In Etappen zum Ziel
Das Programm der Standardisierung und Harmonisierung der Zahlungsverkehrsprozesse erfolgt nach dem vom Schweizer Finanzplatz definierten Umsetzungsfahrplan.
Unten abgebildet finden Sie unsere interaktiv gestaltete high-level Roadmap. Klicken Sie sich in die einzelnen Bausteine rein, um mehr Informationen zum Ablauf der Veränderungen zu erhalten.
Anstehende Entwicklungen
Verlängerung der parallelen Nutzung der verschiedenen ISO-20022-Meldungsversionen
Der Verwaltungsrat der SIX Interbank Clearing AG («SIC AG») hat beschlossen, die zweijährige Parallelphase zur Nutzung des älteren (Version 2009) und neuen ISO 20022-Meldungsstandards (Version 2019), wie in den Swiss Payment Standards («SPS») beschrieben, um ein Jahr, bis zum November 2025, zu verlängern. Damit trägt der Finanzplatz Schweiz den internationalen Entwicklungen (z. B. im SWIFT-Umfeld) Rechnung und ermöglicht Softwarelieferanten, Finanzinstituten und ihren Kunden in der Schweiz eine wirtschaftlichere und effizientere Planung ihrer Umstellungsarbeiten. Zudem steht die verlängerte Parallelphase im zeitlichen Einklang mit der Erweiterung des erlaubten Zeichensatzes und der Anpassung der strukturierten Adressen.
Die Finanzinstitute und deren Softwarelieferanten sind im Rahmen der SPS angehalten, bis zum Standard-Release im November 2025 neben den neuen Meldungsversionen auch die bisherigen Versionen (pain.001.001.03, pain.002.001.03 und camt.05x.001.04) zu akzeptieren bzw. bereitzustellen. Bis November 2025 werden die entsprechenden SPS-Schemas in der Version 2009 nur noch bei zwingenden regulatorischen Vorgaben angepasst. Für die Nutzung neuer Elemente oder Services werden die SPS auf Basis der neueren Meldungsversionen (z. B. pain.001.001.09, pain.002.001.10 und camt.05x.001.08) weiterentwickelt.
Daraus entstehende Vorteile
Mehr Vorlaufzeit
für aufwändige Anpassungen an Kunden-Bank-Schnittstelle.
Gemeinsamer Zeitpunkt
für Verpflichtung zur Verwendung von strukturierten Adressen, der neuen ISO-20022-Meldungsversionen sowie zur empfängerseitigen Verarbeitung von camt-Meldungen unter Gebrauch des erweiterten Zeichensatzes.
Beschreibung
Der Finanzplatz Schweiz passt sich den internationalen Rahmenbedingungen an und führt per November 2022 in die SIC Implementation Guidelines (IGs) und die Swiss Payment Standards (SPS) neue Meldungsversionen ein. Für SPS ist eine dreijährige Parallelphase bis November 2025 vorgesehen.
Grund für die Anpassung
Ab März 2023 führt SWIFT ISO-20022-Meldungsversionen in der Version 2019 ein. Das EPC hat beschlossen, per November 2023 nachzuziehen. Im Rahmen einer entsprechenden TF, bestehend aus Experten der SIX und PaCoS Banken, wurden umfassende Abklärungen getätigt. Es wurde festgestellt, dass sowohl für Weiterleitungen im SIC als auch für die Auftragserteilung durch Endkunden eine zeitgleiche oder zeitnahe Umstellung zu empfehlen ist. Damit können Datenverluste und manuelle Nachbearbeitung verhindert werden. Mit dem SIC Release vom November 2022 wurde das RTGS bereits auf neue Meldungsversionen umgestellt.
Der Schweizer Finanzplatz stellt den Zahlungsverkehr im Jahr 2025 auf strukturierte Adressen um
Beschreibung
Der Finanzplatz Schweiz passt sich den internationalen Rahmenbedingungen an und führt per November 2025 die Verpflichtung zur Nutzung der strukturierten Adressen gemäss ISO-20022-Standard sowohl für Auslands- (SEPA, SWIFT) als auch Inlandszahlungen (SPS, SIC) ein.
Eine Verpflichtung zur Nutzung der strukturierten Adressen besteht bereits per November 2022 bei den neuen Elementen «Ultimate Debtor» und «Ultimate Creditor» für Zahlungen, die über das SWIFT-Netz abgewickelt werden.
Grund für die Anpassung
SWIFT plant für deren Netzwerk die Verpflichtung zu Nutzung der strukturierten Adresse per November 2025. Ebenso hat das EPC angekündigt, dass die Rulebooks für SEPA auf November 2025 entsprechend angepasst werden. Im Rahmen einer entsprechenden TF, bestehend aus Experten der SIX und PaCoS Banken, wurden umfassende Abklärungen getätigt. Es wurde festgestellt, dass eine einheitliche Regelung sowohl für die Kommunikation als auch für die Implementation am einfachsten und effizientesten ist.
Was ändert sich? (Stand Dezember 2022, allfällige Anpassungen werden hier publiziert)
- Das Element <AdrLine> wird ab November 2025 nicht mehr zugelassen.
- Neu <PstlAdr> mit verschiedenen Subelementen/Felder. Muss-Felder sind «Town» und «Country».
Während der Parallelphase (November 2022 bis November 2025)
- Während der Übergangsphase, in der die Teilnehmer auf die Verwendung von strukturierten Adressen umstellen können, wird die derzeitige Eingabe, die zwei Vorkommen des unstrukturierten Adresselements «Address Line» in Verbindung mit dem strukturierten Adresselement «Country» enthält, weiterhin akzeptiert.
- Bereits ab November 2022 kann im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr (Zahlungsart «X») für die Parteien «Ultimate Creditor» und «Ultimate Debtor» nur die strukturierte Adresse verwendet werden.
- Nutzung der strukturierten Adresse wird ab November 2025 für alle Parteien und alle Zahlungsarten («D» für Inland, «S» für SEPA, «X» für Ausland und Fremdwährung Inland) verpflichtend eingeführt.
- Bei allen Zahlungsarten wird die Verwendung von strukturierten Adressen bereits heute empfohlen. Die strukturierte Adresse kann bereits heute in beiden Meldungsversionen verwendet werden.
Beispiel einer unstrukturierten und einer strukturierten Adresse in pain.001
Beschreibung
In ISO-20022-XML-Meldungen dürfen Zeichen des Unicode-Zeichensatzes UTF-8 verwendet werden. Gemäss den Swiss Payment Standards (SPS) wird folgende Teilmenge von Zeichen zugelassen: druckbare Zeichen der folgenden Unicodeblöcke:
- Basic-Latin (Unicodepoint U+0020 – U+007E)
- Latin1-Supplement (Unicodepoint U+00A0 – U+00FF)
- Latin Extended-A (Unicodepoint U+0100 – U+017F)
Grund für die Anpassung
Die vorherige Regelung (bis Nov 2022) war einerseits schwer erklärbar und anderseits veraltet. Gerade aus der lateinischen Schweiz kamen immer wieder negative Rückmeldungen. Die AGr ISO 20022 ZV Schweiz hat deshalb entschieden, dies im Rahmen des Versionswechsels anzupassen und auch zukünftige Entwicklungen zu antizipieren (z. B. einheitlicher Zeichensatz für alle Personenregister ab Januar 2024 – zweijährige Parallelphase (vgl. Medienmitteilung Bund)). Die SIC Implementation Guidelines wurden entsprechend nachgezogen.