Tickersymbole entstehen je nach Land, Börse und Assetklasse auf eine andere Art. Europäische Tickersymbole bestehen normalerweise aus vier bis fünf Buchstaben, während US-Börsen oft nur ein bis vier Buchstaben verwenden. In asiatischen Ländern werden häufig nur Zahlen verwendet, um Transkriptionsprobleme zu vermeiden.
An der Schweizer Börse erfolgt die Vergabe von Tickersymbolen je nach Anlageklasse komplett automatisiert oder mit manueller Unterstützung:
1. Aktien
Vor dem Börsengang hat der Emittent die Möglichkeit, ein Handelssymbol zu beantragen, das normalerweise eine Abkürzung des Unternehmensnamens ist, wie etwa im Fall von Galderma mit GALD. Wenn das gewünschte Symbol bereits vergeben ist, wählt der Emittent stattdessen ein anderes verfügbares Symbol aus. Die Vergabe erfolgt mit manueller Unterstützung.
2. ETPs und ETFs
Emittierende Institutionen schlagen bei der Erstellung von börsengehandelten Produkten und Fonds in der Regel die Tickersymbole vor. Diese werden unter Beachtung bestimmter Richtlinien freigegeben, sofern sie verfügbar sind. Gemäss Anforderungen sind es immer vier bis fünf Zeichen, wobei es nicht darauf ankommt, ob es Zahlen oder Buchstaben sind. Die Vergabe erfolgt mit manueller Unterstützung.
3. Anleihen
Falls ein Unternehmen wie beispielsweise die Mustermann AG Anleihen emittiert, wird das zugehörige Symbol typischerweise aus einer Kombination der ersten drei Buchstaben des Aktientickers (hier z.B. MUS) und des Emissionsjahres gebildet. So würde die erste im laufenden Jahr begebene Anleihe MUS24 heissen, gefolgt von MUS241 für die zweite, MUS242 für die dritte und so weiter. Die Vergabe erfolgt mit manueller Unterstützung.
4. Strukturierte Produkte
Tickersymbole für strukturierte Produkte weisen eine Länge von fünf bis sechs Zeichen auf. Der letzte Buchstabe des Symbols ist dem Emittenten zugeordnet, zum Beispiel steht «U» für UBS. Zusätzlich werden spezielle Buchstaben am Ende verwendet wie «Q» für Produkte von Unternehmen im Konkurs. Die Vergabe erfolgt automatisiert in CONNEXOR.