clearing Notice SIX x-clear AG - Einführung eines neuen SECOM-Risiko-Bucket für Hochrisikoprodukte
- Clearing Notice SIX x-clear AG - Änderung der Margin-Prozentsätze
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- Clearing Notice SIX x-clear AG - Erweiterung der Margin-Call-Fristen für SIC/Euro SIC
- SIX x-clear AG - Vernehmlassung des neuen Financial Collateral Agreements (12.01.2016)
- SIX x-clear Ltd (Norwegian Branch): Consultations of Members about amendments of Financial Collateral Agreements for Margins and for Default Funds (12.01.2016), Englisch
- SIX x-clear AG - Begleitbrief Grundvertrag (11.04.2016)
- SIX x-clear Ltd - Accompanying letter (11.04.2016), Englisch
- Clearing Notice SIX x-clear AG - Inkraftsetzung der revidierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Version Juli 2016)
- Clearing Notice SIX x-clear AG - Verlängerung der Vernehmlassungs- und Unterzeichnungsperioden im Hinblick auf die Einführung eines neuen Sicherungsvertrags
- Clearing Notice SIX x-clear Ltd - Extension of consultation and signing periods with regards to the amendments of the Financial Collateral Agreements for Margins and for Default Funds, Englisch
Verzinsung von Barsicherheiten («Cash Collateral»)
Barsicherheiten, die der Sicherungsgeber («Collateral Provider») bei SIX x-clear hinterlegt, werden verzinst. Die Zinsen fallen auf monatlicher Basis an und entsprechen den Marktstandards für die betreffende Währung.
Im Einklang mit den Belehnungsnormen von SIX x-clear kann ein Teil der Zulässigen Sicherheiten («Permissible Collateral») in Form von Geld gestellt werden. Die zulässigen Währungen für Barsicherheiten sind in den Belehnungsnormen angegeben.
Aktuelle Zinssätze ab 1. Juni 2023
SECOM-Mitglieder | |
CHF | 0.00% |
EUR | 2.45% |
GBP | 3.75% |
USD | 4.25% |
NOK | 2.50% |
SEK | 0.00% |
DKK | 0.00% |
JPY | -0.50% |
CAD | 0.00% |
AUD | 0.00% |
NZD | 0.00% |
SIX Clearing Platform-Members (SCP) | |
CHF | 0.00% |
EUR | 2.45% |
GBP | 3.75% |
USD | 4.25% |
NOK | 2.50% |
SEK | 0.00% |
DKK | 0.00% |
JPY | -0.50% |
CAD | 0.00% |
AUD | 0.00% |
NZD | 0.00% |
Veröffentlicht am 1. Juni 2023
Marktinformation
Die folgenden MarketGuides bieten einen Überblick sowie detaillierte Informationen über Prozesse betreffend Abwicklung und Corporate Actions.
Market Holiday Calendar
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- Regulatory Dedicated Own Resources (skin in the game) - SIX x-clear AG (Q1/2023), Englisch
- Regulatory Dedicated Own Resources (skin in the game) - SIX x-clear AG (Q4/2022), Englisch
- Regulatory Dedicated Own Resources (skin in the game) - SIX x-clear AG (Q3/2022), Englisch
- Regulatory Dedicated Own Resources (skin in the game) - SIX x-clear AG (Q2/2022), Englisch
- Regulatory Dedicated Own Resources (skin in the game) - SIX x-clear AG (Q1/2022), Englisch
- Regulatory Dedicated Own Resources (skin in the game) - SIX x-clear AG (Q4/2021), Englisch
- Regulatory Dedicated Own Resources (skin in the game) - SIX x-clear AG (Q3/2021) , Englisch
- Regulatory Dedicated Own Resources (skin in the game) - SIX x-clear Ltd (Q2/2021) , Englisch
- Regulatory Dedicated Own Resources (skin in the game) - SIX x-clear Ltd (Q1/2021) , Englisch
- Regulatory Dedicated Own Resources (skin in the game) – SIX x-clear Ltd (Q4 2020), Englisch
- Regulatory Dedicated Own Resources (skin in the game) - SIX x-clear Ltd (Q3/2020), Englisch
- Regulatory Dedicated Own Resources (skin in the game) - SIX x-clear Ltd (Q2/2020), Englisch
- Regulatory Dedicated Own Resources (skin in the game) - SIX x-clear Ltd (Q1/2020), Englisch
- Regulatory Dedicated Own Resources (skin in the game) - SIX x-clear Ltd (Q4/2019), Englisch
- Regulatory Dedicated Own Resources (skin in the game) - SIX x-clear Ltd (Q3/2019) , Englisch
- Regulatory Dedicated Own Resources (skin in the game) - SIX x-clear Ltd (Q2/2019) , Englisch
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- CPMI IOSCO Quantitative Disclosure Template - SIX x-clear AG (Q1/2023), Englisch
- CPMI IOSCO Quantitative Disclosure Template - SIX x-clear AG (Q4/2022), Englisch
- CPMI IOSCO Quantitative Disclosure Template - SIX x-clear AG (Q3/2022), Englisch
- CPMI IOSCO Quantitative Disclosure Template - SIX x-clear AG (Q2/2022), Englisch
- CPMI IOSCO Quantitative Disclosure Template - SIX x-clear AG (Q1/2022), Englisch
- CPMI IOSCO Quantitative Disclosure Template - SIX x-clear AG (Q4/2021), Englisch
- CPMI IOSCO Quantitative Disclosure Template - SIX x-clear AG (Q3/2021), Englisch
- CPMI IOSCO Quantitative Disclosure Template - SIX x-clear AG (Q2/2021), Englisch
- CPMI IOSCO Quantitative Disclosure Template - SIX x-clear Ltd (Q1/2021), Englisch
- CPMI IOSCO Quantitative Disclosure Template - SIX x-clear Ltd (Q4/2020), Englisch
- CPMI IOSCO Quantitative Disclosure Template - SIX x-clear Ltd (Q3/2020), Englisch
- CPMI IOSCO Quantitative Disclosure Template - SIX x-clear Ltd (Q2/2020), Englisch
- CPMI IOSCO Quantitative Disclosure Template - SIX x-clear Ltd (Q1/2020), Englisch
- CPMI IOSCO Quantitative Disclosure Template - SIX x-clear Ltd (Q4/2019), Englisch
- CPMI IOSCO Quantitative Disclosure Template - SIX x-clear Ltd (Q3/2019), Englisch
- CPMI IOSCO Quantitative Disclosure Template - SIX x-clear Ltd (Q2/2019), Englisch
- CPMI IOSCO Quantitative Disclosure Template - SIX x-clear Ltd (Q1/2019), Englisch
- CPMI IOSCO Quantitative Disclosure Template - SIX x-clear Ltd (Q4/2018, Englisch
- CPMI IOSCO Quantitative Disclosure Template - SIX x-clear Ltd (Q3/2018), Englisch
- CPMI IOSCO Quantitative Disclosure Template - SIX x-clear Ltd (Q2/2018), Englisch
- CPMI IOSCO Quantitative Disclosure Template - SIX x-clear Ltd (Q1/2018), Englisch
- CPMI IOSCO Quantitative Disclosure Template - SIX x-clear Ltd (Q4/2017), Englisch
- CPMI IOSCO Quantitative Disclosure Template - SIX x-clear Ltd (Q3/2017), Englisch
- CPMI IOSCO Quantitative Disclosure Template - SIX x-clear Ltd (Q2/2017), Englisch
- CPMI IOSCO Quantitative Disclosure Template - SIX x-clear Ltd (Q1/2017), Englisch
- CPMI IOSCO Quantitative Disclosure Template - SIX x-clear Ltd (Q4/2016), Englisch
- CPMI IOSCO Quantitative Disclosure Template - SIX x-clear Ltd (Q3/2016), Englisch
- CPMI IOSCO Quantitative Disclosure Template - SIX x-clear Ltd (Q2/2016), Englisch
- CPMI IOSCO Quantitative Disclosure Template - SIX x-clear Ltd (Q1/2016), Englisch
- CPMI IOSCO Quantitative Disclosure Template - SIX x-clear Ltd (Q4/2015), Englisch
Die Schweizer Börse deckt mit ihrer operativ tätigen Tochtergesellschaft SIX x-clear AG das Geschäftsfeld Wertschriftendienstleistungen ab.
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Archiv
- Interim Financial Statements of SIX x-clear Ltd. 2022, Englisch
- Annual Report 2021 - Financial Statements 2021 SIX x-clear Ltd, Englisch
- Interim Financial Statements of SIX x-clear Ltd. 2021, Englisch
- Annual Report 2020 - Financial Statements 2020 SIX x-clear Ltd, Englisch
- Annual Report 2019 - Financial Statements 2019 SIX x-clear Ltd, Englisch
- Annual Report 2018 - Financial Statements 2018 SIX x-clear Ltd, Englisch
- Annual Report 2017 - Financial Statements 2017 SIX x-clear Ltd, Englisch
Eskalationsprozess
Wir haben uns der Qualität verpflichtet und sind stets bestrebt, den bereits hohen Qualitätsstandard unserer Dienstleistungen weiter zu verbessern.
Die operationelle Auftragsbearbeitung steht unter dem Motto „experts talking to experts“. Dies garantiert, dass der für ein Sachgebiet zuständige Spezialist auf Kundenseite direkt mit dem entsprechenden Spezialisten von SIX x-clear AG/SIX SIS AG kommuniziert. Falls Sie in Bezug auf eine unserer operationellen Dienstleistungen mit uns in Kontakt treten müssen, so stehen Ihnen hierfür verschiedene Eskalationsstufen zur Verfügung.
In der Eskalationsstufe 1 platzieren Sie Ihre Anliegen bei den Führungskräften im operationellen Bereich, die für eine schnelle Klärung des Problems besorgt sind.
Falls Ihre Beanstandung nicht zu Ihrer Zufriedenheit gelöst werden kann, stehen Ihnen als Eskalationsstufe 2 und 3 das Risk-Management-Team und die zuständigen Führungskräfte zur Verfügung.
Escalation Level 1
-
Risk Management Operations Zürich
Office- +41 58 399 4323
-
Anfrage schicken
-
SIX x-clear Ltd.Hardturmstrasse 201P.O. Box 17588005 Zurich
Escalation Level 2
-
Eskalation Level 2
OfficeMarkus Heiniger
Falls Ihre Beanstandung nicht zu Ihrer Zufriedenheit gelöst werden kann, stehen auf Eskalationsstufe Level 2 (Markus Heiniger) die zuständigen Führungskräfte zur Verfügung.
- +41 58 399 4325
- +41 58 499 4311
-
Anfrage schicken
-
SIX x-clear Ltd.Hardturmstrasse 201P.O. Box 17588005 Zurich
Gerichtliche Anordnungen gemäss Artikel 22 der UK Settlement Finality Regulations
Bitte kontaktieren Sie SIX x-clear das Risk Management Operations Team über die folgende Kontaktadresse bei gerichtlichen Verfügungen unter Bezugnahme auf Artikel 22 der UK Settlement Finality Verordnung.
-
Risk Management Operations Zürich
Office- +41 58 399 4323
-
Anfrage schicken
-
SIX x-clear Ltd.Hardturmstrasse 201P.O. Box 17588005 Zurich
Governance at SIX x-clear
Die Regeln der Corporate Governance von SIX x-clear AG – d.h. die organisatorischen Strukturen und die Grundsätze zur Leitung und Überwachung – dienen der Sicherstellung der Rolle von SIX x-clear als internationale zentrale Gegenpartei.
SIX x-clear ist von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) als zentrale Gegenpartei gemäss dem Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) zugelassen. Als systemisch bedeutsame Finanzmarktinfrastruktur werden ihr zudem klare Vorgaben durch die Schweizerische Nationalbank auferlegt, die sie ebenso wie die Standards des Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance beachtet. Aufgrund ihrer internationalen Geschäftstätigkeit orientiert sich SIX x-clear AG bei der konkreten Ausgestaltung ihrer Governance auch an internationalen Standards, wie den Principles for Financial Market Infrastructures von CPMI-IOSCO oder den europäischen Regularien (insbesondere EMIR).
SIX x-clear AG ist eine Tochtergesellschaft von SIX Securities Services AG, die ihrerseits eine Tochter von SIX Group AG ist. In Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben verfügt SIX x-clear AG über zwei streng getrennte Führungsorgane – einen eigenen Verwaltungsrat, dem auch SIX-unabhängige Mitglieder angehören, und eine operative Geschäftsleitung. Die beiden Gremien sind auch in personeller Hinsicht strikt getrennt; gegenseitige Kontrolle («Checks and Balances») wird dadurch gewährleistet.
Mitglieder des Verwaltungsrats von SIX x-clear AG
- Søren Mose, Member of the Board of Directors (SIX)
- Thomas Zeeb, Head Securities & Exchanges (SIX)
- Jochen Dürr, Chief Risk Officer (SIX)
- Josef Landolt, external member
- Andreas Wolf, external member
Mitglieder der Geschäftsleitung von SIX x-clear AG
- Laura Bayley
- Achim Bucher
- Markus Heiniger
- Günter Klein
- Raeto von Sprecher
Als gesetzliche Revisionsstelle amtet Ernst & Young AG. Innerhalb der SIX Group ist auch eine interne Revisionsabteilung tätig.
Risk Committee
Als weiteres Governance-Gremium wurde SIX x-clear AG ein Risk Committee, bestehend aus Vertretern direkter und indirekter Teilnehmer, beigestellt. Dieser Ausschuss berät den Verwaltungsrat in wichtigen Bereichen des Risk Management. Das Risk Committee wird durch ein unabhängiges Verwaltungsratsmitglied präsidiert. Grundlegende Regelungen in Bezug auf das Risk Committee sind in der beiliegenden Charter festgehalten.
SIX x-clear AG (Central Counterparty)
SIX x-clear AG bietet alle Kern-CCP-Dienstleistungen direkt ihren Kunden und Märkten an.
Die Haupt-Clearing-Kompetenzen werden durch SIX x-clear in einer effizienter, inhaltorientierter Organisationsstruktur ausgeführt. Weitere Dienstleistungen werden von SIX Securities & Exchanges erbracht. Das Resultat ist die best-in-class Operational Excellence im Tagesgeschäft.
Nationalbankverordnung (NBV)
Gemäss der Schweizerischen Nationalbankverordnung (NBV) führt SIX Securities & Exchanges (BXS) Ausfallprozedere für SIX x-clear AG („SIX x-clear“) und SIX SIS AG („SIX SIS“) durch. Diese Verfahren zielen darauf ab, alle Mitglieder von SIX x-clear und Teilnehmer von SIX SIS für den Fall eines Ausfalls eines Mitglieds/Teilnehmers wirksam zu unterstützen und gleichzeitig die Schweizer Finanzmarktinfrastruktur zu schützen.
Im Sinne der Nationalbankverordnung legt SIX x-clear die Anlagestrategie gegenüber ihren Teilnehmern offen. Die Anlagestrategie stellt sicher, dass die SIX x-clear zur Verfügung gestellten Mittel, in liquide Anlagen mit geringen Kredit- und Marktrisiken investiert sind.
Jeder Ausfall wird gemäss den geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und operativen Leitlinien für SIX x-clear und SIX SIS bearbeitet. Der Ausfall eines Mitglieds/Teilnehmers zieht seine Suspendierung und weitere operative Massnahmen nach sich. Diese Prozesse erfordern Genehmigungen und Ausführungen.
Aus diesem Grunde wird ein spezieller Default-Management-Ausschuss (Default Management Committee) die Ausfallprozedere steuern.
Funktion | Kompetenzen |
Head of Risk Management of |
Entscheidungsträger, |
Head Securities & Exchanges |
Entscheidungsträger |
CEO of SIX x-clear AG |
Entscheidungsträger |
Head of Risk Management |
Entscheidungsträger, Koordinator |
Head of Risk Management |
Koordinator Ausfallprozedere |
Representative of Legal & |
Berater |
Der Manager Ausfallprozedere (Default Process Manager) überwacht den Gesamtprozess und leitet insbesondere die Durchführung der Kommunikation mit den Märkten und Regulatoren während des und nach dem Ausfallprozedere.
Beim Ausfallprozedere handelt es sich um einen Front-to-back-Prozess. Es führt zu einem stabilen System für die Überwachung von Ausfällen, klaren Massnahmen zur Risikobegrenzung zum Schutz der Marktteilnehmer und der Schweizer Finanzmarktinfrastruktur sowie transparenten Kommunikationsprozessen zur Information der Marktteilnehmer und Regulatoren.
Einleitung
In dieser Publikation werden die Anlagepolitik von SIX x-clear erläutert und die jeweiligen, vom Verwaltungsrat beschlossenen und den Aufsichtsbehörden mitgeteilten Anlagevorschriften beschrieben. Damit sollen die Anlagerisiken im Zusammenhang mit Sicherheiten, die an SIX x-clear gestellt werden und überschüssigen liquiden Mitteln, die investiert werden können, transparent gemacht werden. Des Weiteren werden die zulässigen Anlagearten sowie die diesbezüglich einzuhaltenden Regeln beschrieben.
Allgemeine Anlagepolitik
Die Anlagestrategie von SIX x-clear und ist in die gruppenweite Risikopolitik (Risk Policy) und in die Leitlinien zur Risikobereitschaft (Risk Appetite Framework) von SIX Group eingebettet. Dabei wird ein streng konservativer Ansatz verfolgt, mit dem Hauptziel, die Verfügbarkeit von Liquidität mit minimalen Kredit- und Marktrisiken zu gewährleisten. Zweites Ziel ist das Erreichen einer bestimmten Anlagerendite, mit welcher für die Mitglieder von SIX x-clear bessere Preise für die in Anspruch genommenen Dienstleistungen ermöglicht werden.
Anlageregeln
SIX x-clear:
- Halten ausschliesslich liquide Mittel oder investieren in hochliquide Finanzinstrumente mit minimalen Markt-, Kredit- und Liquiditätsrisiken unter Berücksichtigung der entstandenen Kosten und Erträge;
- Legen Geldbestände entweder bei der Schweizerischen Nationalbank (CHF) bei Geschäftsbanken ein, für die Mindestratingkriterien und Limiten gelten;
- Nutzen gemeinsam das Depotstellennetz von SIX SIS, das die höchsten Standards bei der Auswahl der Depotstellen und den Anforderungen an die Gegenparteien erfüllt;
- Minimieren die Risiken aus Fremdwährungspositionen;
- Geben gesicherten Anlageformen den Vorzug über ungesicherte Einlagen.
SIX x-clear wird direkte Beziehungen zu Depotstellen nur dann aufnehmen und pflegen, wenn dies gesetzlich oder behördlich vorgeschrieben wird.
Zur Vermeidung von Kreditrisiken und Sicherung der Werterhaltung unterliegt
SIX x-clear bei ihren Anlagen in Finanzinstrumenten folgenden Einschränkungen:
- Hochwertige Gegenparteien mit einem Mindestrating von AA- (nach Standard & Poor’s oder ein entsprechendes Rating einer anderen Hauptratingagentur);
- Anwendung von Konzentrationslimiten und Mindestemissionsvolumen, Kriterien für Dauer und Sitz des Emittenten;
- Beschränkung des Anlageuniversums auf Wertschriften, die für Transaktionen in Repo-Geschäften mit Zentralbanken (zur Sicherungsstellung kurzfristiger Liquidität) zulässig sind, wobei in diesem Anlageuniversum Wertschriften von SIX SIS Teilnehmern und SIX x-clear Mitgliedern ausgeschlossen sind.
Verträge und Änderungen werden nicht auf der Website veröffentlicht und im Rahmen des Onboarding-Prozesses ausgehändigt.
SIX x-clear AG: Übersicht der Vertragsbeziehung zu unseren Members
Downloads
- Rulebook SIX x-clear AG | Clearing Services für in der Schweiz domizilierte Members unter schweizerischem Recht | xcl-300
- Rulebook SIX x-clear AG | Clearing Services for Members domiciled in the United Kingdom | xcl-301, Englisch
- Rulebook SIX x-clear AG | Clearing Services für in der EU und in Norwegen domizilierte Members unter deutschem Recht| xcl-302
Schweiz
SIX x-clear ist als zentrale Gegenpartei («Central Counterparty», CCP) gemäss dem Schweizer Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinFraG) zugelassen.
Am 19. Juni 2015 hat das Schweizer Parlament das FinFraG in Kraft gesetzt. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes wurde eine gesetzliche Grundlage für Finanzmarktinfrastrukturen («Financial Market Infrastructures», FMIs) geschaffen, nach der zentrale Gegenparteien (CCPs), Zentralverwahrer (CSDs) und Börsen als FMIs zugelassen werden müssen. Das FinFraG schreibt strenge Regeln für die Erteilung einer solchen Lizenz vor.
Die Schweizer Finanzmarktaufsicht (FINMA) erteilte SIX x-clear diese Lizenz am 28. März 2018 und bestätigte hiermit, dass SIX x-clear die Vorschriften des in der Schweiz geltenden Rechtsrahmens einhält. Diese FMI-Lizenz beweist, dass SIX den hohen Standards der FMIA entspricht. Wir werden unsere Members in diesem stark regulierten Markt weiterhin umfassend bedienen.
Die zuvor geltende Banklizenz wurde nach der Zulassung nach den Bestimmungen des FinFraG zurückgegeben. In Bezug auf ihre Dienstleistungen von systemischer Bedeutung unterliegt SIX x-clear dennoch weiterhin der Aufsicht der FINMA und der Schweizerischen Nationalbank (SNB).
EU
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat SIX x-clear am 26. März 2016 als zentrale Gegenpartei aus einem Drittland im Sinne der EMIR-Verordnung («European Market Infrastructure Regulation», EMIR) Kapitel 4, Titel III anerkannt. Dank dieser Anerkennung ist SIX x-clear nun berechtigt, Clearingdienstleistungen für Clearing Members an Börsenplätzen in der gesamten Europäischen Union zu erbringen. Als Voraussetzung für die Anerkennung wurde SIX x-clear auch durch die deutschen Behörden als entsprechendes Zahlungs- und Wertschriftenabwicklungssystem gemäss der Richtlinie der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA über die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und –abrechnungssystemen (Finalitätsrichtlinie) registriert (siehe Deutschland: Hier).
Grossbritannien
Um ihre Dienstleistungen weiterhin in Grossbritannien anbieten zu können (nach dem Austritt Grossbritanniens aus der EU), beantragte SIX x-clear die Anerkennung als zentrale Gegenpartei aus einem Drittland bei der Bank of England (BoE). Als Voraussetzung für die Anerkennung wurde SIX x-clear auch durch die britischen Behörden als entsprechendes Zahlungs- und Wertschriftenabwicklungssystem gemäss der Richtlinie der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA über die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und –abrechnungssystemen (Finalitätsrichtlinie) registriert. Es wird davon ausgegangen, dass die Wirksamkeit dieser Zulassung bestehen bleibt.
Europäischer Verhaltenskodex für Clearing und Settlement
Der Europäische Verhaltenskodex für Clearing und Settlement ist eine freiwillige Selbstregulierung der europäischen Börsen, Abwicklungsstellen und Zentralverwahrer.
Er hat zum Ziel, die Transparenz bei Preisen und Dienstleistungen zu erhöhen und die Interoperabilität zwischen den verschiedenen Plattformen zu verbessern.
Der Europäische Verhaltenskodex enthält im Wesentlichen die folgenden Regelungen:
- Verbesserung der Preistransparenz
Preise und Dienstleistungen sollen besser vergleichbar sein. Deshalb publiziert SIX x-clear AG die Preise aller von ihr angebotenen Dienstleistungen. Detaillierte Informationen zur Berechnung der einzelnen Preise sind hier zu finden.
- Zugang und Interoperabilität
Ziel der Regelungen des Europäischen Verhaltenskodex ist der offene Zugang zu Abwicklungsstellen und Zentralverwahrern im Bereich Clearing und Settlement mit dem Zweck, den grenzüberschreitenden Wertpapierhandel zu erleichtern.
- Entflechtung von Dienstleistungen und getrennte Rechnungslegung
Die Entflechtung von Dienstleistungen ermöglicht den Kunden, nur diejenigen Dienstleistungen kaufen zu müssen, die sie wirklich benötigen. Mit der getrennten Rechnungslegung sollen die Erträge und Kosten der verschiedenen Dienstleistungen und damit auch allfällige Quersubventionierungen gegenüber den nationalen Regulatoren offen gelegt werden.
Auch SIX x-clear AG hat den Europäischen Verhaltenskodex unterzeichnet und wird für die Umsetzung der dargestellten Massnahmen sorgen.
European Code of Conduct on Clearing and Settlement
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