Teilnahme am SIC-System

Voraussetzungen für die Teilnahme am SIC-System sind die Erfüllung der Kriterien der Schweizerischen Nationalbank (SNB) gemäss «Merkblatt über den Zugang zum SIC-System und zu Girokonten» und der SIC AG. Ein Teilnehmer nimmt immer am SIC-RTGS-Service teil, bei Nutzung von Kundenzahlungen (pacs.008) muss der Teilnehmer zusätzlich auch am SIC-IP-Service (Instant-Zahlungen) teilnehmen und zumindest für IP-Kundenzahlungen erreichbar sein.

Anfragen zur Teilnahme sind grundsätzlich an die SNB (customer@snb.ch) zu richten. Nach Bestätigung der Zulassung durch die SNB und der SIC AG sowie der Vertragsunterzeichnungen, dauert es ca. sechs bis zehn Wochen, bis der neue Teilnehmer am SIC-System bzw. den beiden Services (RTGS- und ggf. IP-Service) angeschlossen ist. Dies ist vor allem abhängig von der Infrastruktur des Teilnehmers und vom Zugangsweg sowie erfolgreich abgeschlossenen Testing.

Grundsätzlich ist der Teilnahmebeginn nur am ersten Clearingtag eines neuen Monats möglich. Voraussetzung ist, dass alle notwendigen technischen und rechtlichen Anforderungen bis zum 10. des Vormonats erfüllt und bestätigt sind. Ist dies nicht erfolgt, wird der Teilnahmetermin um mindestens einen Monat verschoben. Auf unserer Website bankenstamm.ch werden neue Teilnehmer inkl. deren Teilnahmetermin unter Mutationen Bankenstamm veröffentlicht.

Ein Teilnehmer kann unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist jeweils auf das Monatsende schriftlich kündigen. Informationen zur Kündigungen sind an die SNB sowie zusätzlich an die SIC AG zu richten, da mit beiden Parteien ein Vertragsverhältnis besteht. Dasselbe gilt bei Fusionen zweier Teilnehmer.

Falls ein Teilnehmer die Teilnahmebedingungen nicht mehr erfüllt, kann er durch die SNB von der Teilnahme ausgeschlossen werden, die SNB behält sich zudem eine ausserordentliche Kündigung vor, z. B. falls ein Teilnehmer erheblich gegen Regelwerke verstösst. 

Anschluss an das SIC-System

Jeder Teilnehmer benötigt einen technischen Zugang («Zugangsweg») zum jeweiligen SIC-Service. Über einen Zugangsweg löst ein Teilnehmer eine Aktion im jeweiligen Service aus, z. B durch die Einlieferung einer Zahlung oder Abfrage. Ebenfalls erhält er darüber Meldungen, z. B. Zahlungen eines anderen Teilnehmers zu seinen Gunsten oder auch vom Service generierte Informationen. Ein Zugangsweg benötigt ein entsprechendes Netzwerk. Teilnehmer müssen zwischen den folgenden zwei Zugangswegen wählen: Messaging Gateway oder Swift.

Gegebenenfalls erfolgt der technische Zugang über ein Servicebüro. Dieses stellt für Teilnehmer ohne eigene Infrastruktur den Anschluss an das System sicher. 

Zugangswege

Messaging Gateway kommt zum Einsatz, wenn der Teilnehmer über Secure Swiss Finance Network (SSFN) oder P2P-Netzwerke an SIC angebunden ist. 

Teilnehmer mit Direktanschluss via Netzwerk SSFN müssen redundant und über unterschiedliche Carriers angeschlossen sein. Diese Vorgabe gilt ebenso für den Anschluss von Servicebüros, die ihren Kunden SIC-Konnektivität anbieten.

Anschlusssoftware von Drittfirmen
Entwickelt ein Softwarehersteller die Anschlusssoftware im Auftrag eines oder mehrerer Teilnehmer(s), benötigt die SIC AG dafür ein Bestätigungsschreiben von mind. einem der jeweiligen Teilnehmer. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine allfällige Testleitung zu einer Drittfirma sowie Authentisierungs- und Verschlüsselungsgerät nur im Auftrag und zulasten eines Teilnehmers bestellt werden können.

Ein Servicebüro stellt für Teilnehmer ohne Direktanschluss den Anschluss via Messaging Gateway an den jeweiligen Service sicher. Das Servicebüro erhält vom Teilnehmer selbst oder dessen Serviceprovider Transaktionen übermittelt und liefert diese in das SIC-System ein. Vom SIC-System ausgelieferte Transkationen leitet es an den Teilnehmer selbst resp. dessen Serviceprovider weiter. Das Servicebüro ist mit einer eigenen Kommunikationsstelle am SIC-System angeschlossen, ohne selbst ein Teilnehmer zu sein.

Meldungsaustausch mit einem Servicebüro
Erfolgt der Anschluss über ein Servicebüro, so hat der Meldungsaustausch mit dem Servicebüro über ein gleich sicheres Netzwerk zu erfolgen wie der Meldungsaustausch vom Servicebüro mit den Systemen. Hierfür wird SSFN empfohlen. Der Meldungsaustausch über Internet-Verbindungen ist nicht zulässig

Die Verantwortung für die Integrität und Authentizität der Daten sowie auch bei deren Übermittlung ist ausnahmslos Sache des Teilnehmers.

Anforderungen an Servicebüros
Es sind nur Servicebüros zugelassen, die von der SNB definierte Anforderungen erfüllen. Die Mindestanforderungen und die Prozessbeschreibung der Überprüfung (Attestierung) sind im Anforderungsdokument ersichtlich. Die Liste der zugelassenen Servicebüros ist unten ersichtlich. 

Für die Wahl der Zugangswege Messaging Gateway oder Swift gilt die folgende Regel: Teilnehmer schliessen sich zwingend via Zugangsweg Messaging Gateway an das SIC-System an. Ausnahme: Teilnehmer, die durchschnittlich weniger als 1’000 ausgehende Transaktionen und weniger als CHF 100 Millionen Umsatz pro Clearingtag haben, dürfen den Zugangsweg Swift verwenden. Je nach SIC-Service und Anwendungsfall kommen unterschiedliche Swift-Services zum Einsatz.

Webportal

Das Webportal ist eine Ergänzung zu den beiden Zugangswegen Messaging Gateway und Swift. Damit können bestimmte Anwendungsfälle manuell ausgelöst sowie das Verrechnungskonto abgefragt und Nachforschungen online durchgeführt werden. Der Zugang erfolgt über IP-Netzwerke wie SSFN oder Internet und wird durch ein Zertifikat oder SwissID gesichert, das von Drittanbietern herausgegeben wird.

Das Webportal kann nicht als ausschliesslicher Zugang genutzt werden und ist für Teilnehmer mit Zugangsweg Swift verpflichtend. 

Sicherheitslösung im SIC-System

Für den Zugangsweg Messaging Gateway und Backup-Ein- bzw. Auslieferung wird die Sicherheitslösung SIX Advanced Security Server (SASS) eingesetzt, welche aus Software- und Hardwarekomponenten und organisatorischen Massnahmen besteht. SASS garantiert in der Schweizer Finanzplatzinfrastruktur die sichere und unverfälschte Übermittlung von Meldungen.

Teilnehmer sind verpflichtet, die obligatorischen und optionalen Vorkehrungen für die Installation und den Betrieb von SASS – mit den Komponenten CH-HSM und SASS-Software – vorzunehmen. 

Bitte beachten Sie, dass SIX nicht alle Kombinationen von HSM Firmware-Versionen und SASS Software-Versionen getestet hat. SIX kommuniziert die Kombinationen von SASS-Software und HSM-Firmware, die ausführlich getestet wurden. Andere Kombinationen sind möglich, es wird jedoch empfohlen, ausführliche Tests durchzuführen.