Das Ende der Schweizer Einzahlungsscheine: So funktionieren Ihre Daueraufträge weiterhin

Das Ende der Schweizer Einzahlungsscheine: So funktionieren Ihre Daueraufträge weiterhin

Die in der Schweiz gebräuchlichen Einzahlungsscheine werden am 30. September 2022 definitiv von der QR-Rechnung abgelöst. Das hat unter anderem Auswirkungen auf Ihre Daueraufträge. Erfahren Sie in unserem Blogpost, was Sie jetzt tun müssen, damit all Ihre Zahlungen weiterhin ankommen.

Einzahlungsscheine – die Übergangsfrist endet am 30. September 2022

Im Rahmen der Harmonisierung und Digitalisierung des Schweizer Zahlungsverkehrs wurde 2020 die QR-Rechnung eingeführt. Nach einer zweijährigen Übergangsfrist stellen alle Finanzinstitute die Verarbeitung der roten und orangen Einzahlungsscheine per 30. September 2022 ein. Das Bezahlen wird ab diesem Zeitpunkt nur noch mit der QR-Rechnung möglich sein.

Fristgerechte Umstellung der Daueraufträge nötig

Die Ablösung der bisherigen Einzahlungsscheine kann auch auf bereits eingerichtete Daueraufträge einen Einfluss haben. Als Privatperson müssen Sie jetzt handeln. Wenn Sie den Dauerauftrag nicht bis zum 30. September angepasst haben, werden Zahlungen danach nicht mehr ausgeführt.

Das sind die Antworten auf die für Sie wichtigen Fragen:

Nutze ich Daueraufträge?

Begleichen Sie wiederkehrende Rechnungen von Privatpersonen, Unternehmen oder Zahlungen an Spendenorganisationen als Dauerauftrag auf Basis eines orangen Einzahlungsscheins (ESR-Auftrags)? Wenn ja, dann müssen sie den Dauerauftrag jetzt in Ihrem E-Banking an die neue QR-Rechnung anpassen beziehungsweise Ihrer Bank um eine Änderung bitten.  

Wie muss ich meine Daueraufträge anpassen?

Löschen Sie im E-Banking den alten Dauerauftrag, der noch auf einem orangen Einzahlungsschein (ESR-Auftrag) basiert. Verwenden Sie nun die QR-IBAN und die QR-Referenznummer aus dem Zahlteil der neuen QR-Rechnung (siehe Abbildung in der Box unten) und erstellen Sie damit einen neuen Dauerauftrag.

Woher bekomme ich eine QR-Rechnung?

Jeder Rechnungssteller – Ihr Vermieter, Ihr Mobilfunkanbieter, Ihre Versicherung – sollte ihnen in den letzten Monaten bereits automatisch eine QR-Rechnung zugestellt haben. Nur dann können Sie auch Ihre Daueraufträge anpassen. Ist das nicht der Fall, melden Sie sich bitte beim Rechnungssteller und verlangen Sie eine QR-Rechnung.

Wie sieht eine QR-Rechnung aus?

Die QR-Rechnung ist digital lesbar und leicht erkennbar an der neutralen weissen Farbe und dem aufgedruckten QR-Code (siehe Bild). Mit der QR-Rechnung gibt es vier Möglichkeiten zu zahlen: via Online- oder Mobile Banking, am Schalter oder per Post. Für alle Rechnungsempfängerinnen und -empfänger wird somit das Bezahlen auf dem digitalen Weg noch einfacher. Der QR-Code lässt sich mit dem Smartphone scannen, somit entfällt das aufwendige Abtippen von Konto- und Referenznummer. Der Bezahlprozess wird dadurch auch weniger fehleranfällig. Die Kontoangaben und der Betrag können bei Bedarf natürlich auch weiterhin manuell eingegeben werden.