Ihre verlässliche Quelle für Finanzinstrumente, die der Meldepflicht nach Artikel 39 des FinfraG unterliegen

Artikel 39 des Schweizer Finanzmarktinfrastrukturgesetzes reguliert die Meldepflichten von Marktteilnehmern, die zum Handel am Schweizer Handelsplatz zugelassen sind, indem es diese dazu anhält, dass sie alle Informationen bereitstellen, die für einen transparenten Effektenhandel erforderlich sind. Um die Finanzinstitute bei der Einhaltung der Regulation zu unterstützen, liefert dieses Paket FinfraG-Zulassungsangaben zu  Finanzinstrumenten, die in den Transaktionen verwendet werden und der Meldepflicht für Effektentransaktionen unterliegen. 

  • Asset Servicing
  • Asset Management
  • Wealth Management / Private Banking
  • Investment Banking
  • Retail / Brokerage

  • Securities Services
  • Reporting
  • Handel

Zusätzlich zu den Vorschriften des FinfraG stellt SIX Handelsplatzdaten bereit, wie zum Beispiel die Klassifizierung der von FINMA anerkannten Handelsplätze, und Angaben zum Handels- und Kotierungsstatus für Effekte, die an Schweizer Handelsplätzen handelbar sind.

  • Tägliche Lieferung der FinfraG SIX Flex® Datei kann ab 6:00 Uhr festgelegt werden. So wird die aktuellste Instrumentenklassifizierung zu Beginn eines Handelstages garantiert.
  • Override-Information für die von Emittenten bestätigten FinfraG-Codes stellt sicher, dass die Abonnenten Updates zur FinfraG-Klassifizierung automatisch von einer zuverlässigen Quelle erhalten. 
  • Einfache, flache Struktur der FinfraG SIX Flex Dateien wurde für die automatische, regelmässige Verarbeitung optimiert.

SIX Managed Paket:
FinfraG wird als SIX Paket angeboten, das alle aktiven Finanzinstrumente mit einer FinfraG-Klassifizierung enthält. Abonnenten erhalten eine Startdatei mit allen FinfraG-Finanzinstrumenten. Danach folgt eine modifizierte Datei mit allen neuen Instrumenten oder solche, deren Klassifikation geändert wurde.