SEPA-Zahlungen

SEPA-Zahlungen

Abwicklung SEPA-konformer Überweisungen und Lastschriften über euroSIC

Abwicklung von SEPA-Zahlungen

Banken aus ganz Europa wickeln ihre SEPA-konformen Überweisungen und Lastschriften über den Schweizer Zahlungsweg euroSIC/Swiss Euro Clearing Bank (SECB) ab. Die euroSIC-Anschlüsse an Systeme europäischer Zahlungsverarbeiter erlauben es den Teilnehmerbanken, SEPA-Überweisungen zu empfangen und zu senden. 

So profitieren Sie

Über diese Dienstleistung

Banken, die am euroSIC-System teilnehmen, können einfach SEPA-Überweisungen und  SEPA-Lastschriften empfangen und senden. Grundlage dafür bieten die Regel- und Vertragswerke des European Payments Council (EPC). 

SEPA-Überweisungen

Finanzinstitute, die am euroSIC-System teilnehmen, können mit minimalem technischem bzw. organisatorischem Aufwand SEPA-Überweisungen empfangen und senden.


SEPA-Basislastschriftverfahren

Grundlage für die Verarbeitung von SEPA-konformen Lastschriften für den Privatkundenbereich (Business to Customer) ist das Regelwerk SEPA-Basislastschriftverfahren (SEPA Core Direct Debit Scheme Rulebook). Es definiert die international gültigen Prozesse, Fristen und Formvorschriften, zum Beispiel Mandatsverwaltung oder einmalige und wiederkehrende Lastschriften. Ausserdem  legt es unter anderem fest, dass:

  • dem Zahler ein Widerspruchsrecht eingeräumt werden muss,
  • das Voravisieren des Zahlers durch den Zahlungsempfänger über einen kommenden Einzug nötig ist,
  • klar definierte Rückrechnungsprozesse (R-Transaktionen: Rückgabe, Rückruf, Rücküberweisung, Rückvergütung, Rückweisung) existieren und
  • die Transaktionen durch einheitliche Formate (ISO 20022) und Dateninhalte (IBAN und BIC) abgewickelt werden.

SEPA-Firmenlastschriftverfahren

Das SEPA-Firmenlastschriftverfahren (SEPA Business-to-Business Direct Debit Scheme) kommt für Firmenkunden als Zahlungsempfänger und Zahler zum Einsatz. Es unterscheidet sich im Wesentlichen dadurch vom SEPA-Basislastschriftverfahren, dass:

  • der Zahler eine Bank oder ein Unternehmen sein muss,
  • dem Zahler kein Widerspruchsrecht eingeräumt werden muss,
  • eine Rückvergütung nach Kontobelastung des Zahlers nicht möglich ist und
  • kürzere Fristen angewendet werden können.

SEPA-Lastschriften für Institute im Frankenraum

Wenn Schweizer und Liechtensteiner Finanzinstitute an SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, bedingt das unter anderem neue Verträge, neue Identifikationsnummern des Zahlungsempfängers (Creditor Identifier) und neue Belastungsermächtigungen (Mandate). Mandate sind die Voraussetzung, um bei Zahlern Einzüge zu tätigen. Damit ermächtigt der Zahler den Zahlungsempfänger, sein Konto beim angegebenen Finanzinstitut direkt zu belasten.


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