Neben dem Code for Suppliers müssen Lieferanten von SIX die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einhalten. Für Sonderausführungen, zum Beispiel Immobilien, gelten folgende Formulare:

  • Work and labor work order
  • Service contract
  • Maintenance and support work order
  • Purchase agreement
  • Cloud agreement
  • Personnel leasing
  • Framework agreement

Die AGB stehen für die Beschaffungsregionen zur Verfügung. SIX ist bestrebt, die AGB alle drei Jahre zu überprüfen und an die aktuellen Marktgegebenheiten anzupassen.

Zusätzliche Standardvertragsdokumente wie Geheimhaltungsvereinbarung und andere Vorlagen:

Risikomanagement und Überwachung von Geschäftsbeziehungen

In enger Zusammenarbeit mit den Fachbereichen überwacht Procurement die direkten und indirekten Risiken für SIX. Procurement übernimmt das Monitoring und das übergeordnete Relationship Management und unterstützt auf Wunsch die Fachbereiche in einkaufsrelevanten Belangen.

Nichteinhaltung der Lieferantenbedingungen und Meldung der Nichteinhaltung

Erfährt SIX, dass ein Lieferant die Lieferantenanforderungen nicht erfüllt hat, muss der betroffene Lieferant diese Situation innerhalb der vertraglichen Frist korrigieren. Bei schwerwiegenden Verstössen behält sich SIX das Recht vor, die Lieferantenbeziehung sofort zu beenden.

Ein Lieferant, der Kenntnis von rechtswidrigem oder sonstigem missbräuchlichem Verhalten einer oder eines Mitarbeitenden erlangt, muss SIX informieren.  Der Lieferant kann sich anonym bei  Compliance melden. Die Beziehung eines Lieferanten zu SIX wird durch die Meldung von möglichem Fehlverhalten in gutem Glauben nicht gefährdet.