Abschlüsse können mittels Gegengeschäft über die Funktion
zweiseitige Abschlussmeldung oder über die
einseitige Abschlussmeldung wirtschaftlich rückgängig machen. Gegengeschäfte sind
Abschlussmeldungen mit den gleichen Abschlussdetails wie der Originalabschluss und die Seiten
(Kauf / Verkauf) sind vertauscht. Für Gegengeschäfte gelten keine zeitlichen Einschränkungen;
sie können jederzeit während des Börsentags gemeldet werden. Gegengeschäfte werden in den
Marktdaten via MDDX als Stornierungen publiziert und reduzieren das Volumen.
Sind Gegengeschäfte speziell zu kennzeichnen?
Gegengeschäfte sind mittels Trade Type «Special Price» zu kennzeichnen und
die eindeutige Referenz (Trade ID) des original Abschlusses ist anzugeben.
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