1.1 SIX Interbank Clearing vergibt und verwaltet im Auftrag der Finanzplätze Schweiz und Liechtenstein die Identifikationsnummern von Zahlungsempfängern (Creditor Identifiers). Diese ist für die Erteilung von SEPA-Lastschrift-Mandaten sowie für den Einzug von SEPA-Lastschriften erforderlich.

Eine Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers kann bei allen Finanzinstituten im gesamten SEPA-Raum verwendet werden und ermöglicht in Verbindung mit der Mandatsreferenz die Prüfung des SEPA-Lastschrift-Mandats durch den Zahler und/oder dessen Finanzinstitut. Es besteht kein zeitliches Nutzungslimit.

1.2 Die Vergabe einer Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers erfolgt unabhängig von den rechtlichen Eigenschaften und der wirtschaftlichen Situation des Zahlungsempfängers und enthält keine diesbezüglichen Aussagen oder Bewertungen seitens SIX Interbank Clearing.

Mit der Zuteilung der Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers ist keine Zulassung zum Einzug von SEPA-Lastschriften verbunden. Diese kann nur durch das kontoführende Institut des Zahlungsempfängers erfolgen.

1.3 Der Antrag auf Erteilung einer Identifikationsnummer durch SIX Interbank Clearing ist online vom Institut des Zahlungsempfängers (Besteller) zu stellen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Zahlungsempfänger seinen Hauptwohnsitz bzw. Hauptgeschäftssitz in der Schweiz/Liechtenstein hat. Der Besteller muss seinen Sitz im SEPA-Raum haben.

Die Kommunikation mit dem Zahlungsempfänger erfolgt ausschliesslich durch das Finanzinstitut.