Werden Sie Handelsteilnehmer

Werden Sie Handelsteilnehmer

Handeln Sie am hochliquiden Markt der Schweizer Börse

Die beste Qualität im Auftragsbuch für Schweizer Wertschriften

Als Teilnehmer der Schweizer Börse haben Sie direkten Zugang zum Referenzmarkt für Schweizer Wertschriften. Das bedeutet herausragende Liquidität für mehr als 60'000 Wertschriften, darunter einige der grössten Unternehmen in der Schweiz und in Europa.

Die Schweizer Börse bietet sehr attraktive Voraussetzungen für den erfolgreichen Handel – nicht zuletzt dank ihrer erstklassigen Technologie, die Geschwindigkeit, Kapazität und zahlreiche Anbindungsmöglichkeiten bündelt. Mit der Unterstützung unserer Experten können Sie das Onboarding innerhalb von nur vier Wochen vollziehen und den Handel aufnehmen.

Ihre Vorteile an der Schweizer Börse

In nur vier Wochen Teilnehmer werden

Neue Teilnehmer sollen bei uns in kürzester Zeit den Handel aufnehmen können. Darum haben wir unseren Onboarding-Prozess so unkompliziert wie möglich gestaltet. Die zwei Phasen – Business- und Operations-Set-up – können parallel vollzogen werden.

Unsere Spezialisten stehen Ihnen bei diesem Prozess jederzeit zur Seite: vom Aufsetzen Ihrer Handelsinfrastruktur über das Testing bis hin zum Go-Live. Zudem helfen wir Ihnen, die passende Anbindungsvariante für Ihr Unternehmen, Ihre Handelsstrategien und Ihrer Marktaktivität auszuwählen. Zudem können unsere Experten alle nötigen Formulare bereitstellen und Ihr Gesuch für die Bewilligung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) bewerten.

Kontaktieren Sie uns

Entdecken Sie alle Vorteile des Handels in unserem hochliquiden Wertschriftenuniversum.

Über den Service

Alle Handelsteilnehmer an der Schweizer Börse müssen eine Reihe von Anforderungen gemäss dem Bundesgesetz über die Börsen und den Effektenhandel (Börsengesetz) erfüllen. Sie müssen bewilligte Effektenhändler oder ausländische Börsenteilnehmer sein, bestimmte Anforderungen an Organisation, Rechnungslegung und Revision erfüllen sowie sich an die Reglemente und Weisungen der Schweizer Börse halten. Ist ein Teilnehmer zugelassen, bestimmt er eigene Händler, die an der Schweizer Börse registriert werden. Die folgenden Dokumente beschreiben die wichtigsten Pflichten der Teilnehmer.

Das Handelsreglement

Das Handelsreglement regelt die Rechte und Pflichten von SIX und der Teilnehmer an der Schweizer Börse. Es stützt sich auf die Grundsätze des Bundesgesetzes über die Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten- und Derivatehandel (Finanzmarktinfrastrukturgesetz, FinfraG). 

Weisung 1: Zulassung von Teilnehmern

Diese Weisung enthält die Bestimmungen zur Zulassung von Handelsteilnehmern, Market Makern und Liquiditätsgebern an der Schweizer Börse, zur angemessenen Organisation sowie zu Registrierungspflichten. Sie stützt sich auf das Handelsreglement.

Co-Location & Mikrowellen-Netzwerk

Mit unserem Co-Location-Service profitieren alle Teilnehmer von der herausragenden Performance unserer Plattform, die im Aktienhandel eine Latenzzeit von nur 14 Mikrosekunden aufweist. Alle Teilnehmer erhalten standortunabhängig gleichberechtigten Zugang zu unserem Rechenzentrum in Zürich, wo sie Ihr Equipment in nächster Nähe zu unserer Handelsplattform aufstellen können. Der Co-Location-Service wird durch eine Reihe von Anbindungsmöglichkeiten und Schnittstellen unterstützt.

Broker Access List (Englisch)

Sehen Sie, welche Handelsteilnehmer von SIX Swiss Exchange Zugang zu SwissAtMid und Trading-At-Last (TAL) unterstützen. SwissAtMid ist unser nicht einsehbares Mid-Point-Orderbuch für den Handel mit Schweizer Aktien und Anlagefonds. TAL ist eine neue Handelsperiode, die nach der Schlussauktion beginnt und den Teilnehmern erlaubt, Aktien zum offiziellen Schlusskurs der Schweizer Börse zu kaufen und verkaufen.

Ressourcen

Für die Nutzung der SWXess Handelsplattform werden den Handelsteilnehmern und Reporting Membern verschiedene Gebühren belastet.

Alle Details zu diesen Gebühren entnehmen Sie bitte den folgenden Gebührenordnungen:

SIX erhebt jährliche Teilnahmegebühren. Für eine direkte Anbindung wird eine Anschlussgebühr verrechnet.

Ausserdem erhebt SIX eine Handelsgebühr für alle Transaktionen an der Börse sowie Meldegebühren für die Entgegennahme und Verarbeitung von Meldungen. Die Höhe der Handelsgebühr wird pro Transaktion und Teilnehmer berechnet und richtet sich nach den erzielten Handelsumsätzen (Kurswert; Ad-Valorem-Gebühr) und der Anzahl der Transaktionen.

SIX stellt für einzelne Produktsegmente spezielle Handelskapazitäten in «Quotes per Second» (QPS), «FIX Transaktionen pro Sekunde» (FTPS) und «OUCH Transaktionen pro Sekunde» (OTPS) bereit. Gegen Zahlung einer monatlichen Kapazitätsgebühr kann SIX dem Teilnehmer zusätzliche Handelskapazitäten (QPS, FTPS oder OTPS) zuteilen.

Unter gewissen Umständen fallen ausserordentliche Gebühren, wie Überwachungs- oder Untersuchungsgebühren, an.

Die Sammlung von rechtlich nicht mehr gültigen Regelwerken, Weisungen und Wegleitungen finden Sie im Archiv von SER (SIX Exchange Regulation AG).

  • Haben Sie noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne.
    • +41 58 399 2460
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