Vereinfachen Sie die Einhaltung landesspezifischer Steuervorschriften mit zuverlässigen Daten von SIX
Lokale Steuervorschriften ändern sich ständig und wirken sich direkt auf die operative Effizienz, die Beratungsqualität und die Renditen nach Steuern aus. Mit den Dienstleistungen von SIX zur Einhaltung landesspezifischer Steuervorschriften profitieren Finanzinstitute von präzisen, aktuellen und sofort integrierbaren Daten. Dies vereinfacht die Steuerberichterstattung und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften in verschiedenen Ländern erheblich.
Von der Portfolioplanung bis zur automatisierten Steuerberichterstattung bietet SIX die Konsistenz und Zuverlässigkeit, die Sie benötigen, um die lokale Steuerkomplexität auf sichere Weise und ohne Stress zu bewältigen.
Erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können, Ihre Steuerprozesse zu optimieren und die Einhaltung landesspezifischer Steuervorschriften in Ihren wichtigsten Märkten sicherzustellen.
Unser Expertenteam kontaktierenLandesspezifische Steuervorschriften mit zuverlässigen, aktuellen Daten problemlos einhalten
Stressfreie Einhaltung von Steuervorschriften
Erfüllen Sie lokale und internationale Steuervorschriften automatisiert und mit höchster Präzision.
Zugriff auf wichtige Steuerfelder
Erhalten Sie Zugang zu sämtlichen Steuer- und Referenzdaten, die für eine korrekte Berichterstattung erforderlich sind.
Einblicke in steuerpflichtige Einkünfte
Unsere Datenbank für Corporate Actions liefert präzise Einkommensinformationen für die Steuerberichterstattung.
Über unsere Dienstleistungen zur Einhaltung landesspezifischer Steuervorschriften
Mit SIX erhalten Sie nationale Steuerdaten, die auf vollständige Rechtskonformität, effiziente Beratung und operative Exzellenz ausgerichtet sind:
Länderspezifische Steuerdaten
Referenzdaten für Instrumente und weitere Steuerattribute: Detaillierte Informationen zu Einkommens- und Kapitalertragsklassifizierungen.
Abdeckung mehrerer Anlageklassen: Zugriff auf konsistente Daten für Aktien, Anleihen, Fonds und strukturierte Produkte.
Spezielle Länderpakete: Belgien und Luxemburg, Frankreich, Grossbritannien, Italien, Kanada, Österreich, Spanien, und Schweiz.
Einfache Integration, Steuerberichterstattung und Eignungsprüfungen
Einfache Integration: Nahtlose Integration der Daten in Ihre Arbeitsabläufe und Eignungsprüfungen.
Anlageklassenübergreifende Einstufung: Umfasst meldepflichtige Fonds (z. B. KESt in Österreich), digitale Vermögenswerte, Kennzeichnungen für Anleihefonds sowie produktspezifische Steuerbehandlungen.
Einkommenseinstufung: Abdeckung von Ausnahmen wie dem französischen PEA-System und weiteren länderspezifischen Regelungen.
Einhaltung der regulatorischen Anforderungen
Regelmässige Aktualisierungen: Kontinuierliche Überwachung von regulatorischen Änderungen.
Beratungsunterstützung: Optimierung der steuerlichen Beratung mithilfe verlässlicher Daten.
Internationale Skalierbarkeit: Konzipiert für Institutionen mit grenzüberschreitenden Aktivitäten.
Lokales Know-how: Teams mit fundierten Kenntnissen der landesspezifischen Steuervorschriften.
Genauigkeit und Abdeckung: Berechnung von Steuerbeträgen sowie systematische Zuordnung der Compliance-Anforderungen.
Landesspezifische Steuerdatenpakete
Kapitalertragssteuer
Liste aller kapitalertragssteuerpflichtigen Fonds (KESt) in Österreich. Meldepflichtige Fonds sind Fonds, die gemäss der Fondsmeldevorschrift 2015 fristgerecht eine jährliche Meldung oder eine Absichtserklärung abgegeben haben.
Steuerliche Einstufung von Investmentfonds
Der Fonds unterliegt der Kapitalertragssteuer auf Zinsen.
KESt-Meldefonds
Investmentfonds, der die Kapitalertragssteuer (KESt) an die Oesterreichische Kontrollbank (OeKB) meldet.
Quellensteuer AT/LIE
Informationen zu Anleiheerlösen.
Belgische Sparsteuer
Kennzeichnung der belgischen Sparsteuer für Fonds.
Vermögenssteuer
Kennzeichnung der belgischen Vermögenssteuer über alle Anlageklassen hinweg.
TIS (Taxable Income per Share = steuerpflichtiges Einkommen pro Anteil)
Steuerpflichtiges Einkommen in Belgien pro Anteil für Anleihefonds. Es bezeichnet den Teil des Fondsgewinns pro Anteil, welcher in Belgien der Besteuerung unterliegt.
Vermögensprüfungsdaten
Belgische Vermögensprüfungsdaten einschliesslich des Anteils nicht steuerbefreiter Ausschüttungen.
Kapitalertragssteuer und Kennzeichnung für zum Verkauf registrierte Fonds
Steuer von 10 % auf Kapitalerträge aus Finanzanlagen ab dem 1. Januar 2026, anwendbar auf natürliche Personen und nicht gewerbliche juristische Personen.
RELIBI (retenue à la source libératoire)
In Luxemburg unterliegen bestimmte Zinszahlungen an dort ansässige Privatanleger oder bestimmte Arten von Personengesellschaften einer Quellensteuer von 20 %. SIX ergänzt entsprechend Schuldtitel, die dem RELIBI-Gesetz unterliegen, mit dem Hinweis, dass für Luxemburg eine Quellensteuer von 20 % gilt.
Taxe d'abonnement
Steuer in Höhe von 0,05 %, die direkt vom Fonds entrichtet wird. Europäische langfristige Investmentfonds (European Long-Term Investment Funds, ELTIF) sowie europaweite private Altersvorsorgeprodukte (Pan-European Personal Pension Product, PEPP) sind davon ausgenommen. Eine ermässigte Zeichnungssteuer von 0,01 % gilt weiterhin für Fonds, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes vom ermässigten Satz profitiert haben (Grandfathering-Regel).
Belgische Börsenumsatzsteuer (TOB)
Die belgische Börsenumsatzsteuer (TOB) gilt für den Kauf und Umtausch bestimmter Wertschriften, sofern mindestens eine Partei in Belgien ansässig ist oder die Transaktion über einen belgischen Intermediär erfolgt. Die Höhe der Steuersätze und der Anwendungsbereich richten sich nach der jeweiligen Instrumentenart.
Mit der von SIX angebotenen Abdeckung erhalten Unternehmen detaillierte Informationen zu sämtlichen Instrumenten, die der TOB unterliegen. Dadurch können sie sich auf eine aktuelle Klassifizierung verlassen, die den Anforderungen der belgischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FSMA) entspricht.
Registrierter Vorsorgesparplan (Registered Retirement Savings Plan, RRSP)
Ein RRSP ist ein Vorsorgesparplan, den man einrichtet, der von der kanadischen Steuerbehörde (Canada Revenue Agency, CRA) registriert wird und in den man einzahlt. Abzugsfähige RRSP-Beiträge können zur Reduktion der Steuerlast verwendet werden. Alle Erträge, die man innerhalb des RRSP erzielt, sind in der Regel steuerfrei, solange die Mittel im Plan verbleiben. Bei Auszahlungen aus dem Plan sind in der Regel Steuern zu entrichten.
Steuerfreies Sparkonto (Tax-Free Savings Account, TFSA)
Das steuerfreie Sparkonto (TFSA) ist ein registriertes Sparkonto, das ähnlich wie ein Anlagekonto funktioniert. Es kann Bargeldersparnisse sowie Anlagen enthalten, die steuerfreie Erträge generieren. Sämtliche Einzahlungen in das TFSA sowie alle durch Zinsen, Dividenden oder Kapitalgewinne erzielten Erträge sind in der Regel steuerfrei, auch bei einer Auszahlung. Im Gegensatz zu einem RRSP sind Einzahlungen in ein TFSA jedoch nicht steuerlich abzugsfähig.
Dividendenausschüttung für Income Trusts
Details zur Dividendenausschüttung für Income Trusts.
Dividendenausschüttung für Fonds
Details zur Dividendenausschüttung für Fonds.
Dividendenausschüttung für Kommanditgesellschaften
Details zur Dividendenausschüttung für Kommanditgesellschaften.
Quellensteuer
Das kanadische Recht sieht eine Quellensteuer von 25 % auf Zinsen (ausgenommen die meisten Zinsen, die an unabhängige Nichtansässige gezahlt werden), Dividenden, Mieten, Lizenzgebühren, bestimmte Verwaltungs- und technische Dienstleistungsgebühren sowie ähnliche Zahlungen vor, die von einem in Kanada ansässigen Steuerpflichtigen an einen nicht in Kanada Ansässigen geleistet werden.
PEA (Plan d’Épargne en Actions)
Der Aktiensparplan (PEA) ist ein steuerbegünstigter langfristiger Sparplan für Steuerpflichtige in Frankreich. Seine Bardividenden sind von der Einkommenssteuer befreit. Nach fünf Jahren ohne Entnahme sind auch Kapitalgewinne – mit Ausnahme von Sozialversicherungsabzügen – steuerfrei.
PEA-PME (Plan d’Épargne en Actions destiné au financement des PME et ETI)
Dies ist ein Aktiensparplan für langfristige Investitionen in kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie sogenannte Entreprises de Taille Intermédiaire (ETI). Nur natürliche Personen sind steuerpflichtig, wenn der Nettowert der steuerpflichtigen Vermögenswerte über dem Steuerfreibetrag liegt: EUR 1,3 Mio. am 1. Januar des Steuerjahres.
PERI (Plan d’Épargne Retraite Individuel)
Der individuelle Vorsorgeplan hat zum Ziel, frühere Vorsorgesparpläne in einem einzigen Altersvorsorgesparplan zusammenzuführen und zu ersetzen. Die Zeichnung kann nur auf individueller und freiwilliger Basis erfolgen. Die in einen Vorsorgesparplan investierten Beträge sind bis zu einer bestimmten Grenze (nach Wahl des Inhabers) abzugsfähig. Wenn man sich für diese Option entschliesst, wird der Kapitalanteil am Ende besteuert (Einkommensteuer). Zum Zeitpunkt des Renteneintritts besteht die Möglichkeit, die Vorsorgegelder in eine Rente umzuwandeln oder eine Kapitalauszahlung mit unterschiedlichen steuerlichen Auswirkungen zu erhalten. Im Allgemeinen gilt die pauschale Quellensteuer (Prélèvement Forfaitaire Unique, PFU) in Höhe von 30 % auf die Kapitalerträge (oder optional die Einkommenssteuer).
Kapitalertragssteuer
Die Steuer für Anlegerinnen und Anleger mit Steuerpflicht in Frankreich variiert je nach Instrumentenklasse.
Die Rückzahlungsprämie von Anleihen (la prime de remboursement des obligations)
Für Anlegerinnen und Anleger mit Steuerpflicht in Frankreich ist die Rückzahlungsprämie von Anleihen auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Rückkaufpreis einer Anleihe bei Fälligkeit zu entrichten. Diese Steuer kann nicht als Standardwert angegeben werden, da sie je nach Anlegerin und Anleger variiert.
Steuerinformationen für Zahlungen
SIX liefert Informationen zu Steuerkategorien und Steuersätzen für in Frankreich steuerpflichtige Personen. Der Service liefert Informationen zu Bardividenden und Zinszahlungen gemäss den verschiedenen Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Frankreich und anderen Ländern.
IFI (Impôt sur la Fortune Immobilière)
Dies ist eine Steuer auf Immobilien und Immobilieninvestitionen, die sowohl für in Frankreich ansässige als auch für nicht in Frankreich ansässige Anlegerinnen und Anleger gilt. Nur natürliche Personen sind steuerpflichtig, wenn der Nettowert der steuerpflichtigen Vermögenswerte über dem Steuerfreibetrag liegt: EUR 1,3 Mio. am 1. Januar des Steuerjahres.
Quellensteuer
Auf Erträge aus Darlehen und Wertschriften (Anleihen, Aktien usw.), die von in Italien ansässigen Unternehmen an in Italien ansässige Anlegerinnen und Anleger gezahlt werden, gilt ein pauschaler Quellensteuersatz von 26 %.
Harmonisierte Klassifizierung der Fondsbesteuerung
Nach italienischem Steuerrecht unterliegen Gewinne aus italienischen, EU- und EWR-Investmentfonds in der Regel einer Quellensteuer von 26 %. Ausgenommen sind bestimmte Instrumente, welche den reduzierten italienischen Steuersatz IRRP (Italian Reduced Rate Percentage) unterliegen.
Italian Reduced Rate Percentage (IRRP)
Fondsklassifizierung, die eine Besteuerung von 0 % auf Fondsausschüttungen ausweist.
Kapitalertragssteuer
Steuer von 26 % auf Kapitalerträge aus Finanzanlagen, mit einem ermässigten Satz von 12,5 % für bestimmte Staatsanleihen. Ausnahmen gelten für gewisse italienische Investmentfonds und Dividenden, die in bar ausgezahlt werden.
Quellensteuer
Für nicht ansässige Unternehmen, die nicht über eine Betriebsstätte tätig sind, sieht das NRIT-Gesetz eine Quellensteuer von 19 %/24 % (wobei dieser Satz je nach Einkunftsart variieren kann) auf alle Einkünfte aus spanischen Quellen vor, die an nicht ansässige Unternehmen und Personen gezahlt werden.
Traspasos-Fonds
Traspasos ist ein Steueraufschubprogramm für spanische Steuerinländer, das es Anlegerinnen und Anlegern ermöglicht, von einem Wechsel zwischen Fonds zu profitieren, ohne Kapitalertragssteuer zu zahlen, sofern beide Fonds (betrifft lokale und internationale Fonds) registriert sind und den Status «Traspasos» haben.
Kapitalerträge
In Spanien wird die Kapitalertragssteuer auf Gewinne aus dem Verkauf oder der Übertragung von Vermögenswerten wie Immobilien, Aktien oder anderen Anlagen erhoben.
Intérêt Unique Prédominant (IUP) – Anleihen
Anleihen mit Intérêt Unique Prédominant (IUP), d. h. überwiegend einmalverzinsliche Anleihen, bei denen die Hauptrendite aus der Differenz zwischen einem niedrigen Kaufpreis und einem höheren Rückzahlungswert stammt, wie z. B. Nullkuponanleihen, werden anders besteuert als normale Kuponanleihen.
Intérêt Unique Prédominant (IUP) – Strukturierte Produkte
In der Schweiz werden strukturierte Produkte, die überwiegend einmalverzinslich sind (Intérêt Unique Prédominant, IUP), anders besteuert als solche, die nicht IUP sind.
Swiss Tax Reporting Fund
Fonds müssen in der Schweiz bestimmte Daten (Erträge, Wert) auf der SFTA-Liste für Steuererklärungen veröffentlichen, um Steuerbefreiungen für Kapitalgewinne und Teilausschüttungen zu ermöglichen; eine Nichtberichterstattung führt zu einer ungünstigen steuerlichen Behandlung.
Eidesstattliche Erklärung
Eine Bestätigung der Bank, dass die betreffenden Anteile oder Aktien im Depot von Anlegerinnen oder Anlegern mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz gehalten werden und dass alle Ertragsausschüttungen dem Konto dieser Anlegerinnen und Anleger gutgeschrieben werden. Mit einer solchen eidesstattlichen Erklärung können Schweizer Investmentfonds, die mehr als 80 % ihrer Erträge aus ausländischen Quellen erzielen, Erträge an im Ausland ansässige Anlegerinnen und Anleger ohne Schweizer Quellensteuer ausschütten.
Stempelsteuer
Beim Kauf von Aktien zahlt man in der Regel eine Steuer oder Abgabe von 0,5 % auf die Transaktion. Wenn man Aktien elektronisch kauft, zahlt man die Stempelsteuer (Stamp Duty Reserve Tax, SDRT).
Britische PTM-Abgabe (Panel of Takeovers and Mergers)
Die PTM-Abgabe ist eine Gebühr, die anfällt, wenn man Aktien im Wert von GBP 10’000 oder mehr an der britischen Börse kauft oder verkauft.
Irische PTM-Abgabe (Panel of Takeovers and Mergers)
Die PTM-Abgabe ist eine Gebühr, die anfällt, wenn man Aktien im Wert von EUR 12’500 oder mehr an der irischen Börse kauft oder verkauft.
ITP-Abgabe Irland
Pauschalgebühr von EUR 1,25 auf irische Aktienkäufe und -verkäufe, deren Handelswert mehr als EUR 12’500 beträgt.
Zugelassene Meldefonds
Britische Privatanlegerinnen und -anleger in nicht -britischen Fonds (Offshore-Fonds) werden auf ihre Anlagegewinne auf zwei unterschiedliche Arten besteuert, entweder mit einem Steuersatz von 20 % oder 45 %. Der niedrigere Steuersatz gilt nur für Privatanlegerinnen und -anleger in Fonds, die sich für das britische Steuerberichterstattungssystem entschieden haben, das als UK Reporting Fund Status (UK RFS) bekannt ist. Institutionelle Anleger, einschliesslich Dachfonds, können ebenfalls profitieren, wenn ein Fonds den Status eines berichtspflichtigen Fonds hat.
Kapitalertragssteuer
Die Steuer für Anlegerinnen und Anleger mit Steuerpflicht in Grossbritannien variiert je nach Instrumentenklasse.
QCB (Qualifying Corporate Bond)
Qualifizierte Unternehmensanleihen sind normale gewerbliche Darlehen, in Pfund Sterling, die rückzahlbar sind und kein Recht auf Umwandlung in Aktien oder Wertschriften beinhalten. QCBs sind von der Kapitalertragssteuer (CGT) befreite Vermögenswerte.
DDS (Deeply Discounted Securities)
Hierbei handelt es sich um Staatsanleihen, Unternehmensanleihen und Darlehensaktien, bei denen der bei Fälligkeit oder zu einem anderen Rückzahlungstermin zu zahlende Betrag den Ausgabepreis um mehr als 0,5 % pro Jahr der Rückzahlungsfrist – höchstens jedoch für einen Zeitraum von 30 Jahren – übersteigt oder übersteigen kann. Unter bestimmten Voraussetzungen sehen die Steuervorschriften vor, dass Gewinne aus solchen Wertschriften als Einkommen und nicht als Kapitalerträge besteuert werden.
UK Situs
Insbesondere für bestimmte Arten von Anlegerinnen und Anlegern sind Informationen zum Standort eines Finanzinstruments, der sogenannte UK Situs, ein entscheidendes Element für die Beurteilung der steuerlichen Auswirkungen nach britischem Steuerrecht. Der neue Marker gibt an, ob das betreffende Finanzinstrument aus steuerlichen Gründen als britischer Vermögenswert betrachtet werden kann. Die Klassifizierung wird durch eine Reihe von Regeln für Aktien, Anleihen, Fonds und strukturierte Produkte festgelegt und abgeleitet.
EIS (Excluded Indexed Securites)
Bei einer ausgeschlossenen indexierten Wertschrift (EIS) wird der zur Tilgung der Schuld bei Rückzahlung zu zahlende Betrag dadurch ermittelt, dass die prozentuale Wertveränderung der «steuerpflichtigen Vermögenswerte» oder eines Indexes dieser Vermögenswerte über den Rückzahlungszeitraum auf den ursprünglichen Ausgabebetrag der Wertschrift angewendet wird.
VCT (Venture Capital Trust)
VCTs bieten eine Ermässigung der Einkommenssteuer von bis zu 30 % im Voraus, steuerfreie Dividenden und eine Befreiung von der Kapitalertragssteuer auf die Aktien, sollten diese an Wert gewinnen.
Building Society Shares
Anlegerinnen und Anleger, die ein Aktienkonto bei einer Bausparkasse haben, sind Mitglied dieser Bausparkasse. Ihr Aktienkonto ist ein Vermögenswert für Zwecke der Kapitalertragssteuer.
ISA (Individuelles Sparkonto)
Die ISA-Berechtigung wird auf zwei Arten ermittelt: Für Fonds stammen die ISA-Fondsmarker von Morningstar und FE FundInfo. Für Anleihen und Aktien werden die Regelsätze von SIX verwendet.
Anleihefonds
Anleihefonds, einzelne Anleihen, einzelne Staatsanleihen und ETF-Anleihen werden mit einem Einkommenssteuersatz von 20 % besteuert. Die für Anleihefonds gezahlten Zinsen unterliegen jedoch dem Nettosatz von 20 %.
UK Gilt Marker
Gewinne oder Verluste aus der Veräusserung von Staatsanleihen (einschliesslich bei Rückzahlung) durch einzelne Anlegerinnen und Anleger sind nicht steuerpflichtig und müssen nicht in der Steuererklärung der Anlegerinnen und Anleger als Einkommen oder Kapitalerträge angegeben werden.
ERI (Excess Reportable Income)
Einkünfte, die ein meldepflichtiger Fonds erzielt, aber nicht an Anlegerinnen und Anleger ausschüttet, werden als Excess Reportable Income (ERI) bezeichnet.
Ausgleich
Neue Anlegerinnen und Anleger haben keinen Anspruch auf einen Anteil am Einkommen des Investmentfonds, das vor dem Kauf ihrer Anteile entstanden ist. Als Kompensation wird eine Ausgleichszahlung zu den Kosten für neue Anteile hinzugerechnet. Dies ist kein Einkommen.
Transparente Fonds
Ein transparenter Fonds wird gemäss dem internationalen Handbuch der HMRC (His Majesty's Revenue and Customs) definiert.
Quellensteuer
Nach britischem Recht müssen Unternehmen, die Zinsen aus britischen Quellen zahlen, unabhängig von ihrem Sitz eine Quellensteuer von 20 % einbehalten. Es gibt jedoch einige Ausnahmen von dieser allgemeinen Regel.
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Kathelijne Marritt Alers Senior Product Manager