SIX SIS Member Information
SIX SIS AG ist der nationale Zentralverwahrer der Schweiz («Central Securities Depository», CSD) und bildet einen Teil des umfassenden Post-Trade-Portfolios der Schweizer Börse, in dessen Rahmen ein Gesamtpaket an Verwahrungsdienstleistungen für den Schweizer und internationalen Markt zur Verfügung gestellt wird.
Darüber hinaus profitieren Sie als SIX SIS-Teilnehmer von einem Kundenservice auf höchstem Niveau.
Dazu gehört nicht nur der Support bei der Implementierung, sondern auch bei der Nutzung von weiteren Dienstleistungen.
- USEFUL LINKS
- Kontakte
- Standorte
- Login Support
- Regulatorische Angelegenheiten
SIX SIS Member Information
Bedingungen für die Aufnahme als Teilnehmer von SIX SIS AG
Als Kunden und Teilnehmer von SIX SIS AG können natürliche und juristische Personen aufgenommen werden, die im Effektenhandel bzw. dessen Abwicklung für Drittpersonen gewerbsmässig tätig sind und in angemessener Weise in Bezug auf die Geldwäscherei reguliert und beaufsichtigt sind, als:
- Banken gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Banken und Sparkassen vom 8. November 1934 (Bankengesetz)
- Ausländische Banken, die einer gleichwertigen Regulierung und Aufsicht wie Banken in der Schweiz unterstehen
- Effektenhändler gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Börsen und den Effektenhandel vom 24. März 1995 (Börsengesetz)
- Ausländische Effektenhändler, die einer gleichwertigen Regulierung und Aufsicht wie Effektenhändler in der Schweiz unterstehen
- Nach dem Recht des Domizilstaates anerkannte Clearinghäuser
- Öffentlich-rechtlich organisierte Verwaltungseinheiten, die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit Effekten verwahren, verwalten oder verbuchen
- Andere Organisationen, welche die Abwicklung oder Verwahrung bzw. Verbuchung von Effekten vornehmen, insbesondere Börsen und Nominee-Gesellschaften
Weitere Teilnahmebedingungen sind:
- Unterzeichnung des Dienstleistungsvertrags von SIX SIS AG
- Führung von entsprechenden Geldkonten, damit die Abwicklung von Effektentransaktionen gewährleistet ist
- Erfüllung der technischen und operationellen Anforderungen für eine Schnittstelle zu unserem SECOM-System
Massgebend für die Aufnahme als Teilnehmer sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von SIX SIS AG.
Preise SIX SIS AG
SIX SIS AG verfolgt eine offene und transparente Preispolitik und ist bestrebt, ihre Dienstleistungen zu kostengünstigen und konkurrenzfähigen Preisen anzubieten.
Flexibilität für grosse und kleine Volumen spielt eine wichtige Rolle.
SIX SIS AG verfolgt eine offene und transparente Preispolitik und ist bestrebt, ihre Dienstleistungen zu kostengünstigen und konkurrenzfähigen Preisen anzubieten.
Führung des Hauptregisters durch SIX SIS AG
Das «Hauptregister aller bei SIX SIS AG geführten Wertrechte» ist eine Datenbank und gibt Auskunft über die Anzahl der im Girosystem von SIX SIS AG zirkulierenden Bucheffekten, die auf Wertrechten basieren.
Gesetzliche Grundlage für das Register ist Art. 6 Abs. 1 lit. c und Abs. 2 des Bundesgesetzes über Bucheffekten, BEG, SR 957.1.
SIX SIS führt das Hauptregister als einzige Verwahrungsstelle im Sinne von Art. 6 Abs. 2 des Bundesgesetzes über Bucheffekten (BEG) für die im Register erfassten Wertrechteemissionen.
Ausgenommen davon sind Emissionen bzw. Effekten gemäss Liste «Excluded issues» (unter Downloads). Das Hauptregister im Sinne von Art. 6 Abs. 2 BEG wird jedoch nicht von SIX SIS, sondern von den dort genannten Depotbanken geführt.
Das Hauptregister der Depotbank gibt Auskunft über die Anzahl der insgesamt auf Wertrechten basierenden Bucheffekten.
Bundesrecht
Das Register weist je Wertrechteemission die ISIN (International Securities Identification Number), die Anzahl und die Stückelung der betreffenden Wertrechte aus. Das Register basiert auf Angaben der Emittenten, welche die Wertrechte herausgeben. Es wird einmal täglich nachgeführt (per Tagesendverarbeitung).
Disclaimer
SIX SIS AG übernimmt keinerlei Gewähr für die Korrektheit, Zuverlässigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der auf der SIX SIS-Website bzw. im Hauptregister enthaltenen Informationen. SIX SIS AG lehnt insbesondere jegliche Haftung für allfällige Verluste oder Schäden irgendwelcher Art ab, die durch den Gebrauch dieser Website bzw. der darin enthaltenen Informationen oder mit der Verknüpfung (Verwendung von Links) mit anderen Seiten entstehen.
Die Übertragung der Informationen über das Internet kann Störungen, Verzögerungen oder Fehlern in der Datenversorgung unterliegen. Für Schäden und Folgeschäden, die durch solche Mängel entstehen, haftet SIX SIS AG nicht.
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Die Schweizer Börse deckt mit ihrer operativ tätigen Tochtergesellschaft SIX SIS AG das Geschäftsfeld Wertschriftendienstleistungen ab.
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Archiv
2018
2017
Organisation - SIX SIS AG (CSD)
SIX SIS AG bietet Verwahrungsdienstleistungen in der Schweiz und im Ausland.
SIX SIS AG ist Zentralverwahrer des Schweizer Finanzmarktes (CSD, Central Securities Depository) und eine internationale Sammelverwahrungsstelle (ICSD) für das Settlement und die Verwahrung schweizerischer und ausländischer Effekten. Sie betreibt eines der wenigen Online-Realtime-Abwicklungssysteme der Welt (SECOM), das den Marktteilnehmern die Transaktionsabwicklung über eine einzige technische Schnittstelle ermöglicht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bevor eine Geschäftsbeziehung mit uns aufgenommen werden kann, müssen Sie die Basisverträge anerkennen und unterzeichnen.
Veröffentlichung wesentlicher Informationen gemäss Art. 19 lit. c FinfraV / Art. 21 FinfraG
Das Finanzmarktinfrastrukturgesetz (Bundesgesetz über die Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten- und Derivatehandel vom 19. Juni 2015) verpflichtet die Finanzmarktinfrastruktur, die mit den erbrachten Dienstleistungen verbundenen wesentlichen Risiken für die Teilnehmer zu veröffentlichen.
Nationalbankverordnung (NBV)
Gemäss der Schweizerischen Nationalbankverordnung (NBV) führt SIX Securities & Exchanges (BXS) Ausfallprozedere für SIX x-clear AG („SIX x-clear“) und SIX SIS AG („SIX SIS“) durch. Diese Verfahren zielen darauf ab, alle Mitglieder von SIX x-clear und Teilnehmer von SIX SIS für den Fall eines Ausfalls eines Mitglieds/Teilnehmers wirksam zu unterstützen und gleichzeitig die Schweizer Finanzmarktinfrastruktur zu schützen.
Im Sinne der Nationalbankverordnung legt SIX x-clear die Anlagestrategie gegenüber ihren Teilnehmern offen. Die Anlagestrategie stellt sicher, dass die SIX x-clear zur Verfügung gestellten Mittel, in liquide Anlagen mit geringen Kredit- und Marktrisiken investiert sind.
Einleitung
In dieser Publikation werden die Anlagepolitik von SIX x-clear und SIX SIS erläutert und die jeweiligen, vom Verwaltungsrat beschlossenen und den Aufsichtsbehörden mitgeteilten Anlagevorschriften beschrieben. Damit sollen die Anlagerisiken im Zusammenhang mit Sicherheiten, die an SIX x-clear und SIX SIS gestellt werden und überschüssigen liquiden Mitteln, die investiert werden können, transparent gemacht werden. Weiters werden die zulässigen Anlagearten sowie die diesbezüglich einzuhaltenden Regeln beschrieben.
Allgemeine Anlagepolitik
Die Anlagestrategie von SIX x-clear und SIX SIS ist in die gruppenweite Risikopolitik (Risk Policy) und in die Leitlinien zur Risikobereitschaft (Risk Appetite Framework) von SIX Group eingebettet. Dabei wird ein streng konservativer Ansatz verfolgt, mit dem Hauptziel, die Verfügbarkeit von Liquidität mit minimalen Kredit- und Marktrisiken zu gewährleisten. Zweites Ziel ist das Erreichen einer bestimmten Anlagerendite, mit welcher für die Mitglieder von SIX x-clear und für die Teilnehmer von SIX SIS bessere Preise für die in Anspruch genommenen Dienstleistungen ermöglicht werde
Anlageregeln
SIX x-clear und SIX SIS:
- halten ausschliesslich liquide Mittel oder investieren in hochliquide Finanzinstrumente mit minimalen Markt-, Kredit- und Liquiditätsrisiken unter Berücksichtigung der entstandenen Kosten und Erträge;
- legen Geldbestände entweder bei der Schweizerischen Nationalbank (CHF) bei Geschäftsbanken ein, für die Mindestratingkriterien und Limiten gelten;
- nutzen gemeinsam das Depotstellennetz von SIX SIS, das die höchsten Standards bei der Auswahl der Depotstellen und den Anforderungen an die Gegenparteien erfüllt;
- minimieren die Risiken aus Fremdwährungspositionen;
- geben gesicherten Anlageformen den Vorzug über ungesicherte Einlagen.
SIX x-clear wird direkte Beziehungen zu Depotstellen nur dann aufnehmen und pflegen, wenn dies gesetzlich oder behördlich vorgeschrieben wird.
Zur Vermeidung von Kreditrisiken und Sicherung der Werterhaltung unterliegen SIX x-clear und SIX SIS bei ihren Anlagen in Finanzinstrumenten folgenden Einschränkungen:
- hochwertige Gegenparteien mit einem Mindestrating von AA- (nach Standard & Poor’s oder ein entsprechendes Rating einer anderen Hauptratingagentur);
- Anwendung von Konzentrationslimiten und Mindestemissionsvolumen, Kriterien für Dauer und Sitz des Emittenten;
- Beschränkung des Anlageuniversums auf Wertschriften, die für Transaktionen in Repo-Geschäften mit Zentralbanken (zur Sicherungsstellung kurzfristiger Liquidität) zulässig sind, wobei in diesem Anlageuniversum Wertschriften von SIX SIS Teilnehmern und SIX x-clear Mitgliedern ausgeschlossen sind.
Europäischer Verhaltenskodex für Clearing und Settlement
Der Europäische Verhaltenskodex für Clearing und Settlement ist eine freiwillige Selbstregulierung der europäischen Börsen, Abwicklungsstellen und Zentralverwahrer.
Er hat zum Ziel, die Transparenz bei Preisen und Dienstleistungen zu erhöhen und die Interoperabilität zwischen den verschiedenen Plattformen zu verbessern.
Der Europäische Verhaltenskodex enthält im Wesentlichen die folgenden Regelungen:
- Verbesserung der Preistransparenz
Preise und Dienstleistungen sollen besser vergleichbar sein. Deshalb publiziert SIX x-clear AG die Preise aller von ihr angebotenen Dienstleistungen. Detaillierte Informationen zur Berechnung der einzelnen Preise sind hier zu finden.
- Zugang und Interoperabilität
Ziel der Regelungen des Europäischen Verhaltenskodex ist der offene Zugang zu Abwicklungsstellen und Zentralverwahrern im Bereich Clearing und Settlement mit dem Zweck, den grenzüberschreitenden Wertpapierhandel zu erleichtern.
- Entflechtung von Dienstleistungen und getrennte Rechnungslegung
Die Entflechtung von Dienstleistungen ermöglicht den Kunden, nur diejenigen Dienstleistungen kaufen zu müssen, die sie wirklich benötigen. Mit der getrennten Rechnungslegung sollen die Erträge und Kosten der verschiedenen Dienstleistungen und damit auch allfällige Quersubventionierungen gegenüber den nationalen Regulatoren offen gelegt werden.
Auch SIX x-clear AG hat den Europäischen Verhaltenskodex unterzeichnet und wird für die Umsetzung der dargestellten Massnahmen sorgen.