Instant-Zahlung in der Schweiz

Instant-Zahlung in der Schweiz

Zahlungen – immer und sofort

Das neue Normal

Die Kontogutschrift bei der begünstigten Partei und die Kontobelastung bei der zahlenden Partei geschehen gleichzeitig – in weniger als zehn Sekunden, egal um welche Uhrzeit an welchem Wochentag. Hier ist das Geld sofort verfügbar, dort stets die volle Transparenz über die Ausgaben. Das ist Instant-Zahlung, das neue Normal – die zeitgemässe Antwort auf die fortschreitende Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft.

Instant-Zahlung ist in unterschiedlicher Ausprägung in zahlreichen Ländern bereits Realität. Um sie demnächst auch in der Schweiz zu ermöglichen, läuft die Erweiterung der zentralen Zahlungsinfrastruktur (des SIC-Systems). Mit der Inbetriebnahme der fünften Generation von SIC Ende 2023 legt SIX den Grundstein für Instant-Zahlung in der Schweiz. Was die Teilnahme der Banken daran betrifft, hat die Schweizerische Nationalbank im Juni 2021 entschieden, die Entgegennahme solcher Zahlungen für Finanzinstitute verpflichtend zu machen (vgl. Mediengespräch SNB). Ab August 2024 müssen die grössten Schweizer Banken fähig sein, Instant-Zahlungen zu verarbeiten, bis 2026 sollen die restlichen folgen.

Finden Sie Antworten auf folgende Fragen

Besonderheiten von Instant-Zahlung

Über Instant-Zahlung

Wie funktioniert Instant-Zahlung und für wen ist sie geeignet?

Instant-Zahlung zeichnet sich durch Tempo und sofortige Ausführung rund um die Uhr aus: Die Belastung des Kontos der zahlenden Partei erfolgt sofort und zeitgleich mit der Bereitstellung der Mittel auf dem Konto der begünstigten Partei.

Die Geschwindigkeit allein ist noch nicht unbedingt eine überzeugende Qualität – im Vordergrund steht der konkrete Nutzen, der sich durch das neue Tempo erzielen lässt. Instant-Zahlung bietet unter anderem folgende Vorteile:

  • Die zahlende Partei erhält sofort eine Zahlungsbestätigung.
  • Die begünstigte Partei verfügt sofort über das Geld.
  • Keine der beiden Parteien geht ein Kreditrisiko ein, da Belastung und Gutschrift gleichzeitig und final erfolgen.
  • Beide Parteien haben jederzeit einen aktuellen Kontostand. Das erleichtert die Planung und die Budgetierung.

Diese und viele andere Beispiele zeigen: Die zahlende und die begünstigte Partei profitieren auf vielfältige Weise von Instant-Zahlung auf unterschiedliche Weise. Durch die Schnelligkeit und die sofortige Ausführung entfallen Unsicherheiten und Kreditrisiken für alle Beteiligten, auch und gerade für die involvierten Finanzinstitute.

Was ist der Unterschied zu heutigen Zahlungen?

Der Unterschied zwischen einer herkömmlichen Überweisung und Instant-Zahlung ist markant. Bei einer gängigen Überweisung innerhalb der Schweiz ist das Geld «länger unterwegs», bis es nach einigen Stunden, am nächsten Tag oder aber noch später gutgeschrieben wird – je nachdem, ob es tagsüber oder in der Nacht, unter der Woche oder am Wochenende, werktags oder an einem Feiertag auf die Reise geht.

Neue Akteure im Zahlungsverkehr operieren oftmals mit Lösungen, die Instant-Zahlung nahekommen. Solche Lösungen können, müssen aber nicht der Definition von Instant-Zahlung entsprechen. Eine sofortige Benachrichtigung nach einer Zahlung per SMS an die zahlende Partei bedeutet nicht unbedingt, dass die Zahlung bereits vollständig abgewickelt worden ist.

Der Punkt liegt im Unterschied von Clearing und Settlement. Clearing bedeutet, dass die Bank der begünstigten Partei die Transaktion akzeptiert und die Verarbeitung zusichert. Settlement ist die härtere Währung: Damit wickeln die beteiligten Banken die Transaktion tatsächlich untereinander ab. Das Geld steht so der begünstigten Partei zur Verfügung, und jedes Gegenparteirisiko entfällt.

Wann kommt Instant-Zahlung in der Schweiz?

SIX entwickelt zusammen mit der Schweizerischen Nationalbank die neue Infrastruktur für die Abwicklung von Instant-Zahlungen. Diese wird im November 2023 technisch verfügbar sein, danach erfolgt das Onboarding der Banken.

Der Empfang von Instant-Zahlungen wird für Schweizer Finanzinstitute in zwei Phasen verpflichtend:

  • Ab August 2024 für die grösseren Banken
  • Ende 2026 für die übrigen Banken, die Kundenzahlungen abwickeln

Der Fahrplan steht: Im Spätsommer 2024 werden mindestens 50 Banken, die zusammen rund 98 % der Kundenzahlungen in der Schweiz abdecken, Instant-Zahlungen empfangen und sekundenschnell verarbeiten können.

Instant-Zahlung wird zum Standard in der Schweiz

 

 

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Auslandsvergleich

Ist sie im Ausland schon Standard?

Heute sind in 29 europäischen Ländern rund 2300 Banken und Zahlungsdienstleister fahig, Instant-Zahlungen zu verarbeiten, das entspricht einem Anteil von 62 % aller Institute – allerdings mit grossen Unterschieden zwischen den einzelnen Ländern (Quelle: European Payments Council).

Der Anteil von Instant Payments, genauer gesagt von SEPA Instant Credit Transfer (SCT Inst) im Verhältnis zu sämtlichen herkömmlichen Überweisungen (SCT) beträgt knapp 16 % – Tendenz steigend. Dennoch haben sich Instant Payments noch nicht als Standard etabliert. Sie sind noch ein gutes Stück entfernt vom neuen Normal. Ausnahmen gibt es allerdings: Die Niederlande sind beispielsweise Pioniere. Da der EU-Gesetzgeber noch keine verpflichtende Richtlinie erlassen hat, ist die Teilnahme an SCT Inst für Banken freiwillig.

Neben der Freiwilligkeit bestehen weitere Gründe, die den finalen Durchbruch noch bremsen. Um Instant Payments durchführen zu können, muss sowohl die Bank der zahlenden als auch die der begünstigten Partei an SCT Inst teilnehmen, sonst funktioniert das nicht. Zudem sind Instant Payments im Moment noch ein Spesen-Eldorado. Je nach Bank und genutztem Package kostet eine solche Zahlung zwischen null und zwei Euro. Hohe Preise machen aber wenig Laune, Instant Payments zu nutzen – zudem erwarten Kundinnen und Kunden dieselben Konditionen, die sie auch bei Neobanken und Big Techs bekommen: keine Zusatzkosten für das neue Normal. Gleiche Preise und die zwingende Erreichbarkeit bezweckt im Übrigen ein Vorschlag der EU-Kommission.

Weshalb Instant-Zahlung in der Schweiz?

Die Schweiz als innovativer Finanzplatz hat bei Instant-Zahlung Nachholbedarf und darf nicht von anderen Ländern überholt oder abgehängt werden. Zudem sollen die Spiesse für alle Teilnehmer am Zahlungsverkehr gleich lang sein, der Druck von Big Techs und Neobanken wird sich in Zukunft noch stärker bemerkbar machen. Für Finanzinstitute ist der Zahlungsverkehr der häufigste Kontaktpunkt zu ihren Kundinnen und Kunden – ein Vorteil, den es zu bewahren gilt.

Deshalb will die Schweizerische Nationalbank alles Notwendige unternehmen, damit Instant-Zahlung auch in der Schweiz zum neuen Normal wird. Das bedingt einerseits den Ausbau der technischen Infrastruktur und anderseits die Teilnahme der Banken am neuen Verfahren.

Marketingmaterial

Hier finden Sie unsere Marketingmaterialien, um Ihre Kundinnen und Kunden über Instant-Zahlung zu informieren.

Fehlt Ihnen was? Dann zögern Sie nicht und schreiben Sie uns: marcom-bbs@six-group.com

Factsheet zu Instant-Zahlung

Das Factsheet fasst die wichtigsten Informationen und Eckdaten
zur neuen Zahlungsart «Instant-Zahlung» zusammen.

Fragen und Antworten zu Instant-Zahlung

Die FAQ enthalten Antworten auf wichtige und häufig gestellte Fragen zu
Instant-Zahlung. Das Dokument wird laufend ergänzt und aktualisiert.

Bildmarke zu Instant-Zahlung

Zur Wiedererkennung von Instant-Zahlung in der Schweiz wurde eine entsprechende Bildmarke entworfen. Diese kann eigenständig oder im Zusammenhang mit der Namensgebung in Deutsch, Englisch, Französisch oder Italienisch eingesetzt werden. Die Bildmarke steht in unterschiedlichen Formaten und Farben hier zum Download bereit.

Bildmarke in gewünschter Farbe

Mit diesem Online-Tool können Sie die Bildmarke (mit oder ohne Namen) in der gewünschten Farbe generieren. Geben Sie dazu den Hex-Code oder den RGB-Wert  der gewünschten Farbe ein und laden Sie die Bildmarke als SVG-Datei (Vektorformat) und/oder PNG-Datei (Pixelformat) herunter.

 
 
Textbausteine zu Instant-Zahlung

Die Textbausteine bieten Vorlagen, auf die in der
Kundenkommunikation beliebig zurückgegriffen werden kann.

Bildwelt zu Instant-Zahlung

Diese Bilder von SIX  stehen zum Download zur Verfügung und dürfen im Zusammenhang mit dem Thema Instant-Zahlung verwendet werden.

Alle Rechte an den bereitgestellten Materialien liegen bei SIX. Das Marketingmaterial (inkl. Bilder) darf nur im Zusammenhang mit der Vermarktung von Instant-Zahlung verwendet werden.